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Ausgesteuert- und nun?

Claudia1970

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Nov. 2009
Beiträge
127
Hallo,

melde mich seit langer Zeit wieder mit folgendem Problem:
Nach einem Arbeitsunfall vor nun fast 6 Jahren ist mein Mann nun von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Beim AA sollte er sich lt. schreiben der KK melden, was er auch fristgerecht getan hat. Es besteht noch ein Restanspruch Arbeitslosengeld I (genaue Zeit weiß ich im Moment nicht). Lt. Aussagen der Sachbearbeiterin dea AA soll sich mein Mann trotz der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nun nicht mehr arbeitsunfähig schreiben lassen. Wenn doch, würde das AA keine Zahlung leisten. Auch nicht ALG II. Bliebe nur Sozialhilfe. Wenn er denn aber keine neue Krankmeldung mehr vorlegen würde, würde er ALG I bis zum Ablauf bekommen. Danach folge ALGII. Der medizinische Dienst der AA hat meinem Mann 15 Arbeitsstunden/Woche attestiert.
Für mich ist das aber nur sehr schwer nachzuvollziehen, da mein Mann wohl wegen seiner Einschränkungen und der Folgen aus dem Arbeitsunfall nicht mehr arbeitsfähig werden wird (so sehe ich das, alle anderen behördliche Beteiligte sehen das anders :confused: ). Von einer Nahtlosigkeitsregelung, die evtl. ja bei seiner Schwerbehinderung von 50% zum Tragen kommen könnte war bisher keine Rede. Ein Sozialgerichtsverfahren ist im Widerspruchsverfahren am Laufen.
Wir sind uns wirklich nicht klar darüber, ob er Arbeitsunfähigkeit einreichen soll oder nicht. Konkrete Gründe zur Arbeitsunfähigkeit sind da.
Was sollen wir hier tun?
 
Hallo Claudia,

mir ist es auch so gegangen.
Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt und deswegen bekomme ich das Übergangsgeld vom AA bis der Rentenantrag entschieden ist oder maximal 450 Tage.

Hätte ich das nicht gemacht dann würde ich jetzt mit nichts dastehen.

VG schlowi
 
Hallo Schlowi,

bist Du denn nun krank geschrieben oder nicht? Mir ist das immer noch nicht klar...
 
Hallo Claudia, Wenn Ihr Rentenantrag gestellt habt und über diesen noch nicht entschieden worden ist, dann gilt die Nahtlosigkeitsregelung und weiterhin ist eine Krankschreibung nötig. Wenn jedoch noch kein Rentenantrag gestellt wurde bzw. die DRV diesen abgelehnt hat, muss man sich gesund schreiben lassen um ALG I zu beziehen.Gruss
 
Hallo Gereg,

warum wird die Arbeitsunfähigkeit negativ bewertet, wenn die DRV bereits die EM abgelehnt hat, aber das Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde? Irgendwie verstehe ich das nicht, entschuldige bitte. Bin für Anregungen sehr dankbar.
 
Hallo @,

also zum Verständnis, wenn EU Rente beantragt wird /wurde und man geht zum Arbeitsamt, dann ist man doch krank geschrieben! Sonnst könntest du doch kein Antrag stellen? Wenn man jedoch nicht krank geschrieben ist, kann man ja Arbeiten und somit keine EU Rente beantragen! Zu mindestens hat man so gut wie keine Aussichten auf EU Rente. Aber wie schon o. g. , ist meine pers. Ansicht.
 
Hallo Claudia,

mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt und ich bin weiterhin Arbeitsunfähig.
Daher habe ich Anspruch auf das Übergangsgeld / Nahtlosregelung.
Es blieb mir nichts anderes übrig als diesen Weg zu gehen um überhaupt von irgendwoher
Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen.

VG schlowi
 
Hallo Claudia!

Es stimmt, wenn man beim Arbeitsamt Leistungen beziehen muss/will muss man grundsätzlich eigentlich arbeitsfähig sein. (zumindest offiziell)
Es sei denn, man fällt unter die Nahtlosigkeitsregelung - die auch zum Tragen kommt wenn man die EU-Rente beantragt hat.

Als ich ausgesteuert wurde ließ ich mich von meinem Hausarzt nicht weiter krankschreiben, obwohl ich sehr wohl arbeitsunfähig war. Der Amtsarzt hat mir ebenfalls eine Arbeitsfähigkeit von 15 Stunden/Woche bescheinigt. Wobei mir klar war, dass das niemals gehen würde. Ich war in dem Jahr indem ich ALG1 bezog oft im Krankenhaus - da war ich dann krankgeschrieben. Aber nie durchgehend....

Nachdem ich dann ins ALG2 gerutscht bin hat mein Hausarzt mich dann wieder durchgehend krankgeschrieben, damit man mich nicht in irgendwelche komischen Massnahmen steckt.

Außerdem habe ich dem Jobcenter später offengelegt, dass ich die Rente beantragt hatte.
Es ist aber ehrlicherweise vieles komisch gelaufen in der Zeit nachdem das Krankengeld ausgelaufen war.... So richtig aufatmen konnte ich erst, als mein Rentenantrag nach 1,5 Jahren endlich bewilligt wurde... Da ist mir dann ein ziemlicher Stein vom Herzen gefallen
Vielleicht lässt Du Dich vom VDK beraten, die wissen ganz sicher wie es zu laufen hat.

Mein Ortsverband vom VDK ist hier nicht ganz so auf Zack, die haben mir nicht so viel helfen können. Aber grundsätzlich ist es gut sie im Rücken zu haben. Auch wenn es um die EU-Rente später geht.

Viel Glück euch!
GLG
 
Hallo

Nachdem ich ausgesteuert wurde hatte ich meinen EMR Antrag schon gestellt .Ich bekam nach Prüfung meiner Gesundheitsunterlagen nach einer Woche Bescheid das ich nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten könnte und mit großen Einschränkungen.Ich hatte 1 1/2 Jahre Anspruch nach Nahtlosigkeit bis zur Genehmigung der EMR ,da die rückwirkend genehmigt wurde haben die es unter einander verechnet.
Ich brauchte nie eine AU Meldung vorlegen.

LG SONJA
 
Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Wochen Antrag auf EM-Rente gestellt. Vorgestern dann die Meldung bei der ARGE mit Antrag auf ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit.

Gestern bekam ich um 19 Uhr(!) einen Anruf von einem Mitarbeiter der Lesitungsabteilung, der jetzt schon dabei ist das Gutachten zu erstellen. Er klärte mich über das Verfahren auf und kam dann auf das Thema Krankenversicherung.
Ich soll jetzt bei meiner Krankenkasse nachfragen, ob ich mich nach der Aussteuerung (Anfang Dezember) freiwillig krankenversichern könne, falls die ARGE meinen Antrag bis dahin noch nicht fertig bearbeitet hätte.

Das kann sich doch nur um einen Witz handeln Vielleicht war schon jemand in dieser Situation und kann mir etwas dazu sagen.

Gruß
Glanzi
 
Hallo Glanzi,

bis Anfang Dezember ist noch etwas Zeit. Von daher sollte die Arbeitsagentur eigentlich in der Lage sein, über Deinen Antrag beschieden zu haben. Wie lange liegt denn Deine Antragstellung dort inzwischen zurück?

Was ich nicht ganz verstehe ist die Äußerung des Mitarbeiters der Leistungsabteilung:
...Gestern bekam ich um 19 Uhr(!) einen Anruf von einem Mitarbeiter der Leistungsabteilung, der jetzt schon dabei ist das Gutachten zu erstellen.
Das Gutachten bzgl. der Beurteilung Deiner Leistungsfähigkeit wird durch den internen Ärztlichen Dienst erstellt, nie durch einen Sachbearbeiter - manchmal nach Aktenlage, aber häufig auch nach persönlicher Begutachtung.
Für die Vorstellung beim medizinischen Dienst gibt es Fristen. Ich hatte zurückliegend vor einiger Zeit mal etwas dazu geschrieben. Du findest es sicher über die Forensuche oder über das Internet. Ich meine es waren vier Wochen.
Je nachdem, wie Deine Arbeitsfähigkeit danach eingeschätzt wird, läuft das Verfahren weiter.

Du solltest auf alle Fälle schauen, dass Du der Arbeitsagentur so schnell wie möglich alle Unterlagen vorlegst, die zur Prüfung Deines Antrages erforderlich sind.

Du solltest mit dem Sachbearbeiter in Kontakt treten und klären, wie seine obige Aussage bzgl. der Gutachtenerstellung zu verstehen ist. Ggf. solltest Du rechtzeitig schriftlich eine persönliche Begutachtung beantragen bzw. einem Gutachten nach Aktenlage widersprechen. Es ist immer besser, wenn sich ein Sachverständiger selbst ein Bild von Dir macht.

Parallel solltest Du Dir ein Kostenangebot bei Deiner KK einholen bzgl. einer freiwilligen Pflichtversicherung. Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass zum Zeitpunkt Deiner Aussteuerung noch nicht über die Alg I Zahlung gemäß der Nahtlosigkeitsregelung entschieden sein sollte, dann müsstest Du Dich für die Zwischenzeit selbst krankenversichern. Allerdings erhälst Du diese Beträge später erstattet, wenn Dein Antrag bewilligt wurde.

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten, wobei es bei mir ein etwas anderer Sachverhalt war. Ich hatte einen Antrag auf EMR stellen müssen. Bevor dieser jedoch geprüft und beschieden war, lief bei mir die Nahtlosigkeit (Alg I nach damals § 125) aus. Ich erhielt für mehrere Monate von nirgendwo Leistungen und musste mich für die Zeit selbst krankenversichern. Die Kassen haben da verschiedene Einstufungen entsprechend dem Einkommen und wenn man eben grad´ gar keins hat, dann bezahlt man mit den niedrigsten Beitragssatz (außer Studententarif). Nachdem meinem EMR-Antrag stattgegeben wurde, rückwirkend ab Antragstellung, habe ich die Beiträge zur Krankenversicherung von der Kasse zurück bekommen.


Alles Gute wünscht,
sachsblau
 
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