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Abgrenzungsgutachten Gutachterwahl

bikerks

Nutzer
Registriert seit
6 März 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen.

Wie gehe ich vor wenn die Gegnerversicherung mir meinen selbst ausgewählten Gutachter für ein Abgrenzungsgutachten (Kausalitätszusammenhang) ablehnt ?

-Bin anwaltlich vertreten

Bestehe auf jeden Fall auf freie Gutachterwahl.

Bitte um Ratschläge auch gern per PN.

Danke

LG
 
Hallo,
als erstes mal Deinen Anwalt fragen, dafür bezahlst Du ihn schließlich.
Danach wäre es schön, wenn Du mitteilst, um was für eine Art von Versicherung es sich handelt. Gegnerische Versicherung sind fast alle, aber je nach Zweig unterscheiden sich die Antworten gewaltig.
Zum Dritten würde ich es super finden, wenn hier wieder ein bisschen davon weggekommen werden kann, alles nach dem Motto ....hier ist mein Problem ...nun antwortet mir mal alle ..... gehandelt wird.

Ratschläge dann auch noch per PN? Ein Forum lebt davon, dass hier diskutiert wird und Antworten einer Kontrolle durch eine Vielzahl von anderen Betroffenen unterliegt.

Vielleicht sollte man sich dies mal wieder vergegenwärtigen.

Hier sind Betroffene für andere Betroffene am wirken.

Und ein wenig Fantasie und Meinung und Beschäftigung sollte schon zu spüren sein.....


Sorry, dass diese hier Dich trifft, aber Du bist nur ein Beispiel der letzten Wochen und wirklich nur stellvertretend für eine Vielzahl von Anfragen.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo.
Der Eingangspost sollte erstmal nur eine pauschale Darstellung bringen.
Habe auch selbst die Suchefunktion genutzt "Gutachterwahl"

Stehe auf dem Standpunkt: Ein Anwalt ist meist auch nur so gut wie sein Mandant mitwirkt.

Möchte deshalb in Stichpunkten meine Fragen und meine(unsere) Argumentationen zur Diskussion darstellen.

Fakten:
1. Gegnerische Haftpflichtversicherung ist die Allianz
2. Aufgrund von dazugekommenen körperl. Problemen möchte die Vers. nun ein Abgrenzungsgutachten
3.1 Genannt wurden bisher nur Uni-Kliniken (keine detaillierten Ärzte)
3.2 Wurde nicht auf mein Widerspruchsrecht aufgeklärt
4. Selbst habe ich einen Facharzt genannt, dieser wurde ohne Gründe abgelehnt



Vorgehensweise:
Werde den Bund der Versicherungen anschreiben / Beschwerde .
Nichteinhalt § 200 Absatz 2 SGB VII , wegen freier Gutachterwahl, kein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Keine direkte Benennung von Ärzten.


Gute Idee?


Gruß
 
Hallo,
natürlich voll daneben.....

Die gegenerische Haftpflichtversicherung hat Dir weder eine Wahlrecht einzuräumen, noch kann sie Dir vorschreiben, welchen Arzt Du nutzt. Der § 200 gilt für die gesetzliche Unfallversicherung. Dies trifft bei Dir überhaupt nicht zu. Der gegenerischen Haftpflichtversicherung steht meines Wissens nach kein Recht auf eigene, von Ihr beauftragte Untersuchung zu. Wenn die Versicherung Fragen hat, dann möge sie die formulieren und Dein Arzt beantwortet sie. Aber ein Auswahlrecht wie in der GUV besteht nicht.
Die GUV ist eine Sozialversicherung.
Die PUV ist eine Versicherung auf Vertrag.
Die Haftpflicht ist die Versicherung des Gegners, dass sich mit Deinen Forderungen auseinandersetzen muß, aber keinerlei Rechte außer der Regulierung der nachgewiesenen Schäden hat. Diese versuchen immer zu verzögern, aber wenn Du Deine Forderungen definiert hast und diese nicht leistet erfolgt die Klage. Jeder Besuch, jedes Eingehen auf die Forderungen der Versicherungen heißt ....verloren und Zeitverzögerung.
Schon alleine wegen Deiner Konkretisierung zeigt sich, wie wichtig eine konkrete und genaue Darstellung ist.

Du rennst voll in die falsche Richtung mit Deinen Annahmen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe. Asche über mein Haupt. Jetzt nicht lachen - Dachte GUV heißt Gegnerische Unfall Versicherung . - Oder anders: Der Spruch mit dem "Wald vor lauter Bäumen".

Oben genannte Aufführungen waren natürlich meine Ideen, die mir mein RA bestimmt ebenso mit Lächeln entgegengetreten wäre.

Nun ja, die Vers. deutet schon an, dass ein gerichtl. Beschluss auf Gutachterwahl in Erwägung gezogen wird.

Es sei usus,dass dann UNI-Kliniken auch nach gerichtl. Festsetzung herangezogen werden.


Ich möchte auf jeden Fall den Kampf auf gerichtl Beschluss annehmen, denn wenn ich in eine der vorgeschlagenen UNIS gehe habe ich schon verloren.

Das ist denke ich der sinnvollste Weg .

War diese Idee nun gut :D ?

Gruß
 
Hallo Seenixe,

ich stimme Dir voll und ganz zu. Was sich hier in den letzten Wochen abspielt, finde ich teilweise schon unhöflich. Da werden Fragen ins Forum gestellt und auf Antworten gewartet ohne eines dankes.
Es kann doch nicht schwerfallen seinen Beitrag/ Frage mit LG. Danke,MfG. usw. zu beenden.
Dieses ist ein Forum und keine Rechtsberatung! Jeder sollte seinen Beitrag leisten, denn davon lebt nun mal das Forum hier!

MfG.

Pit
 
Hallo Seenixe,

ich stimme Dir voll und ganz zu. Was sich hier in den letzten Wochen abspielt, finde ich teilweise schon unhöflich. Da werden Fragen ins Forum gestellt und auf Antworten gewartet ohne eines dankes.
Es kann doch nicht schwerfallen seinen Beitrag/ Frage mit LG. Danke,MfG. usw. zu beenden.
Dieses ist ein Forum und keine Rechtsberatung! Jeder sollte seinen Beitrag leisten, denn davon lebt nun mal das Forum hier!

MfG.

Pit
Fühlt euch doch bitte nicht auf die Füsse getreten. Hier ist doch niemand böswillig oder eigennützig.

Pit
LG und Gruß und das Danke an Seenixe hast du überlesen ?

Ich denke es wird etwas missverstanden.
Mag eben kurz und bündig diskutieren. Ohne einen Roman daraus zu machen.Wirkt anfangs für den einen oder anderen Schreiberling oberflächlich, in der Gesamtheit eines threads meiner Meinung übersichtlicher. In vielen Foren werden lange Ausführungen als Kaugummi-Thread empfunden. Viele Leser antworten dann auch nicht mehr, weil zu langwieriges Lesen erforderl. ist. Also bitte diese,meine Ansicht auch mal überdenken .

Irgendwie hab ich diese kurz und bündig - Schiene liebgewonnen.

Das kuriose Missverständnis meines Vorgehens hat doch Seenixe sehr schön mit voll daneben artikuliert . Hat mir sehr geholfen. Danke dafür.

PS: War hier jahrelang Mitleser . Das ein oder andere hat mich bis dato weiter gebracht !

Nun eine Frage , die mich sehr interessieren würde:

Hat hier jemand Erfahrung gesammelt mit Gutachterwahl durch gerichtl. Beschluss / Gegn. Haftpflichtvers. ? Tipps sind gern willkommen.

Gruß
 
Also bei mir lief es so, die Gegenpartei schlug 3 Gutachter vor und ebenfalls wir schlugen 3 Gutacher vor. Der Richter entschied dann nach Fachkompetenz der Klinik bzw. des Gutachters. Da wir eine Klinik ausgesucht hatten, die eben für diese Untersuchungen alle Voraussetzungen erfüllte, schlug der Richter der Gegenpartei diese Klinik mit den dafür sprechenden Argumenten vor. Die Gegenpartei akzeptierte diesen Vorschlag.

Viele Grüße

Berichter
 
Danke Berichter.

Das freut mich und belebt zugleich.

Werde nur bei diesem einen Gutachter bleiben wollen. Hoffe das reicht .

Versicherung hat bisher 4 Kliniken vorgeschlagen.Die Ärzte picken die sich dann schon raus.
 
Hallo,

ich kenne bisher keinen Fall, wo eine Haftpflichtversicherung diese Sache erzwungen hätte, es wäre schon mal sehr interessant, dann die Begründung zu erfahren.
Es wäre ein völlig unübliches Verfahren, aber natürlich wird das Vorgehen des Versicherers auch seine Hintergründe haben, die Du bisher nicht geschildert hast.

Die Antwort von Pit war glaube ich auch nicht genau nur gegen Dich oder für Dich, sondern auf die Beschreibung von mir beantwortet.

Gruß von der Seenixe
 
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