Hallo,
gerade aus dem Urlaub wiedergekommen durfte ich heute folgende Mitteilung lesen:
Im Klartext heißt dies: Die gesetzlichen Krankenkassen vertreten die Meinung, dass nicht alle Einsätze der Notfallrettung notwendig sind und deshalb auch nicht erstattet werden müssen.
Ich glaube schon, dass einige Patienten auf ihren Kosten sitzen bleiben werden.
Was kostet dies zukünftig für die Patienten?
Eine Fahrt mit dem Rettungswagen in das nächste Krankenhaus kostet zum Beispiel 281,43 Euro. Fällt nur eine Vor-Ort-Behandlung an und kein Transport, kostet es trotzdem den selben Betrag. Kommt es dann noch zum Notarzteinsatz sind noch einmal knapp 350 Euro fällig.
Ich hoffe mal, dass meine Berliner Mitbürger schon kräftig sparen, Feuerwehr gleich Öffentliche Behörde = gnadenloses Eintreiben ohne Rücksicht auf Verluste.
Hauptsache wir haben noch ein paar Milliarden Euro für eine sanierungsbedürftige Bank übrig....
Verstehe einer den Schwachsinn...
Gruß von der Seenixe
PS. Überprüft mal, ob dies nicht in Eurer Kommune auch so ist und ihr bloß noch nichts davon wisst. Die Regelung kann ja eigentlich nicht nur einerKommune gegenüber gekündigt werden.
gerade aus dem Urlaub wiedergekommen durfte ich heute folgende Mitteilung lesen:
Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen
Information zur Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen der Berliner Feuerwehr für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die seit circa 20 Jahren bestehende Vereinbarung zur direkten Abrechnung von Rettungsdiensteinsätzen mit Ablauf des 30. Juni 2012 gekündigt. Das bedeutet, dass es der Berliner Feuerwehr ab dem 1. Juli 2012 nicht mehr möglich ist, die Gebühren für einen Rettungsdiensteinsatz der Berliner Feuerwehr wie bisher unmittelbar mit der jeweils zuständigen gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Aus diesem Grunde erhalten die Patienten bzw. Gebührenschuldner ab dem 1. Juli 2012 den Gebührenbescheid unmittelbar mit der Bitte, die entsprechende Gebühr auf eines der genannten Konten unter Angabe des Buchungszeichens 0565/11152, der ID-Kenn.-Nr. und dem Namen des Leistungsnehmers einzuzahlen.
Es besteht die Möglichkeit, die Erstattung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Damit dafür genügend Zeit zur Verfügung steht, räumt die Berliner Feuerwehr – anders als im Gebührenbescheid vorgesehen – sechs Wochen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung für den Ausgleich ein.
Im Klartext heißt dies: Die gesetzlichen Krankenkassen vertreten die Meinung, dass nicht alle Einsätze der Notfallrettung notwendig sind und deshalb auch nicht erstattet werden müssen.
Ich glaube schon, dass einige Patienten auf ihren Kosten sitzen bleiben werden.
Was kostet dies zukünftig für die Patienten?
Eine Fahrt mit dem Rettungswagen in das nächste Krankenhaus kostet zum Beispiel 281,43 Euro. Fällt nur eine Vor-Ort-Behandlung an und kein Transport, kostet es trotzdem den selben Betrag. Kommt es dann noch zum Notarzteinsatz sind noch einmal knapp 350 Euro fällig.
Ich hoffe mal, dass meine Berliner Mitbürger schon kräftig sparen, Feuerwehr gleich Öffentliche Behörde = gnadenloses Eintreiben ohne Rücksicht auf Verluste.
Hauptsache wir haben noch ein paar Milliarden Euro für eine sanierungsbedürftige Bank übrig....
Verstehe einer den Schwachsinn...
Gruß von der Seenixe
PS. Überprüft mal, ob dies nicht in Eurer Kommune auch so ist und ihr bloß noch nichts davon wisst. Die Regelung kann ja eigentlich nicht nur einerKommune gegenüber gekündigt werden.