Da ich zu Ende Juni gekündigt wurde und wegen noch bestehender Au Urlaubsabgeltung erhalte (für 2013/2014) 41 Tage.Ruht ja evtl.das ALG.
Ruht das nur wenn ich direkt nach der Kündigung also ab 1.7.14 arbeitslos bin?
Wie aber verhält es sich wenn ich z.b erst ab 1.9 mich arbeitslos melde,dann wären ja auch im Prinzip die 41 Tage herum?
Ruht das nur wenn ich direkt nach der Kündigung also ab 1.7.14 arbeitslos bin?
Wie aber verhält es sich wenn ich z.b erst ab 1.9 mich arbeitslos melde,dann wären ja auch im Prinzip die 41 Tage herum?