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Anlage zur Einschätzungsverordnung GdS vom 21.05.2010

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
9 Okt. 2013
Beiträge
2,608
Ort
MV
Hallo Zusammen,

wer gerade um GdB, GdS oder MdE kämpft, den dürften die Anlagen und Beschreibungen zu diesem Thema interessieren.

Mir ist gerade beim Durcharbeiten zu den Schäden meiner Frau die Kinnlade etwas herunter gefallen, weil es völlig absurt ist, das ihr "nur" GdB von 70 gewährt wird und das Merkzeichen G ebenfalls mehrfach abgelehnt wurde.
 

Anhänge

  • 2010anlage_zur_einschaetzungsverordnung.pdf
    436.5 KB · Aufrufe: 97
Moin moin!

Rajo, das Teil ist wirklich gut und kommt im rechten Moment.
Was ich aber brauchen täten tun würde ;-) ist die Quellenangabe. Erleichtert immer die Diskussion zur Korrektheit der Argumentation.

Da ich zu faul bin, um im Netz zu suchen, wenn du die Quelle hast, kannst du diese noch dazu ergänzen?

Dank und Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Grrrrrrmpf.

Aber ... wenn die Österreicher das haben, besteht die Chance, dass es auch hier so etwas gibt.

Also ins Netz und Buddeln gehen.

gruss
 
Hallo Kasandra,

hab schon beim Einstellen bemerkt und auch noch ein wenig gebuddelt ;)

Das ist die gleiche "Einstufungstabelle" wie bei uns und die Anlage erläutert nur noch etwas nachvollziehbarer der Einstufungshöhen bei Regelungen von - bis. Warum das bei uns wohl nicht veröffentlicht wird :mad:
 
Hallo Rajo,

mir ist beim "durchblättern" aufgefallen, dass Erkrankungen in der österreichischen Tabelle fehlen und auch nicht so definiert sind wie bei uns.

Also, eine gewisse Vorsicht ist geboten.

Andere Länder, andere Sitten, andere Rechte.

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke Metty, warst noch schneller als ich..... Hinweis an alle: Unbedingt immer Teil C mit durchlesen!
 
Moin moin!

Schmunzel Rajo, ich habe für mich gerade beschlossen, relevante Teile dieses Teils mit Hinweis auf "Auszug aus Anlage zur Einschätzungsverordnung" einfach mal dem Antrag auf Verschlimmerung demnächst beizulegen. Und ganz übersehen, daß dies die österreichische Kommentierung ist, zumindest falls ich nichts für Deutschland finde.

Wenn der Arzt/Sachbearbeiter so gut informiert ist, wie er es meist ist, wird er mit etwas Glück ein Problem bekommen. Weil er nichts gegenteilig Beweisendes im Netz finden wird. Falls er überhaupt sucht.
Mal sehen, was passieren würde.

Manchmal muß man sich einfach dumm stellen.

Gruß
 
Hi,

eine gute Taktik, ob er es wohl merkt?

Für alle, die die derzeit gültige deutsche Fassung der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinverordnung per pdf – Datei herunterladen wollen, auf dieser Seite steht die Datei zur Verfügung:

http://www.bmas.de/DE/Service/Publi...-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html

Die österreichische Fassung weicht inhaltlich teilweise von unserer ab, also Vorsicht bei der Nutzung für die rechtliche Argumentation.

Die Frage, warum es solch eine Tabelle mit speziellen Erläuterungen nicht bei uns gibt, ist absolut berechtigt

Liebe Grüße
Mady
 
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