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Abfindung

röschen

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

mir hat die Versicherung des Unfallverursachers heute eine Abfindung angeboten.
Ich weiß nicht so ganz, was ich machen soll. Auf der einen Seite könnte ich das Geld jetzt gut gebrauchen, aber auf der anderen SEite, weiß ich nicht, wie sich mein Zustand noch verschlechtert; außerdem finde ich die Summe für alles (Schmerzen, Verdienstausfall etc.) zu gering.

Die Versicherung sagte, entweder die Abfindung oder ich müsste klagen.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo Röschen,

ist doch klar, die Versicherung will sparen. Auf deine Kosten, versteht sich!
Hast du einen Anwalt zur Hand, der sich mit Medizinrecht auskennt?
Den wirst du brauchen.

Denk daran, es ist wie bei allen Versicherungen - erst wollen sie dein Geld und wenn sie dann was zahlen sollen, gehen sie über Leichen.

Lg
indi
 
Hallo Indi,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ist Dir vielleicht auch bekannt, wie lange so ein Verfahren in der 1. Instanz dauert?

LG Röschen
 
Hallo ,
die Versicherung wird alles dran setzen das es nicht vor Gericht geht ,
den die wollen deinen Fall im Keller verschwinden lassen
und der Richter hat keinen Bock die Sachen / Positionen auszurechnen ,

das ist so sicher wie das AMEN in der Kirche ...

Lies dich hier mal ein in Bezug
Haushaltsführungsschaden ,
vermehrte Bedürfnisse
Verdienstausfall
Rentenschaden
Schmerzensgeld
etc

Tschau

Tscharlie
 
Hallole röschen,

hm, du schreibst:

,,Auf der einen Seite könnte ich das Geld jetzt gut gebrauchen ..."

und genau darauf spekuliert die Versicherung. Die wissen, dass die meisten Unfallopfer irgendwann finanzielle Probleme bekomenn.

Wenn du aber eine Summe X annimmst ist damit alles abgefunden - sprich, sollten sich in der Zukunft Verschlechterungen deines Gesundheitszustandes einstellen, ist die Versicherung außenvor und du hast keine Ansprüche mehr.

Somit, so hart wie es auch ist - niemals eine Abfindung annehmen ! Es sei denn, du bzw. deine Ärzte sind sich zu 100% sicher, dass sich bei dir keine Verschlechterung mehr einstellt, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.

Ich bin zur Zeit in der gleichen Situation. Habe am 2.10. eine Güteverhandlung mit der gegnerischen Verischerung. Da ich aber jetzt schon weiß, dass ich mich nicht auf eine Abfindung einlassen werde, wird die Güteverhandlung nicht fruchten und somit am gleichen Tag die Hauptverhandlung eröffnet.

Wie lange es bei dir dauern würde, ist sehr schwer zu sagen. Bei manchen Gerichten dauert es länger, bei anderen geht es schneller.

Ich habe mich selber gewundert, dass es bei mir jetzt alles so schnell geht. Mein Anwalt hat vor 8 Wochen die Klage eingereicht und jetzt ist ja am 2.10. schon die Verhandlung.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo Röschen,

dein
mir hat die Versicherung des Unfallverursachers heute eine Abfindung angeboten.
Ich weiß nicht so ganz, was ich machen soll. Auf der einen Seite könnte ich das Geld jetzt gut gebrauchen, aber auf der anderen SEite, weiß ich nicht, wie sich mein Zustand noch verschlechtert; außerdem finde ich die Summe für alles (Schmerzen, Verdienstausfall etc.) zu gering.

u. a. dein
Hallo Zusammen,

ich will Euch mal kurz von meinem Leidensweg mit Morbus Sudeck erzählen. Im Herbst 2006 hatte ich einen Wegeunfall, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Ich landete für 3 Tage im Krankenhaus und dachte mir, da habe ich ja noch einmal Glück gehabt. ABER die Schmerzen besonders in meiner rechten Hand wurden in den Wochen danach immer schlimmer. Vom Arzt bekam ich nur die Antwort, er habe auch Schmerzen. Bei weiteren Ärzten und Kliniken wurde alles mit "altersbedingt" abgetan. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich 58 Jahre alt und hatte bis dahin keine gesundheitlichen Probleme.

Ja..... Röschen;)

normalerweiße bin ich kein riesiger Freund von Abfindungen, wiederum mit
ca. Mitte sechzig würde ich nach m. E. schon für eine Abfindung plädieren.
Natürlich wirst du ggf. Abstriche machen müssen, aber mit einem s. g. "hingeworfenen Hundeknochen" musst du dich auch nicht "abfinden"

Wenn du vor Gericht gehst, dann wird die Damen und Herren Richter wohl ein
Vergleich anstreben und das heißt u. a. wiederum Abstriche.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo röschen,
so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten, es kann bis zu 20 Jahre dauern wenn die Vers. es geschickt anstellt.
Dazu liefen gerade in letzter Zeit einige Berichte im TV z.B. die Macht der Versicherungen.
Als erstes solltest du dir mal einen guten RA besorgen, den bezahlt übrigens die geg. HVP. Über diesen kannst du schon mal eine Abschlagszahlung einfordern.
Tscharlie hat schon eine Aufzählung gemacht was alles zu berücksichtigen ist dazu kommen noch alle Kosten die anfallen für KG und KM-Geld für Arztfahrten.
Bleiben den körperliche Beeinträchtigungen zurück oder ist schon ab zu sehen, ob du gesundheitlich wieder hergestellt wirst und voll einsatzfähig bist.
Das ist die Grundlage zur Bemessung deiner Ansprüche.
LG Wolfgang
 
Hallo röschen,

Du kannst eine Abfindung aufspalten in eine Abfindung über Schmerzensgeld und dazu aber keine Abfindung über die anfallenden Kosten, auch bezüglich der Heilbehandlungen in der Zukunft.
Damit würdest Du die KK schonen, hättest aber das Schmerz-Geld jetzt.

Problematisch ist eine volle Abfindung:
Bei der KK musst Du auch um jeden Pubs, wie Heilbehandlungen, Kuren ect. kämpfen. Arbeitsmarktpolitisch ist eine genaue Verteilung der Kosten für Unfallbehandlungen bei den Unfallversicherungskonzernen sinnvoller. Die Versicherungen bereichern sich durch gönnen schmaler Abfindungen indem sie sich aus der Ersatzpflicht raus mogeln, wogegen die KK dann den großen Batzen für die dauernden Heilbehandlungen zu tragen haben und das bekommt den Pflicht-Sozialabgaben nicht gut.

Versicherungen verzocken das Geld aus unseren Beiträgen auf den Finanzmärkten und davon sieht der Arbeitsmarkt keinen Heller. Sie müssten Zockersteuern zahlen, wie seit Jahren immer nur diskutiert wird, die dann z.B. für Umschulung Unfallgeschädigter genützt werden könnte.

Du solltest aber bedenken, dass Abfindung auf die Unfallumstände bezogen ist und kein Willkommensgeschenk für eh schon lange gehegte Wünsche ist. Selbst das Schmerzensgeld solltest Du zur Bewältigung der Schmerzen nützen - auf längere Zeit gesehen. Echte Schmerzen hören nicht auf, nur weil Du Schmerzensgeld auf der Hand hast. (Mein Rat, lege es an und nutze nur die Zinsen davon. Das ist zwar zur Zeit eine geringe Summe, aber das Geld ist nicht plötzlich weg.)

Jeder sollte vor Abfindungen bedenken, wurde bereits schon mehrmals geschrieben, dass damit auch seine "Sicherheit" weg ist, dass alles, was an Kosten aus dem Unfallschaden die Unfallschädigerversicherung zu tragen habe. Anwalt, eventuell Anwaltswechsel, Kopien für Unterlagen für Anwalt, Fahrtkosten zum Arzt/Anwalt, und alles weitere, auf was Tscharlie oben bereits hingewiesen hat.

Gruß Ariel
 
Hallo Tschalie, Würmie, Siegfried21, Wolfgang und Ariel,

vielen Dank für Eure umfangreichen Antworten. Eure Hinweise haben mir sehr geholfen. Beim Überschlagen meiner Ansprüche kommt die Abfindungssumme gerade mal auf 1/3 der von mir ausgerechneten Summe. Ob ich damit richtig liege, werde ich bei meinem nächsten Anwaltstermin erfahren. Falls er mir hier zustimmt, werde ich die Abfindung wohl ablehnen.
Es sollte mir eigentlich zu denken geben, wenn die Versicherung auf einmal ein Angebot unterbreitet, wo sie sich zuvor immer gesperrt hat.

Was ich nun auch nicht so genau weiß, für welche Punkte kommt die BG auf und für welche die Versicherung des Unfallverursachers?
Klären die Versichrungen das nachher untereinander? Ich weiß nur, dass mir die Versicherung des Unfallverursachers einmal mitgeteilt hat, dass sie erst leistet, wenn sie weiß, was die BG übernimmt.

Bei mir ist auch schon klar, dass ich bleibende Schäden zurück behalten werde und dass sich mein Zustand eher verschlimmert.

Viele Grüße

Röschen
 
Hallo Würmlie,

ich wünsche Dir für Deine Verhandlung am 02.10. alles Gute! Ich bin ja gespannt, was da herauskommt.

Alles Gute

Röschen
 
... Beim Überschlagen meiner Ansprüche kommt die Abfindungssumme gerade mal auf 1/3 der von mir ausgerechneten Summe. ...
Hallo Röschen,

vorweg zur Dauer: In der ersten Instanz würd eich wneigstens ein Jahr ansetzen, sicherheitshalber 2.
Das hängt im wesentlichen davon ab was sich die Versicheurng einfallen lässt um das Verfahren zu verzögern. Weichkochen ist ein Teil der Taktik.

ABER: Du hast Anspruch auf angemessenen Vorschuss!
Egal was die BG entscheidet.

Falls er mir hier zustimmt, werde ich die Abfindung wohl ablehnen.
Insbesondere wegen des Vorschusses ja und der ist kein Thema soweit die VErsicherung ihre Leistungspflicht dem Grunde nach anerkannt hat.
Also brauchst Du unbedingt diese Anerkennung.
Was ich nun auch nicht so genau weiß, für welche Punkte kommt die BG auf und für welche die Versicherung des Unfallverursachers?
Das kann Dir eigentlich egal sein.
Hier gilt eigentlich nur, dass DU Dich nicht bereichern darfst.
Klären die Versichrungen das nachher untereinander?
Soweit ich weiß, klären die das nicht offiziell untereinander.
Ich weiß nur, dass mir die Versicherung des Unfallverursachers einmal mitgeteilt hat, dass sie erst leistet, wenn sie weiß, was die BG übernimmt.
Da sist bla, bla, bla. Die gegnerische Versicherung kann ihre Pflichten nicht davon abhängig machen, dass und wann eine andere Versicherung mit anderen Bedingungen leistet oder nicht.
Bei mir ist auch schon klar, dass ich bleibende Schäden zurück behalten werde und dass sich mein Zustand eher verschlimmert.
Dann kannst Du auch nicht Deine Ansprüche ausrechnen und kannst auch nicht wissen, dass die Vergleichssumme 1/3 Diener Ansprüche war.
Ein guter Anwalt wir Dir Deinen tatsächlichen Schaden annähernd ausrechenen können, soweit Du ihm die Angaben und Daten lieferst (Warnung: Das ist massive Arbeit!).

Du solltest zunächst die Anerkennung der Leistungspflicht dem Grund nach einholen. (Und der Versicherung noch den Eindruck vermitteln, dass Du einem Vergleich zustimmen könntest. Jedenfalls nicht angeben, dass Du klagen würdest, denn dann blocken die total.)
Dann den angemessenen Vorschuß einfordern. (Immer noch nichts von der Klagemöglichkeit sagen.)
Dann in Ruhe den Rest angehen.

Wegen der Anwaltskosten must Du Dir keine Sorgen machen, denn die übernimmt der Schadensverursacher bzw. die gegnerische Versicherung.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo Oohpss,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, ich werde meinen Anwalt mal näher befragen, bis jetzt hat ers ich noch nicht wirklich zu einer Summe geäußerst.
Jetzt verstehe ich auch, warum die Versicherung des Unfallverursachers immer erst abwarten will, was die BG macht, denn dann haben sie für eine gewisse SUmme die Zahlungspflicht nicht.

Die Versicherung des Unfallverursachers hat mir schon 3 kleine Vorschüsse gezahlt (in 6 JAhren), hat sie damit nicht ihre Leistungspflicht anerkannt?

Und wie berechnet sich ein angemessener Vorschuss?

Viele Grüße

Röschen
 
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