... Beim Überschlagen meiner Ansprüche kommt die Abfindungssumme gerade mal auf 1/3 der von mir ausgerechneten Summe. ...
Hallo Röschen,
vorweg zur Dauer: In der ersten Instanz würd eich wneigstens ein Jahr ansetzen, sicherheitshalber 2.
Das hängt im wesentlichen davon ab was sich die Versicheurng einfallen lässt um das Verfahren zu verzögern. Weichkochen ist ein Teil der Taktik.
ABER:
Du hast Anspruch auf angemessenen Vorschuss!
Egal was die BG entscheidet.
Falls er mir hier zustimmt, werde ich die Abfindung wohl ablehnen.
Insbesondere wegen des Vorschusses ja und der ist kein Thema soweit die VErsicherung ihre Leistungspflicht dem Grunde nach anerkannt hat.
Also brauchst Du unbedingt diese Anerkennung.
Was ich nun auch nicht so genau weiß, für welche Punkte kommt die BG auf und für welche die Versicherung des Unfallverursachers?
Das kann Dir eigentlich egal sein.
Hier gilt eigentlich nur, dass DU Dich nicht bereichern darfst.
Klären die Versichrungen das nachher untereinander?
Soweit ich weiß, klären die das nicht offiziell untereinander.
Ich weiß nur, dass mir die Versicherung des Unfallverursachers einmal mitgeteilt hat, dass sie erst leistet, wenn sie weiß, was die BG übernimmt.
Da sist bla, bla, bla. Die gegnerische Versicherung kann ihre Pflichten nicht davon abhängig machen, dass und wann eine andere Versicherung mit anderen Bedingungen leistet oder nicht.
Bei mir ist auch schon klar, dass ich bleibende Schäden zurück behalten werde und dass sich mein Zustand eher verschlimmert.
Dann kannst Du auch nicht Deine Ansprüche ausrechnen und kannst auch nicht wissen, dass die Vergleichssumme 1/3 Diener Ansprüche war.
Ein guter Anwalt wir Dir Deinen tatsächlichen Schaden annähernd ausrechenen können, soweit Du ihm die Angaben und Daten lieferst (Warnung: Das ist massive Arbeit!).
Du solltest zunächst die Anerkennung der Leistungspflicht dem Grund nach einholen. (Und der Versicherung noch den Eindruck vermitteln, dass Du einem Vergleich zustimmen könntest. Jedenfalls nicht angeben, dass Du klagen würdest, denn dann blocken die total.)
Dann den angemessenen Vorschuß einfordern. (Immer noch nichts von der Klagemöglichkeit sagen.)
Dann in Ruhe den Rest angehen.
Wegen der Anwaltskosten must Du Dir keine Sorgen machen, denn die übernimmt der Schadensverursacher bzw. die gegnerische Versicherung.
Viel Erfolg!
Grüße
oohpss