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Arzthaftungsprozess

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Espresso
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Espresso

Erfahrenes Mitglied
In meinem Arzthaftungsprozess hat die Gegenseite angekündigt, das Sie
ein Gutachten fordert. Darf ich bei der Auswahl des Gutachters mitbestimmen, oder wird mir hier einer auf diktiert?
 
Gutachter soll Erklärung zur Unabhängigkeit abgeben!

.. Darf ich bei der Auswahl des Gutachters mitbestimmen...
Hallo Espresso,

"bestimmen" kann nur das Gericht.
Aber soweit ich das kenne, stimmt sich das Gericht vorab mit den streitenden Parteien ab.
So hat man ggfs. schon vorab die Gelegenehit seine Bedenken anzumelden.

Kürzlich gab es hier im Board eine Diskussion zur Unabhängigkeit der Gutachter. Die führte mich auf eine Website auf der ein RA seinen Kollegen den Tip gab, dass man das Gericht darum bitte, dass der beauftragte Gutachter eine Ausunft zur Unabhängigkeit erteilen solle.
Der vollständige Beitrag ist zu finden unter: "http://opferhilfe.lima-city.de/guta...aetserfordernisdessachverstaendigen/index.php"

Wir haben jedenfalls diesen Text in unserer Stellungnahme an das Gericht aufgenommen und sind gespannt ob sich ein Gutachter findet.
Ich denke das solltest Du (ebenso wie alle anderen) auch machen. Allein um zuschauen, ob sich mit diesem Text im Auftrag des Gerichts überhaupt noch ein Gutachter finden lässt.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

finde ich interessant. Ist für Versicherungsangelegenheiten
einfacher zu formulieren wie für reine "Arztangelegenheiten".
Ich sehe das Problem darin, das sich spezielle Fachärzte von denen
es in Deutschland wenige hundert gibt, regelmäßig auf Workshops
und Fachkongressen treffen und sich austauschen.

Ein Arzt kann unabhängig sein und doch durch bekannt sein
Parteiisch sein.
 
Einen Sache für den Staatsanwalt

... Ein Arzt kann unabhängig sein und doch durch bekannt sein Parteiisch sein.
Da hast Du absolut recht, Espresso.

Hier geht es um einen Minimal-Notweht-Schutz.
Unser RA meinte zunächst auch, dass die ja ohnehin unabhängig sein müssen und vom Gericht darauf hingeweisen werden.
ABER: Es hat schon eine andere Qualität, wenn der Gutachter ausdrücklich erklärt, dass er unabhängig ist.
Die Gutachter kennen auch den geltenden Wischiwaschi-Haftungs-Paragraphen nach dem sie in Anspruch genommen werden können, wenn sie Schuld am falschen Urteil sind. Interessiert aber keinen, weil keiner verknackt worden ist.
Wenn die nun aber unterschrieben, dass sie unabhängig sind und es stellt sich heraus, dass sie es nicht waren, ist das einen Sache für den Staatsanwalt. Das ist dann nicht mehr lustig, weil sich mit der Kombination aus Frage, der ausdrücklichen Antwort und der Unterschrift in seinem Gutachten ggfs. sehr einfach beweisen lässt, dass hier absichtlich/vorsätzlich getäuscht werden sollte.
Und auf so etwas reagieren auch Gerichte sehr sehr empfindlich.

Mit so einer Aussage verbesserst Du also Deine Ausgangslage im nachfolgenden Streit.
Aber es ist natürlich kein Schutzschild gegen Manipulationen.

Aber ich denke man sollte sich in solchen Auseinandersetzungen bestmöglich aufstellung und früh genu signallsieren, dass man nicht alles mitmacht.

Die Gegner arbeiten mit subtilen Mittel, warum nicht die UO auch?

Grüße
oohpps
 
Hallo Oohpss,
könntest recht haben, ich werde die Sache mit der Unabhängigkeitserklärung auf jeden Fall meinem Rechtsanwalt vortragen.

Solche Fachärzte sind jedoch häufig wie ne Familie "schlagen sich,
vertragen sich" aber wenn es darauf an kommt, kommt die Sache mit
"eine Krähe hackt der anderen kein Äuglein aus".

Der Fachärztekreis den ich meine, ist wirklich Europaweit verwoben, wird
in den Medien tüchtig durch den Dreck geogen, weil offensichtlich ist
das hier schmutzige Dinge laufen, jedoch als geschädigter fühlt man sich wie gelähmt weil mein einfach nicht "aufkommt".
Unsere Fälle hier (geschädigte Opfer dieser Facharztgruppe) sind
bereits in der Schweiz und Österreich und Itlaien bekannt und man versucht wirklich alles, dies unterm Tisch zu halten und uns nicht aufkommen zu lassen.
 
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