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Anerkennung der Berufskrankheit - was nun?

Hallo Clara Strobel, willkommen im Forum.

Vielleicht solltest du deinen Fall genauer schildern, am besten in einem eigenen Thread.

LG
 
Die DRV kürzt meine Rente auf den JAV von vor 37 Jahren zusammen.
Den maßgebenden "angepassten JAV" kann man doch auch ganz einfach errechnen:

Die aktuelle monatliche Verletztenrente multipliziert mit 12 ergibt die Jahresrente,

die Jahresrente dividiert durch die Prozente der MdE ( z. B. MdE 70 v.H. = 0,70) ergibt die Vollrente,

die Vollrente dividiert durch 2 und dann multipliziert mit 3 ergibt den aktuellen (also den angepassten) JAV.

Sicher ist bei der Berechnung der JAV des Schädigungszeitpunktes maßgebend; er ist jedoch analog zu den Anpassungen der Verletztenrente anzupassen.

Wenn die Rentenversicherung etwa nicht den angepassten JAV zugrunde legt, bleibt dir nur die Möglichkeit, den Bescheid der Rentenversicherung auf dem gegebenen Rechtsweg (Widerspruch > Klage etc.) anzugreifen.

Sollte der Bescheid etwa bereits rechtskräftig geworden, die Rechtsmittelfrist versäumt worden sein, bleibt die Möglichkeit eines Antrags auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 44 SGB X.

Ohne nähere Angaben, was da eigentlich los sein soll, kann dir hier wahrscheinlich auch niemand helfen. Deine Behauptung, die legten den sein 37 Jahren nicht angepassten JAV zu Grunde, ist doch schwer vorstellbar. Vielleicht schreibst Du einfach mal die Bescheide ab und setzt sie (ohne deine persönlichen Daten) als neues Thema hier ins Forum.

Viel Erfolg!
 
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