• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Antrag auf Rente stellen?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Tease
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Tease

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,

ich hoffe es kann mir hier jemand einen Tip geben!

Ich hatte vor 3Jahren einen Unfall und jetzt stellt die BG die Zahlungen ein. Muss jetzt beim A.Amt Arbeitslosengeld 1 beantragen und mir ist frei gestellt, ob ich einen Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stelle oder ob ich die Leistung vom Amt nehme. Das Amt zahlt aber nur für ein Jahr, dann rutsche ich in Hartz IV.
Meine Frage, ist es besser bei der Rente einen Antrag zu stellen?
Hab ich, wenn ich zwischenzeitlich eine Rente bekomme, später wenn ich richitg in Rente gehe finanzielle Nachteile?

Vielleicht finde ich hier jemanden, der dieses prozedere auch schon durchgemacht hat?
 
Hallo Tease,

ein wenig wenig Information die du hier schreibst ... ;)

Welche Zahlung stellt die BG nach drei Jahren ein? - und mit welcher Begründung?

Hast du von der BG einen rechtsfähigen Bescheid erhalten? Warst du schon bei Gutachtern und wenn ja, was ist dabei raus gekommen? Bist du arbeitsfähig? Hast du einen Grad der Schädigung vom Versorgungsamt? Bist du noch in Behandlung?

Erst wenn das klar ist, kann dir imho geholfen werden. So weitreichende Fragen, wie von dir hier gestellt, ohne wirkliche Hintergründe, kann dir kein Mensch beantworten.

Gib mehr Informationen und stelle deine Fragen dann nochmal. Ach ja - benutze bitte auch die Suchfunktion im Forum, da könnten schon eine Menge Fragen beantwortet sein ....... :D
 
Hallo Tease,

Frank hat schon Recht, deine Infos sind etwas dürftig.
Erst einmal solltest du klären ob die BG überhaupt im Recht ist die Zahlungen einzustellen, wenn es sich um verletztengeld gehandelt hat.
Bist du schon al von der BG gegutachtet worden? Wenn ja welche Höhe ist die verbleibende MDE? Wenn sie höher ist als 20% steht dir eine Unfallrente von der BG zu.
Die Aussage der BG ist insoweit richtig, das wenn die BG im Recht sein sollte die Zahlungen einzustellen, du zum Arbeitsamt musst und Arbeitslosengeld 1 beantragen musst. Dies läuft nur 1 Jahr. Wenn du noch arbeitsunfähig bist, wird das AA dir sowieso zur Auflage machen, das du bei Der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst, sonst werden die sich quer stellen, denn bei Arbeitsunfähigkeit stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hättest keunen Anspruch auf Arbeitslosengeld1.
da gibt es aber den §125, d.h. Nahtlosigkeitsregelung, dann muss man innerhalb von 4 Wochen einen Rentenantrag stellen und man erhält dann das Arbeitslosengeld1 §125, solange bis es geklärt ist ob dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Aber ich glaube nicht länger als überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld1 besteht, in deinem Fall also 1 Jahr.
Wenn du noch detallietere Hilfe brauchst, deann noch etwas mehr Info´s,
Gruß von stinababy
 
Hallo Tease,

ich kann Dir nur empfehlen ohne Aufforderung durch eine Behörde keinen Antrag auf EMR. bei der DRV. zu stellen.
Wie schon von den anderen User geschrieben, sind Deine Angaben nicht ausreichend um weitere Tipp und Ratschläge geben zu können.

MfG.
Pit
 
Guten Morgen!

Vielen Dank für die Antworten.

Gut, ich versuch mal soweit es mir möglich ist die Fragen zu beantworten.
Ich hatte noch nie mit der Rente/BG/Arbeitsamt zu tun und das ist alles total fremd für mich.

Also die BG hat mir die letzten 3Jahre Verletztengeld gezahlt.
Ich hatte letztes Jahr ein Gutachten. Der Gutachter hat geschrieben, das ich noch ein Jahr arbeitsunfähig bin.
Die BG hat mir jetzt einen Brief mit Gutachtervorschlägen zugeschickt. Deswegen soll ich zum Arbeitsamt, damit ich jetzt übergangsweise nicht ohne Geld da stehe.

Die BG hat im Gespräch angeraten, das ich zur deutschen Rente gehen soll. (Falls ich noch länger krankgeschrieben werde, da ich ja sonst nächstes Jahr Hartz bekomme)

Ich weiß jetzt halt nicht was das übliche Prozedere ist....

Ich hoffe das hilft euch jetzt weiter
 
Hallo Tease,

als erstes würde ich Dir empfehlen Widerspruch gegen die Einstellung der Zahlung deines Verletzengeldes einlegen. Achtung, hier zu hast Du nur 4 Wochen Zeit mit Erhalt des Bescheides. Die BG. ist nicht berechtigt einfach Willkürlich die Zahlungen einzustellen.
Dir muss bewusst werden, dass die BG. jetzt versucht Dich einfach abzuschieben um sich so ihrer gesetzlichen Pflicht entziehen zu können.
Solange die Behandlungen durch Deinen D-Arzt nicht abgeschlossen sind und noch Aussicht auf eine Verbesserung Deines Gesundheitszustand besteht, muss die BG. alles unternehmen um Deinen Gesundheitszustand wieder herzustellen und Du so wieder in das Arbeitsleben integriert werden kannst. Wurde bei Dir schon eine MdE. festgestellt?
Falls Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, beantrage dort Rechtsschutz und lasse Dich professionell durch einen RA. für Sozialrecht vertreten. Sollte dieses nicht der Fall sein, gibt es Sozialverbände, die Dich professionell vertreten können und so Deine Rechte gegenüber der BG. durchzusetzen.
Dieses kannst Du nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es geht jetzt um Deine Zukunft und der BG. ist es völlig egal ob Du später ALG. 2 beziehst oder auch nicht..

MfG.
Pit
 
Hallo Pit, vielen Dank für deine Antwort!

Mir ist jetzt richtig schlecht geworden, als ich das gelesen habe!

Die BG muss doch nur 1,5Jahre Verletztengeld zahlen und die waren doch schon so nett und haben es 3Jahre gezahlt.

Der D.Arzt wird nicht bescheinigen, das ich noch chancen auf Heilung habe. Mein Knie ist hinüber und das wird höchstens mit der Zeit schlimmer.
Eine MDE ist letztes Jahr beim Psychologen festgestellt worden. Habe aber nichts bekommen da ich ja noch das Verletztengeld bekommen habe. Jetzt werden halt neue Gutachten gemacht um festzustellen, ob mir eine Rente zusteht...

Oh ich bin richtig durcheinander und so langsam kann ich nicht mehr
 
hallo, tease

zitat:
"Die BG muss doch nur 1,5Jahre Verletztengeld zahlen und die waren doch schon so nett und haben es 3Jahre gezahlt. "

das hat mich richtig zu tränen gerührt!
und gegen die klage ich seit 12 jahren.
na, sowas aber auch!

les mal unter verletztengeld.
und wach auf - lies dich durchs forum - vor allem, wenn jetzt gutachten anstehen!

mfg
pussi
 
Hallo Thaese!
Ein Psychologe wird wohl kaum geeignet sein, um eine MdE einer orthopädischen Erkrankung (Du schreibst vom Kniegelenk!) bestimmen zu können.
Oder wollte die BG mit der stattgefundenen phsychologischen Begutachtung alle bestehenden Körperschäden auf eine "vermeintliche Psychoebene" abschieben!
Ich schließe mich meinen Vorgängern hier inhaltlich an.
Die Verletztengeldeinstellung ist rechtswidrig. Auch mit einem ruiniertem Kniegelenk ist man erwerbsfähig. Verletztengeld endet weder nach 78. Wochen, noch willkürlich nach 3 Jahren. Die BG ist in der Pflicht, Dir einen, -Deinen körperlichen Gebrechen und persönlichen Vorlieben entsprechenden Arbeitsplatz zu verschaffen.Selbstverständlich einschließlich der Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Dies sind Leistungen der Berufshilfe, die die BG en natürlich gerne einsparen, indem sie die Unfallverletzten (teilweise mit den dubiosesten Begründungen) an die anderen Sozialversicherungsträger abschiebt.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Berufliche Teilhabe,ggf. hat ein schwerbehinderter Mensch auch einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung.
Kämpfe um Deine Rechte, wenn Du nicht bis zum 67.Lebensjahr von Hartz IV leben möchtest.
Gut Besserung.
Gruß- Gummibär
 
hallo pit,:)
hallo zusammen,:)

stimme dir zu, dass man sich Rechtsbeistand einholt bei RA oder etwaigen Verband oder...,
aber wenn man hier die Erfahrungen der UO liest, kommt man in Zweifel.

Hab ich was falsch gelesen?:confused:

Gruss Lisaa
 
Hallo Lisaa,

sicherlich gehört auch etwas Glück dabei den richtigen Rechtsbeistand zu finden, jedoch sind die meisten Betroffenen allein mit dieser Situation überfordert und benötigen aus diesen Grund einen Rechtsbeistand. Wichtig dabei ist jedoch immer noch das eigene Arrangement und nicht, dass man sich nur noch auf seinen RA. verlässt. Ich denke so kann man den BG. Paroli bieten.

MfG.
Pit
 
hallo Pit,:)

danke für deine rasche Antwort,

soweit so gut,
stelle mir nur hier die Frage, lassen sich studierte Leute gerne von einem Mandanten oder Miglied reinreden .....:confused:


Gruss Lisaa
 
Back
Top