Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
In meinem Beitrag <Fahrradunfall, meine bisherige Odyssee> habe ich meine Situation geschildert. Da mein jetziger Anwalt krankheitsbedingt ausfällt, ich mich aber keinesfalls von einem "fachfremden" Anwalt vertreten lassen möchte, informierte ich mich in einer anderen Kanzlei.
Der große Schock !
Der "neue" Anwalt schaute sich die Unterlagen wie Klage, Beschlüsse, Beweisbeschluss .... an.
Er hat sich richtig viel Zeit genommen und mir erklärt, dass das bisherige Verfahren von meinem Anwalt äußerst schlecht geführt wurde. Falsche Ansätze im Beweisvortrag (arbeiten mit Tabellen, die man schon 10 - 15 Jahre nicht mehr verwendet), veraltete Begründungen ...... Letztlich wurde das Verfahren von meinem Anwalt so übel geführt, dass es auf ein "unendliches Verfahren" hinausläuft. D. h. mit der so eingereichten Klageschrift wird jeder Richtet das Verfahren von sich schieben, da er über die 1000 aufgelisteten Punkte eine Einzelentscheidungen treffen müsste. "Dann wird ein Richter die Punkte als nicht bewiesen abschmettern, denn eine Ablehnung muss er nicht begründen."
Ich könnte hier noch viele, viele "Fehler", bzw. ungeschickte Formulierungen vortragen, aber ihr könnt euch sicherlich so schon ein Bild davon machen.
Der "neue" Anwalt hat mich voll und ganz überzeugt und ich bin mir mehr als sicher, dass er es ehrlich meint. Warum? Er schenkte mir klaren Wein ein. Meinte da wir uns bereits im Beweisverfahren befinden, hat er fast keine Chancen, die Fehler und Versäumnisse zu bereinigen. Er meinte, bei diesem "verkorksten" Verfahren kann er mir nicht in Aussicht stellen, ob sich das für mich unterm Strich rechnet, da bei einem jetzigen Anwaltswechsel erheblich Gebühren auf mich zukommen, die die Rechtschutzversicherung nicht übernimmt (5 T €). Also, ihm ist selbst nicht ganz Wohl dabei und wenn, brauchen wir einen Arzt, der sich extrem bei der Bewertung des Gutachtens der OFI einbringt. Seine Aussage: "da ihr bisheriger Anwalt das Verfahren mehr als ungeschickt geführt hat, steht und fällt alles mit der Unterstützung des Arztes!". Übrigens, die OFI, insbesondere der Standort Frankfurt, ist als äußerst einseitig bekannt.
Fest steht, bevor alles in einem Drana endet, ich muss den Anwalt wechseln!
Nun zu meiner Frage:
Ich habe eine Rechtschreibung,
- Hat jemand Erfahrung mit der Gebührenübernahme der RV bei laufenden Verfahren in der 1. Instanz?
- Wie soll ich den am Besten vorgehen? Erstmal telefonisch vorfühlen, oder gleich schriftlich?Ich wollte als Begründung den längeren, krankheitsbedingten Ausfall meines Anwalts anführen und, dass die Kanzlei keinen weiteren Fachanwalt hat.
- Hat jemand einen Textvorschlag
Ich hoffe, jemand kann hier helfen, denn ich weiß mir keinen Rat mehr und die 5 T € selbst zu tragen wäre eigentlich nicht machbar.
LG und Danke im Voraus
SCHNAPPI
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
In meinem Beitrag <Fahrradunfall, meine bisherige Odyssee> habe ich meine Situation geschildert. Da mein jetziger Anwalt krankheitsbedingt ausfällt, ich mich aber keinesfalls von einem "fachfremden" Anwalt vertreten lassen möchte, informierte ich mich in einer anderen Kanzlei.
Der große Schock !
Der "neue" Anwalt schaute sich die Unterlagen wie Klage, Beschlüsse, Beweisbeschluss .... an.
Er hat sich richtig viel Zeit genommen und mir erklärt, dass das bisherige Verfahren von meinem Anwalt äußerst schlecht geführt wurde. Falsche Ansätze im Beweisvortrag (arbeiten mit Tabellen, die man schon 10 - 15 Jahre nicht mehr verwendet), veraltete Begründungen ...... Letztlich wurde das Verfahren von meinem Anwalt so übel geführt, dass es auf ein "unendliches Verfahren" hinausläuft. D. h. mit der so eingereichten Klageschrift wird jeder Richtet das Verfahren von sich schieben, da er über die 1000 aufgelisteten Punkte eine Einzelentscheidungen treffen müsste. "Dann wird ein Richter die Punkte als nicht bewiesen abschmettern, denn eine Ablehnung muss er nicht begründen."
Ich könnte hier noch viele, viele "Fehler", bzw. ungeschickte Formulierungen vortragen, aber ihr könnt euch sicherlich so schon ein Bild davon machen.
Der "neue" Anwalt hat mich voll und ganz überzeugt und ich bin mir mehr als sicher, dass er es ehrlich meint. Warum? Er schenkte mir klaren Wein ein. Meinte da wir uns bereits im Beweisverfahren befinden, hat er fast keine Chancen, die Fehler und Versäumnisse zu bereinigen. Er meinte, bei diesem "verkorksten" Verfahren kann er mir nicht in Aussicht stellen, ob sich das für mich unterm Strich rechnet, da bei einem jetzigen Anwaltswechsel erheblich Gebühren auf mich zukommen, die die Rechtschutzversicherung nicht übernimmt (5 T €). Also, ihm ist selbst nicht ganz Wohl dabei und wenn, brauchen wir einen Arzt, der sich extrem bei der Bewertung des Gutachtens der OFI einbringt. Seine Aussage: "da ihr bisheriger Anwalt das Verfahren mehr als ungeschickt geführt hat, steht und fällt alles mit der Unterstützung des Arztes!". Übrigens, die OFI, insbesondere der Standort Frankfurt, ist als äußerst einseitig bekannt.
Fest steht, bevor alles in einem Drana endet, ich muss den Anwalt wechseln!
Nun zu meiner Frage:
Ich habe eine Rechtschreibung,
- Hat jemand Erfahrung mit der Gebührenübernahme der RV bei laufenden Verfahren in der 1. Instanz?
- Wie soll ich den am Besten vorgehen? Erstmal telefonisch vorfühlen, oder gleich schriftlich?Ich wollte als Begründung den längeren, krankheitsbedingten Ausfall meines Anwalts anführen und, dass die Kanzlei keinen weiteren Fachanwalt hat.
- Hat jemand einen Textvorschlag
Ich hoffe, jemand kann hier helfen, denn ich weiß mir keinen Rat mehr und die 5 T € selbst zu tragen wäre eigentlich nicht machbar.
LG und Danke im Voraus
SCHNAPPI