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ALG 1 und EMR und Teilhabe am Arbeitsleben.

Sonni1956

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen .

Habe mal ne dumme Frage .Ich habe EMR am 2.9.2011 ein gereicht und es dauert noch bis zur Entscheidung.Werde weil VG am 1.3.2012 eingestellt wird ALG nach §125 beantragen.wenn ich dann Beispiel im Mai die EMR bekomme und das rückwirkend zum Januar 2012 dann erhalte ich doch nichts von der Nachzahlung weil das ALG 1 und die BG sich das vom VG wieder.Dabei habe ich ja nicht mal das ALG 1 ausgeschöpft und meinen Arbeitsplatz hab ich ja auch noch nur darf ich dort nicht mehr Arbeiten nur noch was unter 3 Stunden.
Außerdem habe ich mich zur Anhöhrung wegen Einstelung des VG mit meiner Rehaberaterin in Verbindung gesetzt ich bekomme trotz allen noch ne Teilhabe am Arbeitsleben.Sollte ich die im März beginnen würde ich doch Übergangsgeld von der Bg bekommen.Und wenn in der Zeit die EMR genehmigt wird

Irgentwie stehe ich auf den Schlauch einerseitst rät die BG zur EMR und ich bekomme trotzdem keine Unfallrente obwohl ich meinen Job nicht mehr machen kann .

LG SONJA
 
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