Claudia1970
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 25 Nov. 2009
- Beiträge
- 127
Hallo,
melde mich seit langer Zeit wieder mit folgendem Problem:
Nach einem Arbeitsunfall vor nun fast 6 Jahren ist mein Mann nun von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Beim AA sollte er sich lt. schreiben der KK melden, was er auch fristgerecht getan hat. Es besteht noch ein Restanspruch Arbeitslosengeld I (genaue Zeit weiß ich im Moment nicht). Lt. Aussagen der Sachbearbeiterin dea AA soll sich mein Mann trotz der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nun nicht mehr arbeitsunfähig schreiben lassen. Wenn doch, würde das AA keine Zahlung leisten. Auch nicht ALG II. Bliebe nur Sozialhilfe. Wenn er denn aber keine neue Krankmeldung mehr vorlegen würde, würde er ALG I bis zum Ablauf bekommen. Danach folge ALGII. Der medizinische Dienst der AA hat meinem Mann 15 Arbeitsstunden/Woche attestiert.
Für mich ist das aber nur sehr schwer nachzuvollziehen, da mein Mann wohl wegen seiner Einschränkungen und der Folgen aus dem Arbeitsunfall nicht mehr arbeitsfähig werden wird (so sehe ich das, alle anderen behördliche Beteiligte sehen das anders ). Von einer Nahtlosigkeitsregelung, die evtl. ja bei seiner Schwerbehinderung von 50% zum Tragen kommen könnte war bisher keine Rede. Ein Sozialgerichtsverfahren ist im Widerspruchsverfahren am Laufen.
Wir sind uns wirklich nicht klar darüber, ob er Arbeitsunfähigkeit einreichen soll oder nicht. Konkrete Gründe zur Arbeitsunfähigkeit sind da.
Was sollen wir hier tun?
melde mich seit langer Zeit wieder mit folgendem Problem:
Nach einem Arbeitsunfall vor nun fast 6 Jahren ist mein Mann nun von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Beim AA sollte er sich lt. schreiben der KK melden, was er auch fristgerecht getan hat. Es besteht noch ein Restanspruch Arbeitslosengeld I (genaue Zeit weiß ich im Moment nicht). Lt. Aussagen der Sachbearbeiterin dea AA soll sich mein Mann trotz der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nun nicht mehr arbeitsunfähig schreiben lassen. Wenn doch, würde das AA keine Zahlung leisten. Auch nicht ALG II. Bliebe nur Sozialhilfe. Wenn er denn aber keine neue Krankmeldung mehr vorlegen würde, würde er ALG I bis zum Ablauf bekommen. Danach folge ALGII. Der medizinische Dienst der AA hat meinem Mann 15 Arbeitsstunden/Woche attestiert.
Für mich ist das aber nur sehr schwer nachzuvollziehen, da mein Mann wohl wegen seiner Einschränkungen und der Folgen aus dem Arbeitsunfall nicht mehr arbeitsfähig werden wird (so sehe ich das, alle anderen behördliche Beteiligte sehen das anders ). Von einer Nahtlosigkeitsregelung, die evtl. ja bei seiner Schwerbehinderung von 50% zum Tragen kommen könnte war bisher keine Rede. Ein Sozialgerichtsverfahren ist im Widerspruchsverfahren am Laufen.
Wir sind uns wirklich nicht klar darüber, ob er Arbeitsunfähigkeit einreichen soll oder nicht. Konkrete Gründe zur Arbeitsunfähigkeit sind da.
Was sollen wir hier tun?