Was wir jedoch suchen, sind ergänzende Richtlinien oder Gesetze zur Untermauerung des Patientenwunsch- und Wahlrechts (Herleitung aus § 9 SGB IX , § 33 SGB I , Art. 2 Abs. 2 GG) bzw. zur Durchsetzung derartiger Ansprüche im SG-Verfahren.
Gruß Wackelbär
Hallo Wackelbär,
gibt es einen Grund, dass ihr Richtlinien oder Gesetze dafür sucht? Wurde eine Wunschklinik schon abgelehnt?
Ansonsten kann euch ein Arzt/Psychotherapeut behilflich sein, oder ihr begründet mit der Entfernung usw.
Nun habe ich einen sehr netten SB beim Rententräger und mich bisher mit jedem Problem, das den Träger betraf, an ihn gewandt. Dies auch schonmal bzgl. Reha (keine Klinikumstellung) und er hat immer Auskunft gegeben, was geht und was nicht.
Dies nur mal als Anregung, da ich ja nicht weiß, ob ihr den 'einfachen' Weg schon probiert habt.
Ansonsten kannst du bei google eingeben: rehaklinik ablehnen
und findest Erfahrungen anderer zu diesem Thema.
Viel Glück
Cindy