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Anrechnung von Erwerbsminderungsrente auf ALG II

chris11

Nutzer
Registriert seit
4 Okt. 2006
Beiträge
3
Brauche Bitte DRINGEND Rat,

Seit Mai 2006 bekomme ich (37J) und meine Familie nach Beendigung von ALG I nun von der GIAG sogenannte Leistungen ur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II 969,-- im Monat ( glaube das es sich dabei um ALG II handelt).

Anfang 2003 hatte ich einen Berufsunfall und musste bis heute um die Anerkennung einer MDE 20% durch die BG kämpfen.
Nun habe ich habe ich das endlich durch und die BG wollte wissen von welchen Behörden ich derzeitig Geld beziehe.
Nun meine Frage: Ich werde ja wohl zum einen eine Nachzahlung nebst Zinsen(? Höhe) und danach eine monatliche Erwerbsminderungsrente ca. 200-250 € monatl. erhalten.
Wird mir diese angerechnet bzw. was ist mit der Nachzahlung ? geht diese uns ganz verloren?

Wo ist denn der Unterschied zwichen Erwerbsminderungsrente, Unfallrente oder Verletztenrente ?

Bitte helft uns wenn hier jemand durchblickt
liebe Grüße Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Chris,

willkommen im Forum bei uns.

Erwerbsminderungsrente zahlt der Rententräger,
Unfallrente ( MdE ) denke ich mal ist das was Du aufgrund der 20% MdE von der Bg zu erwarten hast. Und eine Verletzten - Rente kenne ich nicht sondern nur VerletztenEntgelt das von der Bg nach einem Arbeitunfall gezahlt wird bis zu ( 76 Wochen).
Leider wird die Rente an das Einkommen ( Alg ect. ) angerechnet und die Bg erfragt dies nicht umsonst. Denn Sie wird dann mit dem Träger Agentur für Arbeit untereinander abrechnen, ist eine Vermutung von mir. Das was dann verbleibt wird Dir überwiesen/ ausgezahlt. Ganz sicher bin ich mir nicht, nur ich hoffe das andere sich hier zu besser äußern können,... In diesem Sinne, sam
 
Vielen Dank erstmal

Hallo Sam,
vielen Dank für Deine erste Einschätzung...auch wenn die Antwort nicht gerade erfreulich ist.
Doch irgendwie werde ich nicht schlau:confused:
habe nämlich beim Googeln folgendes gefunden:) da steht das es nicht angerechnet werden darf:

www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/was_ist_kein_einkommen.html

Doch wieder auf anderen Seiten steht gegenteiliges!
Na ja vielleicht weiß hier ja doch noch wer genau bescheid und kann mir/uns helfen.

Beeste Grüße Chris
 
Ja!! leider ist es noch unklar!!!

Hallo Cindy.
ich will ja niemanden mit nervigen Fragen quälen.

und wenn ich klarheit hätte würde ich sicher nicht das Netz nach Antwortendurchforsten. und wenn ich aufgrund meines Arbeitsunfalles meinen alten sicheren Job nicht hätte aufgeben müssen, dann hätte ich den neuen Job nicht aufgrund einer weiteren blöden Krankheit nicht verloren und würde dem Staat nicht auf der Tasche liegen müssen und mich gerne nach einer langen Prozess- -Gutachten--Anwaltsschlacht einfach mal mal darauf freuen das ich für die kaputten Knochen die ich ordentlich versteuert habe ein paar euros Lebensqualität bekomme. deshalb bin ich froh das so ein Forum Existiert

"VIELEN DANK AN DIESER STELLE"

Und deshalb stelle ich doofe Fragen

aber nix für ungut, "kam gerade so über mich" kannst Du mir erlklären was das im Klartext heist ??

Liebe Grüsse Chris
 
Hallo Chris,

man sagt doch 'doofe' Fragen gibt es nicht... ;)
Und darum schrieb ich, ob dir dazu noch etwas unklar ist? Das war ja die Aufforderung weiter zu fragen, falls unklar - aber ich glaube, du hast es missverstanden. Kein Problem.
Glaube mir, dass ich sehr gut verstehe, was du zu deiner Motivation (das Netz zu durchforsten) schreibst. Fast allen hier geht es so, auch mir.

Ich nahm an, dass du die 'alten' Antworten aus dem Auge verloren hattest, weil du damals schon den Link eingestellt hattest.
Was meinst du mit: "da steht, das es nicht angerechnet werden darf." ?
Schreibe oder kopier mal hier rein, was du meinst.... Grundrente oder was meinst du? Ich kann da leider nichts finden, was deine Unfallrente betrifft.

Hier findest du ebenfalls Infos:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=222

Übrigens würde ich es so halten, dass ich einfach den BG-Sachbearbeiter anrufen und nachfragen würde, wie das mit der Anrechnung ist. Da bist du auf der sicheren Seite.

Ansonsten frag ruhig weiter s.o. ;)

Liebe Grüße
Cindy
 
Hallo zusammen,
ich melde mich mal wieder. Immer noch der Arbeitsunfall bei Müller-Milch (es wird jetzt Klage eingereicht...es dauert und dauert)
Meine Freundin hat nach dem Ende des Verletztengeldes ALG I bekommen, gleichzeitig hat sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Diese ist jetzt bewilligt worden, rückwirkend zum 1.5.06. Ab 08.07.06 hat sie ALG I bekommen. Der Rentenbescheid sieht eine Bruttorente von 648 Euro vor, abzüglich der KV und PV-Beiträge kriegt sie 548 Euro. Das ALG I war 669 Euro. Wird jetzt rückwirkend die Differenz vom AA zurückgefordert ? Welcher Leistungsträger ist dann vorrangig ? Wenn sie Anspruch auf ALG I erworben hatte, ist dann trotzdem die geringere Summe vorrangig ? Oder wird die Rente als geringere Einnahme gesehen und sie bekommt trotzdem noch ALG I ?
Die BG hat noch immer nicht über die Unfallrente entschieden. Der nächste Rentenausschuss tagt am 26.10.
Mit der Rentenhöhe kann sie nicht mehr existieren, das ALG I hat schon kaum gereicht, aber jetzt ist es einfach nur noch Wahnsinn.
Was können wir machen ?
Danke euch.
Liebe Grüße Silvi
 
Hallo Schwarzerengel

Danke für deinen Rat,
meine Frage bezieht sich auf die Zeit vom Rentenbeginn (1.5.06) bis zur Ausstellung des Bescheides (16.10.06). ALG I hat sie vom 8.7.an bekommen. Wenn Rente aber vorher rückwirkend bewilligt wurde, sind ja zwei Vorrangversicherungen da, die versicherungspflichtig sind. Ich weiß nicht, ob ich mich richtig ausdrücken kann.
Wenn der Rentenbescheid einen Rentenbeginn 1.5. vorsieht, ALG I aber erst nach dem Verletztengeld (8.7.) gezahlt wurde, muss sie dann ab 1.5. das Verletztengeld zurückzahlen, obwohl die 78 Wochen erst am 7.7. endeten ? Und wenn sie ab 1.5. als Rentnerin geführt wird, wird doch die Leistungen des AA bei der jeweiligen Krankenkasse storniert, so dass die Renten vorrangig ist. Muss sie dann trotzdem nichts zurückzahlen ?
Ich hoffe, ich klinge nicht allzu verworren:confused:
LiebeGrüße Silvi
 
Hallo Sylvi,
die Zeit wo Sie Arbeitslosengeld bezogen hat wird verrechnet mit der Rentenversicherung. Das heißt wenn sie von 1.5.06 -16.10.06 wir die Rente an die Rentenversicherung gehen. Wenn Sie auch noch Verletztengeld bezogen hat in der zwischenzeit ist auch eine Verrechnungssache.

In allen heißt das das sie keine nachzahlungen bekommt und das sie meines wissens nach auch nichts zurückzahlen muss.Bei mir war es so ähnlich nur das meine Rente höher war wie das Arbeitslosengeld, so das ich eine Nachzahlung erhielt.

Sie bekommt ab den Zustellungsbescheid 16.10.06 sprich 1.11.06 ihre Rente .

schwarzerengel47
 
Hallo Schwarzerengel

na das klingt ja ganz gut, da geht es uns gleich viel besser. Denn immer wieder kommen hiobsbotschaften, die sie zum verzweifeln bringen, da ist doch mal eine positive nachricht wie balsam auf der seele.
ich danke dir und melde mich, sobald wir was neues wissen. ist sicher auch interessant für andere.
liebe grüße von silvi:)
 
Halo Silvi,


ich hoffe das Du oder Deine Freundin gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt hast. Der Rentenabschlag vor dem 60igsten Lebenjahr ist bei der EU-Rente nicht rechtens, das sind bei Deiner Freundin ca. 100 Euro weniger pro Monat. Wenn kein Widerspruch eingelegt wurde schnellstens einen Überprüfungsantrag stellen.


Chartkiller
 
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