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Abbruch der Reha?

H2O

Mitglied
Registriert seit
23 Aug. 2012
Beiträge
42
Liebe Forumsmitglieder,

mein Bruder hat aufgrund einer Anzahl psychischer und körperlicher Beschwerden einen Rentenantrag gestellt. Die Bearbeitung zog sich sehr lange hin und final entschied der Gutachter des Rententrägers gegen meinem Bruder. Die Ärzte meines Bruders kannten die Entscheidung des Gutachters absolut nicht nachvollziehen und derzeit läuft ein Widerspruch. Gleichzeitig wurde meinem Bruder angeboten eine Reha zu besuchen, was er auch wahrnimmt. Wie zu erwarten ist, soll die Reha auch dazu dienen, dass der Rententräger die Situation besser beurteilen kann. Meinem Bruder macht die Reha psychisch und körperlich sehr zu schaffen, was auch den Ärzten aufgefallen ist. Sie hatten ihm in der letzten Woche mitgeteilt, dass sie der Ansicht sind, dass die Reha meinem Bruder nicht gut tut und er ggf. besser die Reha abbrechen soll und er in einem Akkutkrankenhaus besser aufgehoben ist.
Mein Bruder hat nun Sorge, dass der Abbruch der Reha sich negativ auf seinen Rentenantrag auswirken könnte. Wie beurteilt ihr die Situation?

Liebe Grüße
 
Hallo H2O

Die Rehaklinik kann ihm bescheinigen, dass und warum er rehaunfähig ist. Man muss rehafähig sein, um eine Reha fortsetzen / durchführen zu können. Besprecht das mal mit dem Verantwortlichen in der Rehaklinik.
Er kann sich auch aufgrund des Rehaberichts von einem anderen / seinem behandelnden Arzt eine Akuteinweisung für einen Krankenhausaufenthalt ausstellen lassen. Das müsste mit dem behandelnden Arzt / Hausarzt / Psychiater besprochen werden.

LG
 
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