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Roterengel

Neues Mitglied
Registriert seit
9 März 2019
Beiträge
2
Hallo ihr Lieben!

Ich bin durch Google auf das Forum gestoßen und hoffe hier nun auf Hilfe.

Ich wurde gestern angefahren, es war in einer engen, wenig befahrenen Straße in der eigentlich 30km/h herrschen, Sackgasse am Ende. Ich habe die Straße überkreuzt in der Kurve, für mich war zu dem Zeitpunkt kein Auto ersichtlich.
Ziemlich genau in der Mitte kam mit einem mal ein Audi angerauscht, schaffte es kurz vor knapp zu bremsen und streifte mich über dem Knie.
Vor lauter Schreck bin ich nach hinten gesprungen und bin dabei der Länge nach auf den Boden gefallen.
Nachdem ich aufgestanden war und gemeckert hatte, fuhr der Fahrer weiter ohne sich nach meinem Befinden zu fragen oder Hilfe anzubieten.

Letztlich habe ich mich mit einem Taxi in die Notaufnahme bringen lassen, wo eine ganze Latte an Röntgenbildern aufgenommen wurde und letztlich alles auf der rechten Körperseite geprellt ist und ein Bruch von 3 Rippen nicht ausgeschlossen werden kann.

Gestern war ich natürlich vollkommen unter Schock und Abends einfach nur froh in meinem Bett zu liegen, heute beim Hausarzt eine AU abgeholt und zum ersten Mal die Frage gehört, ob ich denn Anzeige erstattet hätte.

Nein, habe ich nicht. Ich habe das Kennzeichen in dem Moment nicht sehen können, war mit mir selbst beschäftigt, lediglich Farbe und Marke des Autos würde ich noch zusammen bekommen.
Lohnt es sich da eine Anzeige zu erstatten? Es gab keine Zeugen und die letzte Anzeige gegen Unbekannt gab nur ein riesen bürokratisches Chaos, passiert ist am Ende doch nichts.

Kann ich von der Krankenkasse belangt werden, wenn ich keine Anzeige erstelle?
Ich möchte derzeit am liebsten nur im Bett liegen bleiben und mich vor der Welt verstecken, der Gedanke mich da emotional weiter mit befassen zu müssen, macht mir ordentlich Magenschmerzen, bin ich doch eher der "Shit happens, move on!"-Typ

Ich hoffe ihr habt ein paar Ratschläge für mich, ich lege mir jetzt Eis auf die Rippen und eine Wärmflasche in den Nacken!

Liebe Grüße.
 
Hallo Roterengel,

eine Anzeige betrifft den Strafprozess und hat erst einmal nichts mit dem Zivilprozess zu tun. Deine Krankenkasse kann Dir also keinen Strick aus der Tatsache ziehen, dass Du keine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hast. Und da es keine Zeugen gab und Du Dir auch das Kennzeichen nicht gemerkt hast, ist es relativ schwierig auf den Halter des Fahrzeug Rückschlüsse zu ziehen.

Herzliche Grüße vom RekoBär .-)
 
hallo,

da würde ich erst einmal mehr über die (örtlichen, zeitlichen, u.ä.) umfeldbedingungen und zum unfallfahrzeug wissen wollen, bevor ich chancen und möglichkeiten einer anzeige abwäge. aber eine anzeige ist schon deshalb zu empfehlen, da bei ermittlung nur dann weitere ansprüche geltend gemacht und die bisherigen bzw folgenden behandlungskosten dem tatsächlich "zuständigen" aufgebürdet werden könnten.


gruss

Sekundant
 
Erstmal danke für eure Antworten! :)

Es war eine kleine Nebenstraße, wo quasi nur "Hausrücken" münden, keine Fußgänger waren unterwegs und andere Autos kamen auch nicht. Es war morgens, muss so kurz vor 9 Uhr gewesen sein und nach einem Gespräch mit einem befreundeten Automechaniker hat das Unfallfahrzeug vermutlich nicht mal eine Beule.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Roterengel, willkommen im Forum.

Dein Bedürfnis (Decke übern Kopf und "vor der Welt verstecken") ist sehr verständlich.
Aus den von Sekundant genannten Gründen wäre eine Strafanzeige trotzdem sinnvoll.
(@Sekundant Wieviel Aufwand ist das, kann man das online erledigen?)
Wenn es eine selten befahrene Straße ist, wird sie vermutlich von "Insidern" genutzt.
Das könnte beim Ausfindigmachen des Fahrzeugs hilfreich sein.

Dich aktuell auszuruhen ist bestimmt gut.
Aber warum Wärme in den Nacken?
Hast du was im Nacken abbekommen (beim Sturz)?
Wenn im Nacken eine Prellung ist, kühle den lieber, aber Vorsicht: nicht sehr lange, nicht extrem kalt.
Eis auch auf anderen Körperteilen sowieso nicht lange (hängt von Temperatur ab), damit das Körpergewebe keinen Schaden nimmt. Im Kopfbereich darf keineswegs so lang gekühlt werden wie auf Knie o.ä.
Arnika und Arnikakügelchen sind bei frischen Prellungen zu empfehlen.
Wärme ist bei Prellungen m.W. (ich bin Laie) nie gut, ebensowenig Massagen.
Ruhe und Kühlen!

LG
 
hallo,

auch wenn mir die schilderung doch etwas uneinheitlich vorkommt: die frage

Wieviel Aufwand ist das, kann man das online erledigen?

dürfte etwas landesspezifisch zu beantworten sein. je nach bundesland gibt es das, ja. aber auch physisch vor ort sollte es - schilderung des hergangs, entgegennahme und schreiben einer vernehmung - nicht sonderlich aufwä(e)ndig sein. ein zeitraum von 30-50 min alles in allem sollte veranschlagt wrden. und so vorhanden gleich ärztliche(s) attest(e) mitnehmen. und richtig: kleine nebenstrasse lässt vermuten, dass sie vorwiegend durch anwohner, besucher (und je nach situation von lieferanten) befahren wird. und wie gesagt - je nach umfeld die frage danach, wieviele Audi (in wohl bekannter/n farbe u typs) fahren dort gewöhnlich. dazu scheint ja der fahrer auch gesichtet worden zu sein ("gemeckert hatte, fuhr der Fahrer weiter").


gruss

Sekundant
 
Hallo Roterengel,

hatte selber einen Unfall Auto gegen Fahrrad und habe mich letzlich geärgert, das ich keine Strafanzeige gestellt hatte.
Mir kam der Gedanke, bei mir war es so, das der Autofahrer in den Nebenstraßen wohnte. Vielleicht hilft es, wenn Du ein
Gedächtnisprotokoll anfertigst, wenn nicht schon getan, Dich zuerst um Dich kümmerst und dann in einigen Tagen oder einfach später
vielleicht sogar mit jemand anders mal die Straßen abfährst? Einfach mal so eine Idee. Bei uns stehen solche Unfälle auch manchmal
in der Zeitung mit dem Aufruf, das Zeugen gesucht werden. Manchmal hat doch jemand hinter der Gardine gelukt. ;-)
Einige Gedanken meinerseits.

Grüße
Helios
 
Hallo Roterengel

Ich hoffe es geht dir inzwischen wieder besser.
Ich wurde gestern angefahren, es war in einer engen, wenig befahrenen Straße in der eigentlich 30km/h herrschen, Sackgasse am Ende. Ich habe die Straße überkreuzt in der Kurve, für mich war zu dem Zeitpunkt kein Auto ersichtlich.
Du solltest dir auch über evtl. Folgeschäden Gedanken machen, nicht immer sind Verletzungen alle deutlich zu erkennen, insbesondere Röntgenbilder bei frischen Frakturen (Brüche) sind nicht sehr aussagekräftig.

Meine Verletzungen bei Autounfall wurden erst durch MRT nach 5 Wochen in ihrer ganzen Tragweite deutlich.

Wenn es eine selten befahrene Straße ist, wird sie vermutlich von "Insidern" genutzt.
Das könnte beim Ausfindigmachen des Fahrzeugs hilfreich sein.

Handelt sich doch scheinbar um einen Anlieger oder jemanden der evtl. öfter da fährt.
eine Anzeige betrifft den Strafprozess und hat erst einmal nichts mit dem Zivilprozess zu tun. Deine Krankenkasse kann Dir also keinen Strick aus der Tatsache ziehen, dass Du keine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hast.

@Rekobär
Könnte schon im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der KK wichtig sein, ohne Anzeige wird durch die Polizei nicht ermittelt.
Des Weiteren brauchst auch auch kein Strafantrag gestellt zu werden, denn Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.

Die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) ist wie die einfache vorsätzliche Körperverletzung ein Antragsdelikt (§ 230 StGB). Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden schreiten erst mit Stellung eines Strafantrags ein, sofern nicht das besondere öffentliche Interesse durch die Staatsanwaltschaft bejaht wird.
 
Hallo Golf3fahrer,

natürlich besteht eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse. Diese beschränkt sich aber auf Bekanntes und nicht zu ermittelndes. Da sich Roterengel nicht das Kennzeichen gemerkt hat, kann man auch nicht von ihr verlangen, dass sie Nachforschungen zum Halter des Fahrzeuges anstellt. Im Übrigen ist die Polizei darauf angewiesen, dass jemand eine Unfallflucht anzeigt, ob nun als selbst Betroffener oder als Zeuge. Erst dann ist es Sache der Polizei zu ermitteln.

Gehen wir aber mal praktisch an die Sache heran. Was wäre passiert, wenn Roterengel der Polizei den Vorfall gemeldet hätte. Da das Kennzeichen nicht bekannt ist und das Fabrikat des Fahrzeuges mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Massenprodukt ist, hätten die Ermittlungen der Polizei zur Einstellung geführt wegen Nichtaufklärbarkeit.

Mir jedenfalls ist kein einziger Fall bekannt, wo die Krankenkasse die Leistung wegen nicht Wissen des Unfallgegners verweigert hätte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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