Hallo Merline,
in Unkenntnis deiner Angelegenheit
Nachtrag:
was- wäre- wenn nach einer Voll-Abfindung (ohne weitere Offenlassung von Schadenersatz) ist i. d. R. den jeweiligen
Vertragspartner ihre Angelegenheit.
Also, wenn du z. B. eine Summe XY bekommst (Erwerbsschaden-Schmerzensgeld Haushaltführung-vermehrte Bedürfnisse usw.) und vertraglich "nichts" weiteres geregelt ist, und ggf. die EMR wieder bekommen würdest, dann ist es halt so.
Zugleich....musst du auch wissen, dass du bei einer Voll-Abfindung auch
bei einem unfallkausalen Arbeitsplatzverlust, kein Verdienstausfallschaden mehr
zu erwarten hast. Danach z. B. bei einer EM-Rente auch kein Schadenersatz
von der Rente auf dein Erwerbseinkommen geltend machen kannst.
Auch wenn ein gesetzlicher Übergang (Sozialvers.) § 116 SGB X (§ 119) besteht, würde ich ggf. der KK-Arge-DRV mitteilen, dass du dich mit der geg. Vers. abfinden möchtest. (Verjährungsverzicht)
Solltes du irgendwann unfallkausal die EMR bekommen, kann die
DRV die Rente § 116 SGB X und die Rentenbeiträge § 119 SGB
bei der geg. Vers. regressieren. Dies ist wichtig, dass du keinen
Altersrenten-Schaden erleidest.
Des weiteren würde ich im Vertrag ein Punkt festlegen:
Ansprüche der Sozialversicherungen, Arbeitgeber, die Kraft des Gesetztes
schon übergegangen oder erst in der Zukunft übergehen, bleiben von der geschlossenen
Abfindungsvereinbarung unberührt, und sind mit dem Vertrag nicht abgegolten.
Wichtig Vertragstext:
(Abfindung hat die Gleichstellung-Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils)
Grüße
Siegfried21