• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Ausgleichsrente / Berufsschadensausgleich wer hat erfahrung

GebranntesKind1979

Nicht aktive Mitglieder
HI ihr
wie ihr ja teilweise schon gelesen habt, ist mir mein antrag auf opferentschädigung bewilligt worden.

Mir wurde ein grad der schädigung von 50 anerkannt .


Jetzt hab ich den bescheid endlich von meiner anwältin bekommen und da sind nun formulare dabei, wo sie alles mögliche wissen wollen.
Es geht darum dass die ausgleichsrente sowie der berufsschadensausgleich noch ausgerechnet werden kann.

kennt sich hier jemand damit aus wie das gerechnet wird ? ich hab schon gegoogelt aber ich finde nichts wo man auch wirklich durchblickt
icon_e_sad.gif


vielleicht weiss hier jemand was

lg
 
Guten Morgen Gebrannteskind,

wie sollen wir schon gelesen haben, wenn Du hier Deinen 1. Beitrag schreibst?

Hallo?

Viele Grüße

Kasandra
 
Lies dir doch mal die §§ 30 - 34 des Bundesversorgungsgesetzes - BVG - durch. Da ist das eigentlich alles dargelegt.
Wenn du dann noch Fragen hast, stell die doch gezielt.
 
Hallo Motorradsilke,

hoffe es ist für Dich ok, hätte eine Frage wg. Ausgleichsrente, die ja einkommensabhängig ist,...

Nehmen wir an ich habe eine monatl. EU-Rente v. 900 € u. ansonsten kein Vermögen. Wie hoch wäre meine Ausgleichsrente bei einem GdS von 100 % u. Merkzeichen H?

Ich habe das BVG diesbezügl. gelesen, aber ich kapier die Berechnung nicht,...

Könntest Du bitte mitteilen, wo ich detail. Informationen/Berechnungen über den Berufsschad.ausgleich finde?

Danke u. Grüße
Marcela
 
@Marcela
genau das ist bei mir auch das Problem hab das BVG gelesen aber die Berechnung blick ich nicht deswegen hier mein Post

@motorradsilke
hi
wie grade schon geschrieben ich hab das BVG gelesen aber ich blicke die berechnung nicht, kannst du uns da auf die sprünge helfen ?

lg
 
Hallo Gebranntes Kind.

Wie lange hat bei dir die Bearbeitung nach den OEG wegen der Ausgleichsrente gedauert?
Ich dachte dort gibt es eine Entschädigungsrente nach den % des GdS .Oder wird bei dir ne Ausgleichsrente gezahlt weil du wegen der Schädigung nicht mehr arbeiten kannst?Die soll ja so auf gestockt das du dich nicht besser wie vor den Vorfall stehst, soviel ich gelesen und begriffen habe
LG SONJA
 
Leider kann ich euch da nicht detailliert zur Höhe von Ausgleichsrente und BSA helfen, da ich die notwendigen Verordnungen nicht habe. Ich arbeite zwar im VA, aber an einer anderen Stelle und hab daher davon nur Grundkenntnisse. Um mich da reinzuarbeiten, bräuchte ich die entsprechenden Verordnungen, auf die im § 33 BVG Bezug genommen wird. Da ich derzeit nicht arbeiten kann, hab ich da auch leider keinen Zugriff.
Die Berechnung macht im VA ein PC-Programm.
Wartet doch einfach mal die Berechnung ab. Ich weiß, dass es zumindest in Berlin eine detaillierte Berechnung zum Bescheid dazu gibt.
 
Hallo Motorradsilke,

Danke für deine Antwort. Die Berechnungen sind äußerst kompliziert, zumal sich 2011? ein Gesetz geändert hat. Alle Berufe werden nun im Berufsschad.ausgleich in Besoldungsgruppen eingegliedert,...

Nicht mal meine Anwältin kennt sich mit der Berechnung aus.

Kennst Du zufällig einen Anwalt, der mit den Berechnungen klar kommt?

Danke u. Grüße
Marcela
 
Sozialgericht

Hallo Ihr Lieben. Es ist sooo lange her, daß ich hier etwas geschrieben habe. Mein Verfahren beim Sozialgericht dauert nun schon 5 Jahre. Zwischenzeitlich wurde ich von einem Gutachter der forensischen Psychiatrie begutachtet. das Ptbs Belastungssyndrom bei 30 Gds, das schizophrene psychotische mit einem GDB von 70. Es soll überprüft werden ob bei mir eine ängstlich-depressive Anpassungstörung vorliege. Ich hätte nach 4 Wochen noch einmal zur weiteren Begutachtung zu diesem Psychiater gehen sollen, aber ich habe gesagt, daß ich das nicht mehr schaffe. Das Sozialgericht hat mir geschrieben, das beide Gutachter nicht geeignet sind, für den Widerspruch auf Erhöhung PTBS. Nun rief mich gestern meine Rechtsanwältin an, daß das Gericht nun zur Endentscheidung kommen möchte. Meine Rechtsanwältin darf mich allein vertreten. Ich habe natürlich die Möglichkeit, mitzugehen, aber das mache ich glaub ich auch nicht. Ich bin in der unbefristeten EM-Rente, wegen Anpassungsstörung und Persönlichkeitsstörung. Ich bin total erschöpft gewesen die letzten Jahre, und eigentlich ist es mir jetzt egal was dabei herauskommt. Hauptsache Ruhe.
Kann mir jemand erklären, warum der Gutachter immer in GdB spricht, oder war das garantiert ein Schreibfehler. Meine Rechtsanwältin ist der Meinung , das sie keinen Erfolg sieht. Weiß mir keinen Rat.
 
Hallo Woman,

Du scheinst vorm SG das VA zu verklagen auf einen höheren GdB nehme ich an.

Demnach ist es doch richtig, wenn vom GdB / GdS gesprochen wird.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

im OEG-Verfahren geht es nur um die Schädigungsfolgen (= GdS), der GdB spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle.

Woman, wenn der GA auf PTBS > 30 % GdS gegeben hat, dann wird sich der Richter (wahrscheinlich) dieser Empfehlung anschließen u. Du bekommst eine Grundrente von ca. 127 €

Ich habe z.B. 100 % GdB auf PTBS, die OEG-Stelle erkennt das nicht an u. hat meinen GdS auf 0 % eingestuft.

Ein neuer Gutachter wird bei mir nun die Schädigungsfolgen (GdS) erneut bestimmen müssen, in der Hoffnung, dass dieser neutral u. fair ist,... ;-)))

Viele Güße u. viel Kraft
Marcela

PS: Ich möchte anmerken, dass die Versorgungsärztl. Richtlinien für die Bestimmung von GdB u. GdS die gleichen sind. Wobei das VA sich mit Anerkennung von GdS sehr sehr schwer tut, heißt um da überhaupt einen vernünftigen GdS zu bekommen, muß man eigentlich schon tot sein,...

1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen

30 = 127, 40 = 174, 50 = 234, 60 = 296, 70 = 410, 80 = 496, 90 = 596, 100 = 668 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo liebe Kasandra.
Ich habe das VA beim Sozialgericht auf Erhöhung meines Ptbs verklagt. Ich war bei dem Gutachter, und mußte dort erzählen. Er hat das Gespräch selbst beendet, und gesagt, daß ich zu aufgeregt bin, und in 4 Wochen wieder kommen soll. Dann habe ich gesagt, daß ich das nicht schaffen würde. Er wiederum hat dann gesagt, dann müße er eben alles aus den Unterlagen nehmen. Dann brauchte ich ja erst einmal eine Pause. Dann hat meine Rechtsanwältin gesagt, daß es schlecht aussieht, und ich doch noch einmal ein Gespräch suchen sollte. Dann habe ich dem Gutachter angerufen, und er hat gesagt, daß ich wieder kommen dürfte. Das Gericht schreibt, für die Erhöhung der PTbs scheinen beide Gutachter, (war noch bei einem anderen) nicht geeigntet.
Der Gutachter schreibt von einem schizophrenen und psychotischen Ptbs zwischen 20-40 GdBmit Überschneidung der anderen Symptomen ein GdB von 70. Meine Rechtsanwältin sagt, das wäre der Nachschaden, und darauf bekommt man keinen Berufsschadensausgleich. Heute liegt ein Schreiben von meiner Rechtsanwältin im Briefkasten, in dem sie schreibt, ich hätte Ihr mitgeteilt, daß ich keinen weiteren Termin bei dem Sachverständigen wahrnehmen kann. Dies wäre jedoch erforderlich, um eine Ergänzung des Gutachtens zu erreichen. Und ich hätte ihr mitgeteilt, daß ich auch nicht bei eine mündlichen Verhandlung bei Gericht in der Lage bin. Vor 2 Tagen hat die mir aber was ganz anderes erzählt. Sie würde mich vor Gericht vertreten. Jetzt bin ich echt ratlos. Ich suche ja schon eine Klinik für meine Anpassungstörung. Was kann ich tun?

Hallo liebe Marcela. Ohje, was soll ich jetzt dazu sagen. Die machen sich das wirklich einfach. Ich weiß nur, daß der weiße Ring schon Jahre um die Einflechtung des Gdb in den Gds fordert. Ohje , ich dir ganz arg die Daumen drück.

Liebe Marcela, der GdS von 30 den habe ich schon seit langer Zeit. Es geht um die Folgeschäden, und daß ich aufgrund meiner schweren sozialen Anpassungsstörung in der unbefristeten Rente bin. Drück dich

Die Dame vom Versorgungsamt hat mir gesagt, daß die Gutachter im OEG immer von GdB statt Gds sprechen. Weil es ja in der Begutachtung nur um die Schädigungsfolgen geht. Ich schreibe euch nächste Woche das genauer.
Die Gesamtbewertung meiner Begutachtung liegt bei einem Gesamt-GdB von 70

Hallo Woman,

Du scheinst vorm SG das VA zu verklagen auf einen höheren GdB nehme ich an.

Demnach ist es doch richtig, wenn vom GdB / GdS gesprochen wird.

Viele Grüße

Kasandra

So sehe ich das auch
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Back
Top