Wurzelzwerg
Mitglied
Hallo an alle,
Nachdem uns die BG nun endgültig das VG eingestellt hat (Widerspruch läuft noch), mußte mein Männe sich nun arbeitslos melden.
Durch seinen BG-Arzt ist er ja noch arbeitsunfähig geschrieben, deshalb Antrag auf ALG 1 nach § 125 SGB III.
Mein Männe hat nun ein Merkblatt mitbekommen, dass mir schon wieder Kopfschmerzen bereitet. Vielleicht kennt sich jemand besser mit der Materie aus und kann mir einiges mal näher erläutern.
Zitat:
" Sobald jedoch durch den Arzt des Rentenversicherungsträgers oder der Bundesagentur für Arbeit eine hinreichende Restleistungsfähigkeit( für mindestens 15 Stunden wöchentlich) festgestellt wurde, werden ihre Leistungen nicht mehr nach § 125 SGB III gewährt. Sie
- müssen sich dann mit der Suche nach einer Beschäftigung bemühen, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
- dürfen dann den möglichen Erfolg einer Bewerbung nicht vereiteln, indem sie sich z.B. bei einem Vorstellungsgespräch auf ihre Krankheit berufen. Sie müssen den Arbeitgeber gegebenenfalls darauf hinweisen, dass ärztlich festgestellt wurde, dass sie die angestrebte Beschäftigung trotz ihrer Krankheit ausüben können.
- müssen eine zumutbare Beschäftigung/ Maßnahme auch tatsächlich annehmen/ antreten.
- erhalten dann Arbeitslosengeld in Höhe des festgestellten Leistungsvermögens (§ 131 Abs. 5 SGB III)
Was heißt das im Klartext?
Gesetzt den Fall,der Rentenantrag wird abgelehnt und der Rentenversicherungsträger oder der Amtsarzt kommt zu der Entscheidung, dass mein Männe noch 15 Stunden in der Woche mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten könnte.
Soll er dann seinen potentiellen Arbeitgeber über seine Krankheit im Unklaren lassen, oder gar beschwindeln, damit er eingestellt wird?
Erhält mein Männe, wenn er keine Arbeit findet, nur noch Arbeitslosengeld für die 15 Stunden pro Woche, also um mehr als die Hälfte gekürzt, obwohl er noch seinen vollen Anspruch hat?
Wovon sollen wir dann leben?
Bleibt uns dann nur noch übrig, Hartz IV zu beantragen?
Wer weiß hier näher Bescheid oder war schon in einer ähnlichen Situation?
Nachdem uns die BG nun endgültig das VG eingestellt hat (Widerspruch läuft noch), mußte mein Männe sich nun arbeitslos melden.
Durch seinen BG-Arzt ist er ja noch arbeitsunfähig geschrieben, deshalb Antrag auf ALG 1 nach § 125 SGB III.
Mein Männe hat nun ein Merkblatt mitbekommen, dass mir schon wieder Kopfschmerzen bereitet. Vielleicht kennt sich jemand besser mit der Materie aus und kann mir einiges mal näher erläutern.
Zitat:
" Sobald jedoch durch den Arzt des Rentenversicherungsträgers oder der Bundesagentur für Arbeit eine hinreichende Restleistungsfähigkeit( für mindestens 15 Stunden wöchentlich) festgestellt wurde, werden ihre Leistungen nicht mehr nach § 125 SGB III gewährt. Sie
- müssen sich dann mit der Suche nach einer Beschäftigung bemühen, die Arbeitslosigkeit zu beenden.
- dürfen dann den möglichen Erfolg einer Bewerbung nicht vereiteln, indem sie sich z.B. bei einem Vorstellungsgespräch auf ihre Krankheit berufen. Sie müssen den Arbeitgeber gegebenenfalls darauf hinweisen, dass ärztlich festgestellt wurde, dass sie die angestrebte Beschäftigung trotz ihrer Krankheit ausüben können.
- müssen eine zumutbare Beschäftigung/ Maßnahme auch tatsächlich annehmen/ antreten.
- erhalten dann Arbeitslosengeld in Höhe des festgestellten Leistungsvermögens (§ 131 Abs. 5 SGB III)
Was heißt das im Klartext?
Gesetzt den Fall,der Rentenantrag wird abgelehnt und der Rentenversicherungsträger oder der Amtsarzt kommt zu der Entscheidung, dass mein Männe noch 15 Stunden in der Woche mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen arbeiten könnte.
Soll er dann seinen potentiellen Arbeitgeber über seine Krankheit im Unklaren lassen, oder gar beschwindeln, damit er eingestellt wird?
Erhält mein Männe, wenn er keine Arbeit findet, nur noch Arbeitslosengeld für die 15 Stunden pro Woche, also um mehr als die Hälfte gekürzt, obwohl er noch seinen vollen Anspruch hat?
Wovon sollen wir dann leben?
Bleibt uns dann nur noch übrig, Hartz IV zu beantragen?
Wer weiß hier näher Bescheid oder war schon in einer ähnlichen Situation?