Hallo NEUES Forum,
ich wurde aus "betrieblichen" Gründen gekündigt. Nach einem Unfall beziehe ich eine BG-Rente in Höhe von MdE 40%.
Muß die Rente zur Berechnung des Arbeitslosengeld 1 angegeben werden und wird sie berücksichtigt?
Aus §142 SGB3 werde ich nicht schlau: ALG1 ruht bei Renter wg. VOLLER Erwerbsminderung. Aber die Abweichungen unter (2) verstehe ich nicht. Im Forum findet sich nur etwa zu ALG2 - Ich hoffe also, das die BG-Rente nicht angerechnet wird???
Danke für eure Hilfe, Hubert
ich wurde aus "betrieblichen" Gründen gekündigt. Nach einem Unfall beziehe ich eine BG-Rente in Höhe von MdE 40%.
Muß die Rente zur Berechnung des Arbeitslosengeld 1 angegeben werden und wird sie berücksichtigt?
Aus §142 SGB3 werde ich nicht schlau: ALG1 ruht bei Renter wg. VOLLER Erwerbsminderung. Aber die Abweichungen unter (2) verstehe ich nicht. Im Forum findet sich nur etwa zu ALG2 - Ich hoffe also, das die BG-Rente nicht angerechnet wird???
Danke für eure Hilfe, Hubert