Schlawinchen
Mitglied
Guten Abend, liebe Forumsmitglieder.
Nun bin ich nach langer Zeit auch mal wieder hier und benötige von Euch bitte dringende Hilfe.
Ich bin seit 2009 bis Juli 2012 durch einen Arbeitsunfall durchgehend krank geschrieben. Die BG hat das VG zu Anfang 07/12 eingestellt und meinen D-Arzt aufgefordert mich nicht weiter über die BG AU schreiben zu lassen, sondern nur noch die benötigten Verordnungen auszustellen.
Habe mich sofort beim AA gemeldet um mich dort nach § 145 zu melden. Der amtsärztl. Dienst hat nach Aktenlage begutachtet, hatte ausdrücklich drauf hingewiesen das ich nicht nach Aktenlage begutachtet werden wollte, doch die haben es trotzdem so gehandhabt.
Schlussfolgerung seitens des Gutachters: aus den hier vorliegenden medizinischen Befundunterlagen ergeben sich KEINE hinreichend sicheren Anhaltspunkte dafür, das eine körperlich und psycho-mental leichte VZ-Tätigkeit, mit Einschränkungen aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr verrichtet werden könnte.
Dieser Einschätzung in den Gutachten für die DRV ..... kann aus hiesiger ärztlicher Sicht gefolgt werden.
Bis zur abschließenden Entscheidung des RVTr im lfd. Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer EU-Rente, kann bei .... von einem vollschichtigen leichten Restleistungsvermögen mit Beachtung von Einschränkungen ausgegangen werden. Aus hiesiger ärztl. Sicht liegen die mediz. Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III nicht vor.
Bin seit Juli d.J. weiterhin AU geschrieben, jedoch durch versch. andere Ärzte, weil ich auf die schnelle keinen neuen D-Arzt find, der nicht BG-willig ist.
Lt. meiner KK hätte ich keinen Anspruch auf KG, da ich in der besagten Blockfrist irgendwie 2 x wegen einer selben Krankheit krank geschrieben worden bin.?
Habe einen RA eingeschaltet und haben Widerspruch gegen KK und AA eingelegt.
Ich erhalte nun Alg 1 nach § 136 gem. SGB III.
Meine Frage ist nun, ist das so ok?
Denn hier im Forum lese ich immer entweder bei längerer Krankheit nach § 145 oder 117.
Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Mein RA befindet sich noch in seinem Urlaub.
Es wäre sehr schön, wenn ich hierauf einige Informationen Eurerseits erfahren dürfte.
Wünsche Euch allen noch eine schmerzfreie Zeit.
lg. Schlawinchen
Nun bin ich nach langer Zeit auch mal wieder hier und benötige von Euch bitte dringende Hilfe.
Ich bin seit 2009 bis Juli 2012 durch einen Arbeitsunfall durchgehend krank geschrieben. Die BG hat das VG zu Anfang 07/12 eingestellt und meinen D-Arzt aufgefordert mich nicht weiter über die BG AU schreiben zu lassen, sondern nur noch die benötigten Verordnungen auszustellen.
Habe mich sofort beim AA gemeldet um mich dort nach § 145 zu melden. Der amtsärztl. Dienst hat nach Aktenlage begutachtet, hatte ausdrücklich drauf hingewiesen das ich nicht nach Aktenlage begutachtet werden wollte, doch die haben es trotzdem so gehandhabt.
Schlussfolgerung seitens des Gutachters: aus den hier vorliegenden medizinischen Befundunterlagen ergeben sich KEINE hinreichend sicheren Anhaltspunkte dafür, das eine körperlich und psycho-mental leichte VZ-Tätigkeit, mit Einschränkungen aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr verrichtet werden könnte.
Dieser Einschätzung in den Gutachten für die DRV ..... kann aus hiesiger ärztlicher Sicht gefolgt werden.
Bis zur abschließenden Entscheidung des RVTr im lfd. Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer EU-Rente, kann bei .... von einem vollschichtigen leichten Restleistungsvermögen mit Beachtung von Einschränkungen ausgegangen werden. Aus hiesiger ärztl. Sicht liegen die mediz. Voraussetzungen zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 SGB III nicht vor.
Bin seit Juli d.J. weiterhin AU geschrieben, jedoch durch versch. andere Ärzte, weil ich auf die schnelle keinen neuen D-Arzt find, der nicht BG-willig ist.
Lt. meiner KK hätte ich keinen Anspruch auf KG, da ich in der besagten Blockfrist irgendwie 2 x wegen einer selben Krankheit krank geschrieben worden bin.?
Habe einen RA eingeschaltet und haben Widerspruch gegen KK und AA eingelegt.
Ich erhalte nun Alg 1 nach § 136 gem. SGB III.
Meine Frage ist nun, ist das so ok?
Denn hier im Forum lese ich immer entweder bei längerer Krankheit nach § 145 oder 117.
Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Mein RA befindet sich noch in seinem Urlaub.
Es wäre sehr schön, wenn ich hierauf einige Informationen Eurerseits erfahren dürfte.
Wünsche Euch allen noch eine schmerzfreie Zeit.
lg. Schlawinchen