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Auskunft über unfallbedingte Folgen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas emma1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

emma1

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Fories,

ich hatte vor über dreieinhalb Jahren einen fremdverschuldeten Unfall.
Die Krankenkasse führt gegen die gegnerische Versicherung ein Regressverfahren durch.

Jetzt habe ich von der Krankenkasse einen Schrieb mit der Bitte um Beantwortung zu Fragen mit folgenden Sachverhalten bekommen:

  • Unfall-/Verletzungsfolgen abgeklungen?
  • Wurde durch Ärzte auf besondere Risiken hingewiesen (z.B. Arthrose), daraus resultierende Behandlungsmaßnahmen?
  • Behandelnde Ärzte?
  • Ärztliche Befundunterlagen, Gutachten o.ä. zur Einsicht?
  • Röntgenaufnahmen?
  • Feststellung eines GdB?
  • Geltend gemachte Ersatzansprüche? In welchem Umfang anerkannt und beglichen?
  • Abgeltung eigener Ansprüche für Zukunftsschaden? Bitte um nähere Einzelheiten.
Im Schrieb steht:

"Aufgrund der Art und Schwere der Verletzung ist mit weiteren Behandlungsmaßnahmen in der Zukunft zu rechnen. Wir prüfen, ob das noch bestehende Risiko und die damit verbundenen Behandlungsmaßnahmen überschaubar sind."

Wie muss ich denn das verstehen?
Muss ich diese Fragen wirklich beantworten? Geht es die KK etwas an, welche Ersatzansprüche ich gegenüber der gegn. Versicherung gestellt habt?
Bin ich verpflichtet, die ärztlichen Unterlagen an die KK zu schicken?

Danke schonmal für Eure Rückmeldungen!


Viele Grüße
Emma
 
Hallo emma,

ich lese diese Fragen so: "kommt ein Posten Wohnraumumbau, Pflegestufe, medizinische Einrichtungen oder kostspielige Rehas, auf uns zu ?"
Und : "hoffentlich hat das Versorgungsamt nicht zuviel GB bewilligt- zugeteilt ! "

Grad kommt mir wieder die Schweigepflichtsentbindung hoch:mad:
Weiß deine KK , daß 100% nix für deine Einschränkungen kannst und eine Haftpflicht einstehen muß?

Will sich deine KK evtl. nicht selbst mit deiner Gegnerischen auseinander setzen, sondern versucht in deinem Kielwasser - deinen Mühen- von deinen Gutachtern und Anwälten zu profitieren?

Die Fragen würden nach den ersten Monaten Sinn machen, nicht nach knapp 4 Jahren:eek:

Hoffe du kriegst noch fundierte Antworten!

LG
Aramis
 
Hallo,

würde das mit meinen RA besprechen.
Sonderlich, als wenn die Krankenkasse vorsorgen will, um Dir in Zukunft Leistungen zu verwehren.:confused:
 
Hallo Zusammen,

mein Anwalt hat mir nun folgendes erklärt:
Die Krankenkasse möchte mit der gegnerischen Versicherung einen Vergleich machen (und möchte hierzu das Risiko der zukünftigen Kosten in etwa abschätzen).

Was ich an Ersatzansprüchen gegenüber der HPV gestellt und erhalten habe, brauche ich nicht anzugeben, das geht die nichts an.

Ärztliche Unterlagen werde ich nicht mitschicken (aktuelle Befundberichte liegen momenten eh nicht vor), wenn die was wissen wollen, sollen sie sich gezielt an die behandelnden Ärzte wenden.
Ich denke es ist wie Aramis schreibt, die wollen sich Arbeit und Kosten sparen. Und ich renne wieder allem hinterher...
Nein, nein, nicht mehr mit mir!

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo emma1,

es ist genauso wie du sagst die wollen Arbeit sparen.

Natürlich was du mit der HPV machst geht die KK überhaupt nichts an.

Ich würde Sie auf meinen Arzt verweisen, der hat normal alle Befunde und hat den Überblick (im Normalfall) darüber

Gruß Mystic-v
 
Hallo emma,

heute erreichte uns ein fast identischer Brief der KK.

Plus : Schweigepflichtsentbindungsvordruck!

:confused: ich hatte direkt nach dem Unfall ständig Kontakt zur KK ( immer der gleiche SB, wirklich hilfsbereit!), zu dieser Zeit lag mein Lebensgefährte noch im Koma, doch ich konnte ohne gerichtliche Vollmacht alle Fragen telephonisch klären. Z.B. reichte der Hinweis auf den Polizeibericht im I-Net um die Schuldfrage klar zu stellen, die Daten unseres RA....

MDK- Gutachten bescheinigte die teure Beinprothese.
Den Aktivrollstuhl durchzusetzten war deutlich schwerer! Von unserem tollen SB haben wir leider nix mehr gehört- nur noch von unerreichbaren Halbtagskräften:mad:

Was ich sagen will: die KK weiß doch alles, jetzt nach 5 Jahren tun sie so, als ob der Unfall gerade erst war!
Die gegnerische KFZ-Haftpflicht meckerte auch schon über das teure Bein und machte sich über den Rollstuhlbedarf lustig!
Naja, dann darf man keine Versicherungen verkaufen!

Klar fragen wir unseren RA - am Montag! Das Schreiben kam natürlich zum WE!

Ratlose Grüße
Aramis
 
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