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Anrechnung von abgegolten Urlaub

calucho

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Jan. 2014
Beiträge
118
Ort
Pfalz
Da ich zu Ende Juni gekündigt wurde und wegen noch bestehender Au Urlaubsabgeltung erhalte (für 2013/2014) 41 Tage.Ruht ja evtl.das ALG.
Ruht das nur wenn ich direkt nach der Kündigung also ab 1.7.14 arbeitslos bin?
Wie aber verhält es sich wenn ich z.b erst ab 1.9 mich arbeitslos melde,dann wären ja auch im Prinzip die 41 Tage herum?
 
Hallo Du musst Dich sofort sobald Du von der Arbeitslosigkeit Kenntnis hast
arbeitslos melden!

Du würdest aber sicher besser fahren, wenn Du Deinen Urlaub am
Ende der Beschäftigung erst noch nimmst so dass Arbeitslosigkeit erst
am 1.9 eintritt. Urlaub ab gelten lassen ist eigentlich nicht vorgesehen,
da der Urlaub zu Erholungszwecken vorgesehen ist.
 
Hallo Du musst Dich sofort sobald Du von der Arbeitslosigkeit Kenntnis hast
arbeitslos melden!

Du würdest aber sicher besser fahren, wenn Du Deinen Urlaub am
Ende der Beschäftigung erst noch nimmst so dass Arbeitslosigkeit erst
am 1.9 eintritt. Urlaub ab gelten lassen ist eigentlich nicht vorgesehen,
da der Urlaub zu Erholungszwecken vorgesehen ist.



Wie ich bereits erwähnt habe bin ich noch min.bis Mitte August arbeitsunfähig.
Da das Arbeitsverhältnis bis 30.6. endet ist es also nicht möglich.!
Ich bin seit Juli 2013 krank also war keine Erholung möglich!
Soll ich den Urlaub dem AG schenken?
Wäre mal nett wenn mal jemand mit ner kompetenten Antwort kommen würde.
Als mit Oberlehrerbelehrung!
P.S Das mit dem arbeitslos melden war schon,war auch nicht meine Frage!
 
Der AG muss Dir den Urlaub am 30.06. ausbezahlen, eine andere Option gibts es in diesem Fall nicht. Man kann keinen Urlaub nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nehmen.

Hätte der AG zum 01.07. gekündigt, so hättest Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub für 2014 gehabt.
 
Hallo,
meine Antwort war nicht belehrend gemeint, sorry wenn es so rüber kam.
War denn die Kündigung rechtens wenn Du krank bist ?

Ja und dann musst Du Dir natürlich den Urlaub ausbezahlen lassen.
Wichtig ist, das Du Dich sofort nach Kenntnis des Job Verlust Arbeitssuchend meldest ob Du dem Markt zur Verfügung stehst oder nicht.
Beim Rest bin ich unsicher. Bekommst Du dann nicht weiter das Geld von
der Krankenkasse bis Mitte August? So lange Du krank bist kann ja eigentlich kein Urlaub verrechnet werden sag ich mal aus dem Bauch raus.
 
Hallo,
meine Antwort war nicht belehrend gemeint, sorry wenn es so rüber kam.
War denn die Kündigung rechtens wenn Du krank bist ?

O.K !;)
Ja es ist ein allgemeiner Irrglaube das man während einer Erkarnkung nicht gekündigt werden kann.!..auch bei Arbeitsunfäälen!
Es gibt halt ein paar ein paar Gehälter Abfindung.:mad:
Die wollten gar nix zahlen!
 
Bem ?

Hallo, calucho,
falls Dir dein Arbeitgeber kein BEM ( Betriebliches Eingliederungsmanagement ) nach 6 Wochen Krankheit angeboten hat, dann kann diese Kündigung vom Arbeitsgericht als sozial ungerecht angesehen werden.
Dann unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen, keine 3 Wochen warten, sondern dies sofort auch ohne Anwalt bei der Rechtsantragsstelle zur Niederschrift,
meint Uwe.
 
Hallo, calucho,
falls Dir dein Arbeitgeber kein BEM ( Betriebliches Eingliederungsmanagement ) nach 6 Wochen Krankheit angeboten hat, dann kann diese Kündigung vom Arbeitsgericht als sozial ungerecht angesehen werden.
Dann unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen, keine 3 Wochen warten, sondern dies sofort auch ohne Anwalt bei der Rechtsantragsstelle zur Niederschrift,
meint Uwe.


Ist schon über die Bühne,gestern war Güteverhandlung.
Jetzt gibt's Abfindung, das wars !:mad:
Aber BEM gibt's bei kleinen Firmen nicht und ist so weit ich weiß freiwillig!
 
Hallo Calucho,

in der Kündigung müssen ja Gründe angegeben sein.

Du schreibst nichts über die Gründe, Deiner Betreibszugehörigkeit, über eine mögliche Gleichstellung etc.

Aus Deinem Profil geht hervor, dass Du wohl 2 Arbeitsunfälle hattest. Jeweils beim selben AG?

Wie war es bei Dir mit der Wiedereingleiderung etc.?

Hattest Du einen Festvertrag? Einen 450 €-Job?

Warum gehst Du nicht an Arbeitsgericht?

Alles okay bei Dir?

Viele Grüße

Kasandra
 
Das BEM ist wohl schon 10 Jahre eine gesetzliche Verpflichtung ( SGB ).
Wie lange war denn die Zeitspanne zwischen der Kündigungsschutzklage und der Güteverhandlung ?
 
Ist schon über die Bühne,gestern war Güteverhandlung.
Jetzt gibt's Abfindung, das wars !:mad:
Aber BEM gibt's bei kleinen Firmen nicht und ist so weit ich weiß freiwillig!

War ein Festvertrag und in der Kündigung war kein Grund genannt.
Die wollten aber darauf hinaus auf personenbedingt wegen Krankheit. Aber das Gericht hat es durchschaut!
Aber tatsächlich war es betriebsbedingt wegen weniger Arbeit, deshalb die Abfindung.
Gleichstellung wurde abgelehnt und bin von 30-auf 40 bezüglich GDB.
Ich hatte auf 50 gehofft aber Widerspruch wurde auch abgelehnt.
Und VDK meinte keine Chance beim SG wollen es im Oktober über Verschlechterungsantrag wieder probieren.
Der ersten Unfall war bei ner anderen Firma!
 
Nach 157 SGB III Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsab-geltung
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Stand: Aktualisierung 04/2012 [/FONT][/FONT]
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat.
(2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
......................................................................................................................

Wie ist jetzt Absatz 2 zu verstehen?
Z.B Ende des Arbeitsverhältnisses z.b 30.6 - Urlaubsabgeltung z.b
Ende 18.8..
Nach meinem Rechtsverständnis bei Alg Beginn ab 1.9.n wäre kein
Ruhenszeitraum mehr
[/FONT]
[/FONT]
 
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