oerni
Erfahrenes Mitglied
Hallo @,
was sagt man dazu, das SG Augsburg 14 Kammer hat ein Gutachten nach § 106 anfertigen lassen,
in dem GA sind bei weiten nicht alle Fragen gemäß Klage geklärt, dennoch sieht
sich der Richter nicht in der Lage, weitere Amtsermittlung zu betreiben.
Nein man könnte jetzt § 109 Gutachten in die Wege leiten.
So spielen eben das ZBFS und das SG A zusammen in einer Liga,
vermutlich gehen der Augsburger Verwaltungschef und der Richter öfters mal zum Essen.
Jeder auf Kosten des erstgenannten, versteht sich. (Vermutung ohne Beweis)
Manchmal kotzt mich das Rechtssystem schon an, vor allem dann, wenn man schlicht und ergreifend,
dem System fast wehrlos ausgesetzt ist.
was sagt man dazu, das SG Augsburg 14 Kammer hat ein Gutachten nach § 106 anfertigen lassen,
in dem GA sind bei weiten nicht alle Fragen gemäß Klage geklärt, dennoch sieht
sich der Richter nicht in der Lage, weitere Amtsermittlung zu betreiben.
Nein man könnte jetzt § 109 Gutachten in die Wege leiten.
So spielen eben das ZBFS und das SG A zusammen in einer Liga,
vermutlich gehen der Augsburger Verwaltungschef und der Richter öfters mal zum Essen.
Jeder auf Kosten des erstgenannten, versteht sich. (Vermutung ohne Beweis)
Manchmal kotzt mich das Rechtssystem schon an, vor allem dann, wenn man schlicht und ergreifend,
dem System fast wehrlos ausgesetzt ist.