Hallo Shammy,... Hoffe dies hilft Dir weiter. ...
DANKE, dass hat mir schon geholfen (nach meinem aktuellen Eindruck).
Ich habe dem RA nun erstmal ein paar Eigenartigkeiten aus dem Urteil herausgesucht, die im Zusammenhang mit ZPO § 139 Materielle Prozessleitung stehen und um seine Bewertung gebeten.
Mal sehen, denn wenn Absatz 2 stimmt:
"Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat."
dann beiben vom Urteil nur die Gutachten übrig.
Und die sind nicht richtig erstellt.
Mit besten Grüßen
oohpss
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: