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Auswirkung eines Formfehler im LG-Urteil

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo Community,

ich habe zwei LG-Urteile (2 zusammengelegte Verfahren), die (auch) jeweils den gleichen Formfehler enthalten:

In der Urteilsbegründung endet ein Absatz mitten im Text.
Man kann also einen Teil der Urteilsbegründung nicht lesen.

Weiß jemand, ob oder wie sich so ein Fehler des Gerichts auswirkt?

Grüße
oohpss
 
Zuletzt bearbeitet:
Urteil überprüfen

Hallo,

ich bin auf der Suche nach Unterlagen, die die Anforderungen an ein Urteil (Zibilprozeß) beschreiben.

Gefunden habe ich wie ein Urteil aufgebaut sein muss, aber nichts aus dem sicher ergibt, anhand dessen man die Richtigkeit eines Urteils nachprüfen kann.

Ab besten wäre wohl so etwas wie eine Art Checkliste, in der z.B. steht "Gibt der Richter die Beweise richtig wieder, die er heranzieht?", "Gibt es Widersprüche?", "Argumentiert der Richter mit Allgemeinwissen?", "Stellt der Richter eigene Behauprungen dar?", oder so ähnlich.

Hat jemand eine Fundstelle, die es ermöglichen ein Urteil zu überprüfen?

Hintergrund: Zwar ist schon fehlerhaft, dass die Richterin die beiden Privatgutachten und sich daraus ergebende Widersprüche nicht aufgelöst hat, aber in der Berufungsschrift sollen nach meinem Dafürhalten alle Mängel des Urteils angeführt werden.

Grüße
oohpps
 
Hallo Ooops,

die Idee ist gut. Ich schau mal, ob ich was finde (hatte mal recherchiert).

Ich würde diese Formfehler allerdings nicht in der II. Instanz auf den Tisch bringen, sondern versuchen, das Urteil aufzuheben bzw. anzugreifen. Würde Dir dann eine Instanz und auch Kosten ggf. auch ziemlich Zeit sparen. Wie sieht es aus, bist Du anwaltlich vertreten. Viele Anwälte machen hier glaube nicht mit.

Gruß Shammy
 
Danke Shammy,
für Deine Response.
... Ich würde diese Formfehler allerdings nicht in der II. Instanz auf den Tisch bringen, sondern versuchen, das Urteil aufzuheben bzw. anzugreifen. Würde Dir dann eine Instanz und auch Kosten ggf. auch ziemlich Zeit sparen. ...
Bei der RSV läuft gerade die Anfrage für die 2te Instanz, schon weil die Privatgutachten ignoriert wurden.
Das läuft weil die Fristen mit 4 Wochen ja recht eng sind und mein Ansatz mit dem Formfehler möglicherweise ins Leere läuft.
Es kann nämlich sein, dass solche Fehler jederzeit durch das Gericht geändert geheilt/korrigiert werden können.
Ich habe zumindest gefunden, dass falsche Zahlen, falsch Beechnungen etc, die als offenkundige Fehler im Urteil auftauchen, jederzeit vom Gericht korrigiert werden können.
Und wenn das bei diesem Formfehler auch so wäre und ich würde die 2te Instanz jetzt nicht vorbereiten, dann wäre die Frist um und der Weg verwehrt.
Ja.
Viele Anwälte machen hier glaube nicht mit.
Wobei?

Danke für die Hilfe beim recherchieren, den ich vermute in dem Urteil gibt es zumindest Denkfehler und die falsche Bewertung einer Zeugenaussage, dadurch dass die Richterin einen Halbsatz weglässt, um ihre Entscheidung darzulegen. Ich weiß aber eben nicht, ob das juristisch nur Mängel sind oder tatsächlich rechtliche Fehler.

Grüße
oohpss
 
Hallo Ooops,

wichtig war glaube ich dass der richtige Sachverhalt wieder gegeben wird und im Urteil nicht plötzlich - ohne dass Du damit rechnen mußtest und Dich verteidigen bzw. Stellung nehmen konntest - Dinge einfließen.

Richtig ist dass offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden können - dürften bei Dir aber nicht greifen.

Anbei mal zwei Links zu Dokumenten, die Dir einen ersten Eindruck verschaffen könnten:
http://www.rivsgbnrw.de/download.php?cat=14_Berufsanf-auml~nger&file=Strassfeld.pdf
http://www.rivsgbnrw.de/download.php?cat=14_Berufsanf-auml~nger&file=Nolte.pdf

Es geht um die wirklichen Fehler z. B. formal, die eine Nichtigkeit des Urteils oder eine Widereröffnung zur Folge hätten.

Dass Du Dir das 2. Verfahren offen hälst ist prima, dann kann nichts anbrennen.

Mit Anwalt meinte ich, dass die Dich lieber ins 2. Verfahren schicken, als sich mit den Richtern, mit denen Sie ja u. U. - wenn örtliches Gericht - immer wieder tätig sind, nicht anlegen und manche Fässer nicht aufmachen bzw. nicht sehen oder sehen wollen.
Daher mußt eigentlich Du die Formfehler prüfen und Dich nicht auf die RA verlassen.

Gruß Shammy
 
Hallo,

ich bin auf der Suche nach Unterlagen, die die Anforderungen an ein Urteil (Zibilprozeß) beschreiben.

Hintergrund: Zwar ist schon fehlerhaft, dass die Richterin die beiden Privatgutachten und sich daraus ergebende Widersprüche nicht aufgelöst hat, aber in der Berufungsschrift sollen nach meinem Dafürhalten alle Mängel des Urteils angeführt werden.

Grüße
oohpps

Hallo Ooohpps,
ich denke in solchen Fällen kann weniger mehr sein: D.h. die wenigen relevanten Punkte bzw. Fehler aufgreifen und entsprechend ausarbeiten und deutlich belegen.
Wenn man zu viele "Fehlerchen" aufführt ist meiner Meinung nach die Gefahr groß, dass die entscheidenen Fehler dadurch an Gewicht verlieren.
Meine Meinung und hängt natürlich stark vom zuständigen Richter ab!

VG DH
 
DANKE Shammy,
für Dein Engagement.
... der richtige Sachverhalt wieder gegeben wird und im Urteil nicht plötzlich - ohne dass Du damit rechnen mußtest und Dich verteidigen bzw. Stellung nehmen konntest - Dinge einfließen. ...
Ja, das ist das eine, das sind in diesen Urteilen (mutmaßlich) kleinere Fehler. Zum Beispiel wird dargestellt: "Die Klägerin erlitt bei dem Sturz folgende Verletzungen: ..." und dann ist z.B. die PTBS angegeben, die aber nicht bei dem Sturz als Verletzung auftratt, also einen Sekundärschaden darstellt und eigentlich dort hin gehört oder es wurde ein Behandlungsort (vor dem Unfall) falsch angegeben.
Das sind wohl die Peanuts.
Richtig ist dass offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden können - dürften bei Dir aber nicht greifen.
Na ja, ein Thema ist bei meinem Fall Übelkeit und Erbrechen.
Das Gericht stellt fest, dass eine allgemein eingetretene Übelkeit des Verstorbenen ausscheidet.
Zum einen gibt es keine Toten und zum anderen wurde niemals von der Gegenpartei bestritten, dass es zu Übelkeit oder Erbrechen kam.
Hätte es diese Frage gegeben, dann hätten wir als Beweis, die seit 5 Jahren im Keller liegende Kleidung als Beweismittel angeboten, damit dort ggfs. anch Resten von erbrochenem gesucht werden könnten. Zudem hätten wir ein Gutachten gefordert, dass untersuchen soll ob der Mix aus etwas 10 Medikamente Übelkeit erzeugen konnte.
Anbei mal zwei Links zu Dokumenten, die Dir einen ersten Eindruck verschaffen könnten:
Danke, aber zum Verfahren oder zur Beruteilung von Gutachten habe ich Unterlagen. Das erste Dok. war auch schon in meiner Sammlung ...
Es geht um die wirklichen Fehler z. B. formal, die eine Nichtigkeit des Urteils oder eine Widereröffnung zur Folge hätten.
Ja, es geht darum wie man die mögliche Verletzung rechtlichen Gehörs belegt.

Der Standardaufbau den ich benutze ist:

bla bla bla mit Darstellung der Feststellungen des Gerichts.
Dannn bla bla bla mit Darstellung wie es bereits von uns vorgetragen wurde.
Dann wohl das wesentliche:
Die Nichtberücksichtigung dieses für den Kläger günstigen Ablaufs des Sturzgeschehens bedeutet, dass das Gericht erhebliches Vorbringen des Klägers übergangen und damit ihr rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat.
Diese Gehörsverletzung ist auch entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Gericht bei der gebotenen Berücksichtigung zu einer anderen Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Ereignisses gekommen wäre.

Nun wüsste ich aber gerne vorher, wie beurteilt wird, was entscheidungserheblich ist.
Mit Anwalt meinte ich, dass die Dich lieber ins 2. Verfahren schicken, als sich mit den Richtern, mit denen Sie ja u. U. - wenn örtliches Gericht - immer wieder tätig sind, nicht anlegen und manche Fässer nicht aufmachen bzw. nicht sehen oder sehen wollen.

Das Landgericht dieser Verfahrens ist ein anders als jenes am Wohnsitz des Anwalts. Die werden in Zukunft am LG wenig miteinander zu tun haben.
Das OLG ist für beide LGs das gleiche und an dem war der Anwlat auch schon öfters.

Daher mußt eigentlich Du die Formfehler prüfen und Dich nicht auf die RA verlassen.

Na ja, mich interessieren eben nur die relevanten Sachen wirklich, auf die Formfehler könnte man ja dann der guten Ordnung halber hinweisen.
Ich gehe davon aus, dass viele Nachweise des rechtlichen Gehörs dafür soregn, dass das OLG erkennt wie tendenziös das Urteil ist und dass sich nachfolgende Richter dann mehr Mühe geben, anstatt einfach nur Begründungen für Ihre Vorurteile herauszufischen.

Nochmals ein herzliches Dankeschön für Deine Bemühungen!

Möglicherweise findet sich ja doch noch im Netz eine Checkliste zur Urteilsprüfung ...

Grüße
oohpss
 
§ 319 zpo

Hallo ooppss,

in § 319 ZPO ist die Berichtigung des Urteils festgelegt:

§ 319 Berichtigung des Urteils

(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.

(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
(3) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, findet sofortige Beschwerde statt.


Die Berufungsfrist selbst wird dadurch nicht gehemmt und läuft daher weiter.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Danke Rekobär,

für die Teilhabe am "Findungsprozeß".
... Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. ...
Das war auch mein Wissensstand, allerdings weiß ich nicht juristisch ein fehlender Texteine offenabre Unrichtigkeit sein kann. Denn wo nichts steht kann eigentlich auch nichts unrichtig sein. Andernfalls könnte ja jedes Urteil nachträglich durch das Gericht "ergänzt" werden, wenn es nur behauptet, es wäre eine "Unrichtigkeit" gewesen, dass der richtige Text fehlte.

Dass das UO in einem Absatz vom Gericht getötet wurde bzw. zu einem Verstorbenen gemacht wurde, scheint aber tatsächlich eine der in diesem §§ erwähnten offensichtlichen Unrichtigkeiten zu sein.

Zwiespältig ist das aber dann, wenn das Gericht behauptet, dass eine Konsiluntersuchung in einer bestimmten Klinik durchgeführt wurde, weil damit der Eindruck erzeugt werden könnte, dass die Untersuchung besonders qualifiziert durchgeführt wurde, die Behandlung aber tatsächlich durch an einer anderen Klinik erfolgte und lediglich durch einen Arzt der anderen Klinik, also quais auf "fremden Terrain" durchgeführt wurde.

Ist das dann eine offensichtliche Unrichtigkeit oder eine möglicherweise manipulierende Veränderung der Tatsachen. Ist so eine kleine Änderung der Tatsachen überhaupt offensichtlich, ode rnicht.

Und ist eine nicht offensichtliche Unrichtigkeit in einem Urteil ein Grund für irgendwas? Mit anderen Worten: Was geschieht dann oder was ist auf juristischem Wege dann vorgesehen?

Fragen über Fragen ... zu diesem eigenartigen System namens Juristerei. Ich glaube das Periodensystem der Elemente ist dagegen noch eine Spielerei, selbst wenn man dort in die Tiefen der Wissenschaft geht.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss.
Googeln sich und geben sie volgendes Titel (sind Urtele ohne Richterliche Unterschrift rechtsgültig oder nich).Es weden sie auf viel Informations zustoßen.Bei dir handle sich um Scheinurteil und damit ist verfahren nicht beendet.

Grüße
Drago
 
Hallo oops,

schau Dir mal den Tread an. Hier habe ich bereits auf Links zum rechtlichen Gehör hingewiesen und ein Musterschreiben eingestellt für Wiedereröffnung bei Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sich herausgestellt hat, dass andere Tatbestände entscheidungserheblich waren.

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24234&page=2

Hoffe dies hilft Dir weiter.

Wird eventuell die taktisch bessere Lösung sein, als das "FASS" mit der Unterschrift. :D
Auch wird Dein Anwalt hier eher mitmachen, Du mußt den Richter nicht komplett anpissen und kannst Dir die Sache mit der Unterschrift garantiert bis zum nächsten Urteil aufheben. ;)

Gruß Shammy
 
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