Hallo Isländer,
ich habe alles gelesen
Wegen des damaligen Unfalls:
Kurze Benennung der Anwälte; Anwalt A ist der "alte", Anwalt B der "neuere".
Anwalt A wurde damals von einem "Bekannten" empfohlen...
Anwalt B versuchte Anwalt A irgendwie in Haftung oder was es war, zu nehmen. Dies wurde soweit ich mich schwach erinnere, vom Gericht abgelehnt. Es lägen keine Fehler vor oder so. Anwalt B meinte, dass man gegen den Anwalt A nichts unternehmen könnte, bezüglich der Beratung (Falschberatung) oder was es war. Der damalige Spruch von Anwalt A in Sachen Abfindungserklärung war, man könne sich von den 8.000 Euro 2 Fahrräder holen. Damals wurde ich von Anwalt A gefragt, ob ich Angst vor Autos hätte, zu diesem Zeitpunkt wusste ich es nicht genau, und verneinte es.
Als ich 2013 irgendwie die Möglichkeit hatte, den Führerschein für die Klasse B zu machen, machte ich diesen, wobei z.B. in den Fahrstunden immer eine Art Angstgefühl dabei war, man könnte, was man natürlich nie hofft, jemanden anfahren, Unfall haben etc.. Die Art Angstgefühl ist ein kleiner Begleiter, wenn ich die Möglichkeit habe, ein Fahrzeug zu fahren. Es geht in diesem Fall nicht um die Fahruntauglichkeit, sonder darum, was damals beim Verkehrsunfall passiert war, Autofahrer fährt Radfahrer an.
Leider weiß ich nicht, ob man überhaupt noch gegen Anwalt A etwas unternehmen könnte, da angeblich kein Fehler einer Falschberatung vorlag. Anwalt B versuchte, zumindest von dem Unfallverursacher irgendwie noch etwas zu holen. Anwalt B sprach vorher mit einer Richterin. Bei der Verhandlung war allerdings eine andere Richterin anwesend, somit war das Gespräch mit der vorherigen Richterin nichtig. Anwesend war wohl der Anwalt der gegnerischen Seite, letztendlich gab es einen "kleinen" Vergleich oder so.
Nun stellt sich die Frage: könnte man gegen Anwalt A dennoch etwas unternehmen und wenn ja, wie?
Könnte man gegen die Versicherung vorgehen, trotz Abfindungserklärung?
Der eigentliche Text steht davon im vorherigen Beitrag.
Könnte man herausfinden, was das damalige Krankenhaus nach dem Unfall überhaupt untersucht hat? Mir kam es nur vor, dass überprüft wurde, ob eine Unterkieferfraktur vorlag, mehr aber auch nicht.
Leider gibt es Menschen auf dieser Welt die der Meinung sind, dass Schmerzen aus einem Unfall nach längerer Zeit nicht mehr vorhanden sein können und reden zum Beispiel davon, dass man sich mehr bewegen soll... Wenn es danach ginge, wären vermutlich 99,9% der Menschen nur noch Simulanten... Beispiel: Unfall = Prellungen/Brüche etc. = Heilung = schmerzlos...