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Abfindungserklärung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Merline
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Merline

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen,
bin neu hier und brauche dringend einen Rat bezüglich Abfindung. Die Formulierung in der Abfindungserklärung welche ich unterschreiben werde macht mir Sorgen. Habe deshalb auch gezögert. Ein Passus betrifft darin die Sozialversicherungsträger. Vielleicht kann jemand dazu etwas sagen.
Freue mich auf Antwort
Merline
 
Hallo Merline,
willkommen im Forum.

Wir wissen nach deinen kurzen Zeilen nicht, um welche Art Abfindung es sich handelt bzw was Stand der Dinge bei dir ist - oder habe ich etwas übersehen? Darum ist es schwierig, dir angemessen zu antworten.

Dein Thread steht in der Rubrik "Verkehrsunfall mit Personenschäden":
Ich gehe darum davon aus, du hast unverschuldet einen Verkehrsunfall (privat, nicht auf dem Weg zur/von Arbeit) erlitten und die schuldnerische Seite bietet dir für die erlittenen gesundheitl. Schäden nun eine Abfindung an. Soweit richtig?

Ich kann erstmal nur dazu raten, nichts zu überstürzen und mit dem Unterschreiben der Abfindungserklärung abzuwarten, bis du dir Rat geholt hast und sicher bist, was du dir mit der Unterschrift einhandelst.

Gibt es eine Frist?
Wie lautet der Passus, der dir Sorgen macht - könntest du den zitieren?

Alles Gute & LG
 
Edit: Fullquote des vorigen Beitrags entfernt

Hallo HWS-Schaden,

danke erstmal für die schnelle Rückmeldung. Du hast richtig verstanden, dass es sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden handelt. Der Passus in der Abfindungserklärung, welcher mir Sorgen bereitet lautet wie folgt:

"Ich versichere, dass ich aus Anlass des obigen Unfalls Zahlungen von dritter Seite, z.B. von anderen Versicherern, Trägern der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe, weder erhalten noch zu erwarten habe."

Dies kann ich so nicht unterschreiben, da ich nach dem Unfall 5 Jahre arbeitsunfähig war und somit Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente erhalten hatte. Noch steht aus, wie sich die Zukunft entwickeln wird. Bin zwar wieder voll berufstätig, aber durch den Unfall ist unklar, ob es aufgrund meiner früheren Verletzungen zu erneuten Operationen und damit verbundenen Arbeitsausfällen oder zur verfrühten Verrentung kommen wird.

Danke im Voraus für die Antwort & LG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Merline,

dein
"Ich versichere, dass ich aus Anlass des obigen Unfalls Zahlungen von dritter Seite, z.B. von anderen Versicherern, Trägern der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe, weder erhalten noch zu erwarten habe."

Ja, vom jetzigen Zeitpunkt aus gesehen hast du doch nichts zu erwarten oder?

Danach...... was mal kommen könnte?

Was sagt dein RA?

dein:
Noch steht aus, wie sich die Zukunft entwickeln wird. Bin zwar wieder voll berufstätig, aber durch den Unfall ist unklar, ob es aufgrund meiner früheren Verletzungen zu erneuten Operationen und damit verbundenen Arbeitsausfällen oder zur verfrühten Verrentung kommen wird.

Ja, denk auch bei einer Abfindung ggf. an die Verjährung von weiteren
Schadenersatzforderungen, und vorallem auch auf den Inhalt des Vertrages
"im Sinne bzw. Rechtswirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils.

Gerade bei event. Folgeschäden--hinsichtlich z. B. einem unfallkausalen Arbeitsplatzverlust oder Minderung des Arbeitsvermögen, somit des Einkommen ist ein guter umfänglicher Vertrag sehr wichtig!
(Anwaltshaftung)

Oder bei Berentung und daraus resultierenden Erwerbsschadens!

Die event. zu zahlende Steuer sollte auch erwähnt werden, denn
bei Abfindungen z. B. vom Erwerbsschaden fällt diese an.
(muss g. Vers. zahlen nach einem rechtkräftigen Steuerbescheid
vom FA kann die Geschichte bei der g. Ver. regressiert werden)

Info:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Abfindung.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FestStellung.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SteuerFragen.php

http://www.anwaltshaftung-aktuell.d...waltshaftung/abfindungsvergleich-nach-unfall/


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Merline,

in Unkenntnis deiner Angelegenheit:confused:

Nachtrag:
was- wäre- wenn nach einer Voll-Abfindung (ohne weitere Offenlassung von Schadenersatz) ist i. d. R. den jeweiligen
Vertragspartner ihre Angelegenheit.

Also, wenn du z. B. eine Summe XY bekommst (Erwerbsschaden-Schmerzensgeld Haushaltführung-vermehrte Bedürfnisse usw.) und vertraglich "nichts" weiteres geregelt ist, und ggf. die EMR wieder bekommen würdest, dann ist es halt so.

Zugleich....musst du auch wissen, dass du bei einer Voll-Abfindung auch
bei einem unfallkausalen Arbeitsplatzverlust, kein Verdienstausfallschaden mehr
zu erwarten hast. Danach z. B. bei einer EM-Rente auch kein Schadenersatz
von der Rente auf dein Erwerbseinkommen geltend machen kannst.

Auch wenn ein gesetzlicher Übergang (Sozialvers.) § 116 SGB X (§ 119) besteht, würde ich ggf. der KK-Arge-DRV mitteilen, dass du dich mit der geg. Vers. abfinden möchtest. (Verjährungsverzicht)

Solltes du irgendwann unfallkausal die EMR bekommen, kann die
DRV die Rente § 116 SGB X und die Rentenbeiträge § 119 SGB
bei der geg. Vers. regressieren. Dies ist wichtig, dass du keinen
Altersrenten-Schaden erleidest.

Des weiteren würde ich im Vertrag ein Punkt festlegen:

Ansprüche der Sozialversicherungen, Arbeitgeber, die Kraft des Gesetztes
schon übergegangen oder erst in der Zukunft übergehen, bleiben von der geschlossenen
Abfindungsvereinbarung unberührt, und sind mit dem Vertrag nicht abgegolten.

Wichtig Vertragstext:
(Abfindung hat die Gleichstellung-Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils)


Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, Merine,

bei mir stichst Du in ein Wespennest, wenn ich nur das Wort "Abfindung" höre!

Aus meiner langjährigen Erfahrung ist das überaus riskant. Ich kenne Dienen Fall nicht, deshalb kann es durchaus sein, dass Du gar kein Risiko hast. Aber bitte, prüfe einfach, ob Du an die nachfolgenden Punkte gedacht hast:

Gerne wird der Versicherer auf Deinen Wunsch eingehen, z.B. Verdienstentgang abzufinden, da wird vorschlagen:

(a)
3,5 - 4,5 % Abzinsung


(Abzinsung berücksichtigt, dass Du das Geld im Lauf von Jahren allmählich verbrauchst. Was Du heute nicht brauchst, kannst Du anlagen, da gibt's Zinsen dafür. Damit Du nicht zuviel bekommst, bekommst Du weniger Kapital, gerade so viel, dass es zusammen mit den Zinserträgen gerade ausreicht. Das nennt man Abzinsung)

Wenn Du im Ergebnis 3,5 % Zins haben willst: Denn von den Zinsen, die man Dir in der Bank nennt, geht die Zinsabschlagsteuer (= 25 % des Zinsertrages) weg. Um 3,5 % zu bekommen, brauchst Du 4,67 %. Sowas gibt's. Willst Du auf die Sicherheit griechischer oder cypriotischer Staatsanleihen setzen?

(b)
Fiktive Lohnentwicklung - "nicht doch!". Nun: mancher denkt: Die paar Prozent. Aber das stimmt nicht. Schon in wenigen Jahren ist die 10-%-Grenze überschritten.

(c)
Das Risiko der Geldanlage hast dann Du, nicht der Versicherer. Wer Risiken übernimmt, bekommt dafür Prämie, das sollte eigentlich einem Versicherer einleuchten. Wetten, dass es ihm bei den Gesprächen nicht einleuchtet?

(d)
Ich habe schon x-mal Vorschläge von Versicherungen bekommen, die wollten den Netto-Verdienstentgang kapitalisieren und dann abzinsen, und das war's.

(da)
In einem Vorschlag: 450.000,00 Euro. Gericht dazu: "Das ist doch ganz ansehnlich, das sollten Sie sich überlegen!". Reaktion: "Sind neuerdings die Finanzämter abgeschafft? Wenn das bezahlt wird, muss es versteuert werden: Da sind dann weit über 100.000 Euro weg!"
Wie seriös das Angebot war, sah man kurz danach. Der Versicherer erhöhte es um knapp 300.000 Euro.

(db)
Auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".

Nun, das stimmt OFT. Aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Hätten wir nicht aufgepasst, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.

(dc)
Ich sags ja: Kapitalisierung: Gefährlich wie die Klapperschlange!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

dito;)

Abfindung-Kapitalisierung ein Buch mit "1000 Seiten":confused:

Leider kann man das "wie-wo-was" mit ein paar Zeilen der User nur
wie mit einer Glaskugel eruieren, wenn auch das Grundsätzliche außer Frage steht.

Dennoch ich hoffe, dass unsere Mühe nicht Umsonst u. ggf. Berücksichtigung-Gedanken findet:confused:


Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, Siegfried,

natürlich! Es ist oft nicht möglich, jemanden mit einigen Zeilen zu erklären, dass er sich möglicherweise mit der Abfindung darauf zugeht, dass er in einigen Jahren Sozialhilfeempfänger wird! Das macht mir oft Gedanken. Aber immerhin: Einige haben wir auch von der Kante "runter in den Canyon" weggezogen.

Wir können leider nicht alle auch erreichen. Aber um die, die wir erreichen, geht's, und da dürfen wir auch stolz drauf sein.

ISLÄNDER
 
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