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Ansprüche gegen PUV wegen Gesichtsnarben

GesichtsDoetschi

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
erst einmal klasse, dass es so ein Forum gibt. Mein erster Eindruck ist, dass hier sehr umfassend informiert und diskutiert wird.:)

Ich hatte vor zwei Jahren einen schweren Fahrradunfall (Mit dem Gesicht gebremst :(), bei dem ich mir mehrere Narben und Schmutztätowierungen im Gesicht (v.a. zwischen den Augen und auf der Nase) eingefangen habe. Zudem ist meine Unterlippe teilweise gefühllos.

Glücklicherweise ist bezüglich der Behandlungskosten die Verwaltungsberufsgenossenschaft eingesprungen.
Kann ich gegenüber meiner PUV bei so einem Schaden überhaupt Ansprüche bezüglich Invaliditätsentschädigung geltend machen, oder sind solche Schädigungen zu gering?
Würde mich ungern bei der Versicherung lächerlich machen.
Vielen Dank
GD
 
Hallo,
Herzlich Willkommen hier im Forum. Ob Du entsprechende Schäden geltend machen kannst liegt ganz allein an Deinem Vertrag. Ab wieviel Prozenten er greift z.Bsp. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass eine Unfallmeldung zwei Jahre nach einem Unfall gegen alle Regeln der PUV verstößt. Da mußt Du einen Unfall schon unverzüglich melden und dies bedeutet nicht unbedingt 2 Jahre später. Da kannst Du nicht einmal mehr die Invaliditätsbescheinigung nachreichen nach den Bedingungen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo!
Danke für die Antwort!
Unfall ist schon gemeldet und Krankenhaustagegeld habe ich schon bekommen. Weil die Schmutztätowierungen noch behandelt (gelasert) werden und die Hoffnung nun langsam schwindet, dass die zu behandeln sind, wollte ich kurz vor der Frist von 24 Monaten der PUV mit der Geltendmachung warten.
Die Unterlagen liegen nicht momentan nicht bei mir, ich werde das aber wegen der Prozente in Erfahrung bringen und den Ausgang hier schildern.
VG
GD
 
Hallo GesichtsDoetschi,

selbst wenn der Unfall bereits gemeldet ist, du mußt dir von einem Arzt bestätigen lassen das Schäden zurückbleiben (dafür gibt es von der PUV einen Vordruck) diese müssen aber eine bestimmte Höhe an Prozenten erreichen, das wiederum steht in deinem Vertrag, sowie die dazugehörige Gliedertaxe nach der die Prozente bemessen werden. Außerdem ist meistens eine Altersabstufung vorgesehen.

Ruf einfach deine Versicherung an und lass dir die Eckdaten für deine PUV nennen, dann weißt du wo du dran bist.

Lächerlich machst du dich auf keinen Fall, schließlich zahlst du für die Versicherung, da ist es dein gutes Recht nachzufragen.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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