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Anrechnung der Unfallrente auf die DRV-Rente

Hallo,

ich habe heute mal wieder den neuen Rentenbescheid erhalten und da ich zeit hatte, habe ich mal versucht, alles nachzu rechnen, obwohl eine genaue Berechnung der Rente nicht dabei war. Ich habe mir dazu meinen ersten Rentenbescheid herausgesucht, bei dem die Unfallrente angerechnet wird.

Eines verstehe ich nicht, wahrscheinlich bin ich zu dumm.
Im § 93 SGB VI steht geschrieben:
(2) Bei der Ermittlung der Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge bleiben unberücksichtigt
2. bei der Verletztenrente aus der Unfallversicherung
a) ...., bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 vom Hundert zwei Drittel der Mindestgrundrente, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 vom Hundert ein Drittel der Mindestgrundrente, und...

Wie hoch ist die Mindestgrundrente? Gibt es da einen vorgegebenen Wert? Bei mir werden z.B. 96,78 € auf die Rente der DRV angerechnet, womit ich dann über den Höchstrentenbetrag komme, den ich erhalten darf (BU-Rente RF 0,6667) was aber nicht 1/3 meiner U-Rente ist (es sind 2/3). Mir verbleiben nach dem Abzug 69,33 €, die nicht angerechnet werden. Versteh ich nicht.
Rechnet man beide Zahlen zusammen, komme ich genau auf meine Unfallrente.
Hat die DRV da vielleicht die Zahlen vertauscht?
Denn bei dieser Rechnung wird mir ein Betrag von 18 € abgezogen. Ist zwar nicht viel, aber Kleinvieh macht auch Mist. ;-)

Das beschäftigt mich und ich werde wohl mal bei der DRV nachfragen, sollte ich hier Antworten bekommen, die mir zustimmen.

Es ist schon sehr schwer überhaupt bei der Rentenberechnung durchzublicken. Vielleicht hat ja jemand hier im FF den Durchblick!

Gruß Ramona
 
Hallo,

schade, dass keiner bescheid weiß. Mir ist aber noch eine Idee gekommen wie der Wert zustande kommt - die 2/3 der Mindestgrundrente nach dem BVG (20% MdE).
Laut § 31 BVG beträgt die Grundrente bei 30 % MdE (kommt in meinem Fall zu tragen) 120 € im Monat. Davon 2/3 Freibetrag wären 80 €. Wäre es möglich, dass hier wieder ein Unterschied zwischen Ost- und Westbürger gemacht wird wie bei der Rentenberechnung? Ich wüsste sonst nicht, wie die Zahl zustande kommt.
Seht doch bitte mal auf euren Bescheiden nach - soweit in ähnlicher Form vorhanden.

Einen Brief an die DRV habe ich schon aufgesetzt, aber ich wollte noch warten, ob vielleicht jemand hier im FF etwas dazu sagen kann.

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona ,

Du mußt den Menschen hier im Forum schon etwas Zeit lassen! Das funktioniert halt nicht auf Zuruf! Weil wir das alle in unserer Freizeit machen!
Ja und wehe Jemand gibt auf die Schnelle weil er Dir helfen will eine falsche Antwort.....

So steht es in etwa auf meiner Rentenberechnung

Summe der Rentenbeträge 620 € DRV

Also ich habe 40 Prozent MdE
Unfallrente BG > 450 € (Grundrente 198 €)

Wenn ich die Grundrente ausrechne beträgt sie bei mir 44 Prozent der Unfallrente = Grundrente 198 €

Erwerbsminderungsrente Jahresverdienst= 20.000.- Euro

70 Prozent von einem 1 /12 *0,5 bzw. 1 (Teil 0,5/ bzw. Vollrente 1)

20000 €> 70 Prozent ist 14000 € > davon 1/12 = 1166.67€ *0,5 = 583,33€

583,33 € ist der sogenannte Grenzbetrag!
Nun gibt es Summe der Rentenbeträge

Nun haben wir 56 Prozent der Unfallrente 252 € (abzüglich 44 Prozent Grundrente)!

Summe der Rentenbeträge 620 € +252 € = 872 €

872 € - 583,33 € = 288,67 €

Zum Schluss werden die 288,67 € abgezogen von der Summe der Rentenbeträge 620 € - 288,67 € = 331,33 €

Damit beträgt die Teilerwerbsminderungsrente 331,33€

Die eingesetzten Zahlen sind natürlich nur fiktiv! Bis auf die 44 Prozent und die Formel 70 Prozent von 1/12...!

Gruss Joachim
 
Hallo JoachimD.,

danke für die Antwort. Mein zweites Posting schrieb ich nicht aus Ungeduld, sondern weil ich noch einen Einfall hatte.;)

Die von dir aufgeschriebene Berechnung ist ja noch komplizierter. Da blicke ich gleich gar nicht mehr durch.:confused:

Ich weiß nicht ob ich falsch in meiner Annahme liege, aber der Wert, der bei mir abgezogen wird ist schon komisch, weil er zu nichts passt. Woher haben die SB den? Das sind z.B. die Grundrentenbeträge, die ich gefunden habe:

ab 01.07.08
30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %
120 , 164 , 221 , 279 , 387 , 468 , 562 , 631 €

http://www.uks.de/index.php?option=com_content&task=view&id=82&Itemid=153

Mir kommt es so vor, als ob ich als Ostdeutscher einen anderen Freibetrag habe (ähnlich wie bei der Rente, da bekomm ich ja auch Ostrente).

Nur ist das eben nicht erlaubt!
Im Urteil vom BSG B 4 RA 32/02 R steht z.B.:
"26 d) Ausschlaggebend wird das SG rechtlich zu beachten haben, dass es mit seinen Behauptungen Bundesrecht verletzt hat, § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI und § 84a BVG ordneten eine Ungleichbehandlung unfallverletzter Rentenberechtigter mit gleich hohem MdE-Grad an. Bei Festsetzung des Geldwertes des Freibetrages ist nicht zwischen Normadressaten in den sog alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden. Einen besonderen - reduzierten - Freibetrag für das Beitrittsgebiet (umgangssprachlich: Freibetrag Ost) kennt das Gesetz nicht. "

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1781.php

Naja, ich werde mal bei der DRV anfragen und v.a. eine detaillierte Rentenberechnung anfordern, um einen Durchblick zu bekommen.

Vielleicht hat die DRV ja eine ganz simple Erklärung dafür. :rolleyes:

Gruß Ramona
 
hallo ramona,

als ostdeutscher oder als im osten rente angemeldet, hast du niedrigere freibetragsgrenzen.
auch wenn das recht noch etwas anderes sagt ist es derzeit nur bei der voll-eu-rente als zuverdienst gleichgesetzt.
die auskunft erhielt ich jedenfalls. auch die punkte sind anders ost-punkte sind anders anzurechnen als west-punkte. das kommt aber auch darauf an wann du wo gearbeitet hast also ob ost oder west, es kann sich also auch mischen.
diese bepunktung ändert sich auch immer mal wieder und soll sich irgendwann angleichen ... mal sehen wann!
wirklich auskunft gab mir erst das vorliegen der berechnung, die ich dann an ein paar stellen angefochten habe und auch mit einem vergleich beendet habe.
kann nur sagen versuche da durchzusteigen ;) ich versuchs jedes mal aufs neue!
viele grüße
 
Hallo bln-ib,

danke für die Auskunft.
Wenn man aber die Rechtssprechung sieht, sieht das anders aus. Habe ich ja im letzten Posting geschrieben.

Da kann man nicht verstehen, dass trotz allem solche Unterschiede gemacht werden und die Gesetze - auf deutsch gesagt - missachtet werden.
Auch wenn wir Ostdeutschen nicht - jedenfalls bis 1990 - in die Bundesdeutschen Kassen Beiträge bezahlt und weniger verdient haben, müssen wir von irgendetwas leben. :confused:
Denn das Leben ist im Osten wie auch im Westen teuer!

Ich werde versuchen den Durchblick zu bekommen. Mal sehen, was mir die DRV antworten wird. :)

Gruß Ramona
 
Hallo Ramona,

ich würde mich einmal beraten lassen , ich weis nicht ob Du noch schaffst ...! Es gibt sowohl Beratungsstellen von der DRV
als auch bei der Gewerkschaft! In der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen gibt es auch an bestimmten Tagen Rentenberatungen!

z.B.
Okenstr. 27
77652 Offenburg


0781 6 39 15 - 0

Gruss Joachim
Schwarzw.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Danke JoachimD..

Ich werde erst Mal schreiben, mache so etwas lieber schriftlich. ;-).
Denn ob ich bei einer Beratung durchblicken würde, die Chance ist eher gering.:eek:

Schaffen tu ich derzeit nichts, denn meine Schulter-OP ging schief - habe nun eine Kapsulitis. Da ist nix mehr mit ( 2 Std.) putzen im Accord. :(
Zeit hätte ich also genug um mich beraten zu lassen. :) Ob's was bringt? Mehr als bln_ib werde ich gewiss auch nicht erfahren. :-(

Eine Beratung werde ich wohl später in Erwägung ziehen, wenn ich die detaillierte Rentenberechnung in den Händen halte.

Gruß Ramona
und ein schönes Wochenende euch allen
 
hallo ramona,
eine der damals noch bfa-beraterinnen bei mir kam auch nach hause, ich denke die gibt es nun für die drv immer noch und die sind in allen möglichen städten und gemeinden tätig.
vielleicht findest du ja eine die wenn du dann die antwort hast diese mit dir auseinandernehmen kann. dies ist doch oft recht hilfreich auch wenn selbst diese nicht immer alle gesetzeslücken oder richtlinien kennen.
die bei mir war auf jeden fall sehr aufgeschlossen und hat dann auch die erste beschwerde an die bfa fertig gemacht danach gings alles zum anwaltsbüro.
viele grüße und kopf hoch
 
Hallo Ramona und @alle,
googelt doch mal "Rentenberater". Da findet Ihr jede Menge Adressen.
Die Leute machen das nicht ganz umsonst so viel ich weis, aber sie sind geschult und unabhängig.
 
Hallo Paro,

ein Rentenberater mag ja gut sein in meinem Falle, doch werde ich erst einmal versuchen so ( ohne Kosten) über die Runden zu kommen und mich anderwertig zu erkundigen - zuerst bei der DRV.

Aber danke für die Tipps und Ratschläge von euch.

L.G. Ramona und allen ein schönes Wochenende :)
 
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