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Amtsermittlungspflicht

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

was sagt man dazu, das SG Augsburg 14 Kammer hat ein Gutachten nach § 106 anfertigen lassen,
in dem GA sind bei weiten nicht alle Fragen gemäß Klage geklärt, dennoch sieht
sich der Richter nicht in der Lage, weitere Amtsermittlung zu betreiben.:mad:
Nein man könnte jetzt § 109 Gutachten in die Wege leiten.
So spielen eben das ZBFS und das SG A zusammen in einer Liga,
vermutlich gehen der Augsburger Verwaltungschef und der Richter öfters mal zum Essen.
Jeder auf Kosten des erstgenannten, versteht sich. (Vermutung ohne Beweis)

Manchmal kotzt mich das Rechtssystem schon an, vor allem dann, wenn man schlicht und ergreifend,
dem System fast wehrlos ausgesetzt ist.
 
Hallo oerni,

wie gut ich das doch kenne.
Bei uns am SG (DRV Bund) reicht es, wenn ein orthopädischer Gutachter behauptet das er sämtliche Fachgebiete einschätzen könne und weitere Fachgutachten nicht notwendig wären da dort eh nichts zu finden wäre.

Er ist auf Grund seiner "umfangreichen Erfahrung" in der Laage die Neurologie, HNO, Kardiologie, Gyn, Gastrologie, Innere, Allergie u.s.w. mit einschätzen zu können.

Das Ergebnis des Gutachtens kannst Du Dir selbst denken. Seit Anfang 2012 läuft die Posse mit der DRV schon.
Das Rechtssystem in den untersten Instanzen ist inzwischen auf die Verdummung der Leute ausgerichtet, aber Gott sei Dank hat das soweit Überhand mit den Gutachtern genommen das man immer häufiger darauf aufmekrsam wird.
 
Hallo oerni,
hallo Rajo1967,

na bitte geht doch §106 und §109 er Gutachten hatte mein Richter auch genau so gesehen.
Anscheinend kommen diese Herrn wie das Gruselkabinett aus ganz BRD zusammen um diese Abfertigungsmaschen zu besprechen. Laßt euch mal die Nobeladressen dieser Herrn geben, dann weiß so mancher hier mal wie luxuriös doch diese Herrn wohnen, ganz zu Schweigen von den Exlusiven Feriendomizilen.
Daher immer mehr UO müssen dagegen angehen, damit die uns endlich unser Recht einräumen und nicht alles ablehnen und uns von Arzt zu Arzt schicken.
Ich kann schon garnicht mehr den Postkasten öffnen, denn schon der Briefumschlag sagt mir dann ohh je wieder zum Gutachter.

Euch noch einen schmerzfreien Sonntag wünscht
Wolle
 
Hallo oerni,

wie gut ich das doch kenne.
Bei uns am SG (DRV Bund) reicht es, wenn ein orthopädischer Gutachter behauptet das er sämtliche Fachgebiete einschätzen könne und weitere Fachgutachten nicht notwendig wären da dort eh nichts zu finden wäre.

Er ist auf Grund seiner "umfangreichen Erfahrung" in der Laage die Neurologie, HNO, Kardiologie, Gyn, Gastrologie, Innere, Allergie u.s.w. mit einschätzen zu können.

Ist mir beim Gutachten gerade so ergangen.

Der Gutachter ( Orthopäde, Unfallchirurg) erklärte, da er ja Medizin studiert hätte, könne er auch etwas zu Tinnitus, Rheumatologie und Psychologie sagen.

Damit haben sich weitere, im Beweisbeschluss nachgefragte, Facharztgutachten erledigt.
 
Ja nicht, ist ein Witz.......

Das ist aber die "Mache" mit den Gutachtern. Sind ja alle völlig unabhängig in ihrer Bewertung (wer dran glaubt wird selig).
 
Hallo @,

mein HNO meinte zu dem GA Gutachter, es ist die neuerste Erscheinung, dass die Gutachter nur noch Ihr Fachgebiet
in dem Gutachten abdecken, nicht die weiteren medizinisch notwendigen Klärung einleiten.
Das OA Dr. Hempel vom LMU nur das HNO Spektrum abdecken kann ist normal, dass die
psychologischen Begleitumstände (Tinnitus bds) nicht begutachtet werden, unnormal.
Gemäß den Ausführungen der Versorgungsrichtlinien müsste eine GdE von 30-40 sein,
nach GA Dr. Hempel und natürlich nach Dr. Dieter Simon, Internist, Sozialmedizin max 10.
(vermutlich Angestellter des ZBFS Bayern)
 
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