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Atemwegsbeschwerden, Umschulung ?

Soooo hab heute dem Bescheid zum Übergangsgeld erhalten.
Allerdings keine Berechnung dazu.

"...Übergangsgeld beträgt kalendertäglich xx,xx €..." ist das je nach Monat unterschiedlich oder womit rechnet man ?

Kann ich irgendwo nachvollziehen ob alle Einmalzahlungen usw berücksichtigt wurden ?

Ausserdem frage ich mich was heisst: "Bitte nehmen Sie die Anpassung nach § 50 SGB IX erstmals ab 01.12.2014 vor."
 
Das Übergangsgeld ist jeden Monat gleich. Wegen der Berechnung und wegen dem Letzten Satz solltest du nochmal bei der BG nachhacken. Eigentlich bedeutet der letzte Satz nichts anderes, als das dir ab diesen Zeitpunkt Übergangsgeld zu leisten ist, glaube ich. Also frag gleich nach warum da 1.12.2014 steht. :)
 
Hallo,

ja habe begonnen. Das ist soweit ich weiss die Anpassung.
Habe schon telefoniert, sie haben den letzen Monat vor der Umschulung genommen. Und aus den letzten 12 Monaten die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld)

Ist das richtig ? Wird beim Stundenlohn nicht aus mehreren Monaten berechnet ?
 
Wieso Stundenlohn ? Du bekommst doch keinen Stundenlohn, sondern ein monatliches Übergangsgeld, das 68 % deines Verletztengeldes bzw. deines letzten durchschnittlichen Nettolohns. Das steht aber auch alles auf der Berechnungsgrundlage die du von der BG noch bekommen solltest.

Was machst du denn so bislang in deiner Umschulung ? Erzähl mal ein bisschen.:)
 
Öffentlich werde ich hier nichts erzählen, sorry. Da die Sache noch beim Arbeitsgericht liegt.

Ich rede von Stundenlohn bei der alten Arbeit, hatte kein Festgehalt sondern Stundenlohn, wo auch Überstunden und Einmalzahlungen drin vorkamen.

Wie wird das dann berechnet ?
 
Einmalzahlungen und Überstunden werden nicht mitgerechnet. Es zählt ausschließlich der Lohn den du ohne Überstunden im Monat bekommen hast. Der wird dann mal 12 gerechnet, und von diesem Jahreslohn wird dann die 68% an Übergangsgeld errechnet.

Aber warum ist das was du in deiner Umschulung machst, so ein Geheimnis ?

Ich wollte doch nicht wissen wo du arbeitest sondern nur, was du in deiner Umschulung als Fachkraft für Bürokommunikation bislang so machen musstest.
Es interessiert mich einfach deshalb, weil ich ja wie du weißt, selber im August eine Umschulung zum Bürokaufmann ( oder wie es dann wahrscheinlich heißen wird: Fachkraft für Büromanagement) anfangen werde. Und was hat das mit dem Arbeitsgericht zu tun ? :)
 
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