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Abfindungserklärung - Soll ich unterschreiben?

Leider kann man seinen eigenen Beitrag nach einiger Zeit nicht mehr bearbeiten.

Mir fiel gerade auf, die Summe belief sich auf 8.000 €. Der damalige Anwalt wurde von der Gegenseite bezahlt. Der Unfallverursacher war zu 100% Schuld. Bei einer Abfindungserklärung sollte man sich wirklich zu 100% sicher sein, ob man diese unterschreibt, einmal unterschrieben kann man wohl nichts mehr machen. In einer TV-Sendung gab es einen Beitrag, wo die Geschädigte trotz einer Abfindungserklärung dennoch gegen die Versicherung Ansprüche stellen konnte, da eine Abfindungserklärung bei Spätfolgen nichtig war.
 
Hallo,

manchmal wird so getan....... als wäre eine Abfindung, dass reinste
Rattengift.


Ich kann deutlich sagen "nein";)
(Anwaltliche- anderen Unf. und meine Erfahrungswerte)

Es ist immer leicht gesagt "lass dich nicht abfinden":rolleyes:

Natürlich würde ich je nach dem einem 25. J. abraten, aber was hätte z. B. ein 55 J. noch groß zu verlieren. (Krebs-Herzinfarkt-Schlaganfall-
multiples Sklerose-Alzheimer usw. steht ggf. schon in der Warteschlange) Hypothetische Kausalität

W. g. manche 25 J. sehen bloß den Haufen $$$$$€€€€€ Abfindung und werden Blind, was ggf. in zehn Jahren sein kann.
(Geld wo bist du - Folgeschäden da)

Wenn die Versicherung es darauf anlegt, dann kann sie einem mit der Zeit,
seelisch und moralisch so fertig machen, dass man gerne
eine Abfindung unterschreibt.

Jetzt kommts:
natürlich sollte man nicht jedes Schmierblatt unterschreiben:

Folgeschäden, Erwerbsschäden, usw. gehören je nach dem, im
Sinne eine "Feststellungsurteils" in einer wasserdichten Erklärung ausgeschlossen.


Ich habe mich doch auch im Netz, über die Angelegenheit vor dem Abschluss einer Abf. informiert,
und zusätzlich, durch einen zweit Anwalt, solche Verträge überprüfen lassen.

Dito dem Anwalt deutlich auf seine Haftung hingewiesen!

Also wo liegt das Problem...............?

Zugleich gehört ein Geschädigter, immer wieder unter ärztlicher Kontrolle, dass
genau z. B. ein Folgeschaden dokumentiert wird und nicht bloß alle fünf Jahre mal zum Arzt.


Grüße
Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Alex80!

01
Wenn Dein RA Dich damals unzureichend aufgeklärt hat über die Chancen und die Risiken, dann haftet er dafür. Fälle dieser Art steigen sprunghaft seit Jahren an, die Aussichten sind relativ günstig. Häufig raten Anwälte in einem Schreben zu dem Vergleich. Dort schreiben sie durchaus oft rein, dass das bedeutet: Damit ist dann der Fall aber auch abgeschlossen, die Versicherung wird weiteres nicht mehr bezahlen.

Aber das reicht nicht als Belehrung, und damit gerät der RA in die Haftung. Siegfried21 war da auch schon auf der Spur, vielen Dank, Siegfried21, für den Hinweis!

(Leider kann ich jetzt im Augenblick keine Urteile zitieren: Denn ich bin im Augenblick im Urlaub und habe deswegen keinen Zugriff auf meine Bücher.)

02
Deine Ansprüche gegen den Anwalt sind noch nicht verjährt, aber lange dauert es nicht:

(a)
Zwar dauert die Verjährung nur 3 Jahre. Aber die 3 Jahre starten erst dann, wenn Du wenigstens in Grundzügen erfahren hast, dass der Anwalt haftet. Das ist vermutlich erst mit Lesen dieses Beitrages so. Grob Fahrlässige Unkenntnis steht dem Wissen gleich. Doch dass Du das bislang nicht gewußt hast, das kann man Dir als Nicht-Jurist kaum vorwerfen. Und: Wer sich auf Verjährung beruft, muss bewiesen, dass sie angelaufen ist, das schafft der RA praktisch nie.
Das kratzt uns also nicht.

(b)
Damit Verjährungen nicht ewig laufen, gibt es eine zweite Frist: 10 Jahre ab Beratungsfehler. Danach ist Schluss mit Anwaltshaftung. Unabhängig von Wissen oder Unkenntnis des Anspruchsgrundes. Und an diese Frist musst Du denken, die ist für Dich gefährlich.

03
Hoffentlich liest Alex80 das. Es kann eine 6-stellige Summe für ihn in Bewegung setzen.
Stellt Euch mal vor: Er will einem anderen vor Schaden bewahren, und dabei stößt er auf so eine Chance....Was lernt man daraus? Immer fest drinbleiben im Forum!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
ich habe alles gelesen ;)

Wegen des damaligen Unfalls:
Kurze Benennung der Anwälte; Anwalt A ist der "alte", Anwalt B der "neuere".

Anwalt A wurde damals von einem "Bekannten" empfohlen...

Anwalt B versuchte Anwalt A irgendwie in Haftung oder was es war, zu nehmen. Dies wurde soweit ich mich schwach erinnere, vom Gericht abgelehnt. Es lägen keine Fehler vor oder so. Anwalt B meinte, dass man gegen den Anwalt A nichts unternehmen könnte, bezüglich der Beratung (Falschberatung) oder was es war. Der damalige Spruch von Anwalt A in Sachen Abfindungserklärung war, man könne sich von den 8.000 Euro 2 Fahrräder holen. Damals wurde ich von Anwalt A gefragt, ob ich Angst vor Autos hätte, zu diesem Zeitpunkt wusste ich es nicht genau, und verneinte es.

Als ich 2013 irgendwie die Möglichkeit hatte, den Führerschein für die Klasse B zu machen, machte ich diesen, wobei z.B. in den Fahrstunden immer eine Art Angstgefühl dabei war, man könnte, was man natürlich nie hofft, jemanden anfahren, Unfall haben etc.. Die Art Angstgefühl ist ein kleiner Begleiter, wenn ich die Möglichkeit habe, ein Fahrzeug zu fahren. Es geht in diesem Fall nicht um die Fahruntauglichkeit, sonder darum, was damals beim Verkehrsunfall passiert war, Autofahrer fährt Radfahrer an.

Leider weiß ich nicht, ob man überhaupt noch gegen Anwalt A etwas unternehmen könnte, da angeblich kein Fehler einer Falschberatung vorlag. Anwalt B versuchte, zumindest von dem Unfallverursacher irgendwie noch etwas zu holen. Anwalt B sprach vorher mit einer Richterin. Bei der Verhandlung war allerdings eine andere Richterin anwesend, somit war das Gespräch mit der vorherigen Richterin nichtig. Anwesend war wohl der Anwalt der gegnerischen Seite, letztendlich gab es einen "kleinen" Vergleich oder so.

Nun stellt sich die Frage: könnte man gegen Anwalt A dennoch etwas unternehmen und wenn ja, wie?

Könnte man gegen die Versicherung vorgehen, trotz Abfindungserklärung?
Der eigentliche Text steht davon im vorherigen Beitrag.

Könnte man herausfinden, was das damalige Krankenhaus nach dem Unfall überhaupt untersucht hat? Mir kam es nur vor, dass überprüft wurde, ob eine Unterkieferfraktur vorlag, mehr aber auch nicht.

Leider gibt es Menschen auf dieser Welt die der Meinung sind, dass Schmerzen aus einem Unfall nach längerer Zeit nicht mehr vorhanden sein können und reden zum Beispiel davon, dass man sich mehr bewegen soll... Wenn es danach ginge, wären vermutlich 99,9% der Menschen nur noch Simulanten... Beispiel: Unfall = Prellungen/Brüche etc. = Heilung = schmerzlos...
 
Grüß Dich, Alex80!

01
Wegen der Haftung des RA A ist wichtig: Wann hat RA B die Frage untersucht, ob sich RA A haftbar gemacht hat? Du verstehst, die Verjährung....

02
Was hat denn RA B genau gemacht, um RA A an den Hammelbeinen zu fassen?

03
Wenn, dann ist was gegen die RAe zu machen. Gegen die Versicherung etwas zu unternehmen, ist mit größter Wahrscheinlichkeit sinnlos.


ISLÄNDER
 
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