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Autounfall und nun Aussage bei Polizei

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Starlet
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Starlet

Nicht aktive Mitglieder
Mein Freund war Beifahrer bei einem Autounfall. Sein "Fahrer" hat einem anderem Fahrzeug auf einer Bundesstraße die Vorfahrt genommen. Nach dem Unfall, vor Ort, hat die Polizei in die Runde gefragt, wie denn das passiert sei. Unser "Fahrer", der ja auf Grund der Vorfahrtsregeln, Schuld an der Sache ist (er fährt an dieser Stelle immer wie ein Irrer) meinte er könne sich nicht erinnern, er ist aber noch nicht losgefahren. Mein Freund hat als Beifahrer nicht auf den Verkehr geachtet, da er auf seinem Handy irgendwas gemacht hat und meinte vor Ort, er hat keine Ahnung und kann gar nix dazu sagen.
Der gegnerische Fahrer hat keinen Beifahrer, aber bei Alkotest 0,5. Dieser hat jedoch unseren "Fahrer" wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Beide müssen nun zur Zeugenaussage aufs Revier.
Unser "Fahrer" möchte sich nun vorab mit seinem Beifahrer, also meinem Freund, "unterhalten"! Was sie Aussagen sollen... ich bin gegen so etwas. Noch dazu hat er ja am Unfallort gesagt, er hat es nicht mitbekommen. Ich will nicht, dass mein Freund nun lügt bzw. dass die beiden sich absprechen. Noch dazu gab es jede Menge Zeugen (Fußgänger), die alles miterlebt haben.
Kann eine Anzeige gegen meinen Freund drohen, wenn sie sich absprechen bzw. wenn er eine Falschaussage macht?
 
Selbstverständlich kann er, und sollte er auch, belangt werden, wenn er vorsätzlich Falschaussagen tätigt. Absprachen sind ja wohl deeeeeeer Hammer. Die Behörden u.a. sind nun mal nicht ganz blöd und kommen spätestens nach weiteren Zeugenaussagen den beiden auf die Schliche. Wenn Dein Freund vor Ort bewusst die Aussage gemacht hat, er hat nichts mitbekommen, dann ist es so und soll auch so bleiben. Dann muss der Fahrer ganz allein Stellung beziehen. Hat Dein Freund doch etwas gesehen und verschweigt dieses, könnte es ggf. auch als Falschaussage gelten. Man sollte sich seiner Verantwortung in diesem Fall schon bewusst sein.

(er fährt an dieser Stelle immer wie ein Irrer)

Wenn er in Besitz aller seiner geistigen Fähigkeiten ist, dann soll er zu dem Shaiz stehen, was er verbockt hat. Wenn er nicht nur fährt wie ein Irrer, sondern im Geiste identisch mit seinem Fahrstil ist, dann gehört ihm die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen.
 
Ich bin auch gegen diese ganze Lügerei! Habe es selbst schon erlebt, was mit jemandem passiert, der da was falsches aussagt. Und unser "Fahrer" sollte auch das ausbaden was er verbockt hat, ich meine, er hat ja auch jedesmal, wo nix passiert ist und er da so gefahren ist, meinen Freund in Gefahr gebracht. Ich finde es verantwortungslos und feige jetzt uns zu "bequatschen" dass er zugunsten seines Fahrers aussagen soll...
Mein Freund hat wirklich nix mitbekommen, er will und wird auch nix anderes/falsches sagen! Jede Lüge kommt irgendwie immer raus und dann hat mein Freund auch noch Mist am Stecken.
 
@Starlet,

Deinem Freund geht es aber gut? Dann seid froh, dass bisher nichts passiert ist und sucht Euch bitte einen anderen Fahrer. Ich persönlich, würde z.B. meinem FREUND die Levieten lesen, wenn er sich und mich absichtlich durch unbedachtes Handeln in Gefahr bringt, bei Einsicht weiterfahren, bei Nichteinsicht sofort für immer aussteigen.

ich meine, er hat ja auch jedesmal, wo nix passiert ist und er da so gefahren ist, meinen Freund in Gefahr gebracht.

Gruß H.O.
 
Hallo Starlet,

hier zwei Zitate aus deinem letzten Beitrag ..........

ich meine, er hat ja auch jedesmal, wo nix passiert ist und er da so gefahren ist, meinen Freund in Gefahr gebracht.

:confused:

Ich finde es verantwortungslos und feige jetzt uns zu "bequatschen" dass er zugunsten seines Fahrers aussagen soll...
Und ich ...... finde es verantwortungslos und feige -, dass dein Freund (und Du?) sich immer wieder in sein Fahrzeug setzen und ihm nicht klipp & klar sagen " NEIN DANKE, bei deiner Fahrweise gefährdest du mich/uns und andere Verkehrsteilnehmer!

Ich hoffe, dass IHR aus diesem Vorfall gelernt habt! ;)

Für die Zukunft alles Gute :)
Artur
 
Ich saß nie in diesem Wagen und wusste bis zu dem Zeitpunkt auch nix davon, dass der so fähr. Leider ist mein Freund auf Grund einer Fahrgemeinschaft davon abhängig... was sich ja nun wohl ändern wird. Mir ging es hier eigentlich um die rechtliche Seite, so dass alles sauber und ehrlich läuft. Wird schon gut werden und danke für die Antworten.
 
@Starlet, Dir ging es nur um die rechtliche Seite und fragst, ob es ok ist, wenn sich die beiden vorher absprechen und damit vorsätzlich lügen. Welche Antwort hast Du denn jetzt erwartet?:confused:

Gruß H.O.
 
Falschaussage

hallo, Starlet....

Das hier, möchte ich Dir und Deinem Freund nahelegen, bzw. solltest Du dies Deinem Freund dringend nahelegen!

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 9. Abschnitt - Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 - 163)
§ 153
Falsche uneidliche Aussage



Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.




....ich denke - damit ist alles gesagt.....!


Grüße,



Brommel
 
Moin Starlet,

wie die Vorschreiber schon gesagt haben, würde ich deinem Freund dringend nahelegen, keine Falschaussage zu machen. Euer Freund ist dann vielleicht sauer oder nicht mehr euer Freund, aber das Ding der Falschaussage kommt mit Sicherheit wie ein Boomerang zu euch zurück. Die ermittelnden Behörden sind acuh nciht auf den Kopf gefallen und wenn es dazu noch unabhängige Zeugen gibt, fällt jedes Ausredenkonstrukt sehr schnell wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

Das der gegnerische Fahrer seine Forderungen gegen euren Fahrer durchsetzten will ist völlig legitim, auch mit Alkohol im Blut. Interessant wäre hier das Ergebnis der Blutprobe, da er sich ja direkt auf der Grenze der Fahruntüchtigkeit nach Gesetz bewegt. Ich denke mal die 0,5 Promille werden der Atemalkoholgehalt sein und der kann zum Blutalkoholwert durchaus abweichen. Nichtdestotrotz kann es sein, dass er Probleme mit dem Führerschein und einer Teilschuldfrage bekommt, weil bei schuldhafter Verwicklung in einen Verkehrsunfall die Grenze bei 0,3 Promille liegt.

Gruß Schlosse
 
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