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70% Einschränkung nach Gliederungstaxe / Schwerbehindertenausweis

Paulchen1000

Neues Mitglied
Hallo,

lt. Gliederungstaxe (Gutachten) beträgt die Einschränkung an meiner Hand 70%. Was heißt das? Also, die Berechnung der Versicherungsleistung der PUV konnte ich nachvollziehen, aber was heißt das konkret für mich weiter? Also, im Sinne eines Schwerbehindertenausweises (furchtbares Wort)? Oder ist sowas völlig getrennt von der Gliederungstaxe zu sehen?

Nach googeln bin ich auch nicht schlauer ....

LG
P.
 
Hallo Paulchen,

die Einschätzungen des Gutachters der PUV hat überhaupt nichts mit dem Schwerbehinderungsgrad des VA zu tun. Hier geht es nur um eine bleibende Invalidität.

Also 2 Paar Schuhe.;)

Du mußt beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bestellen, alle Deine Behinderungen genau aufführen (auch Unfallunabhängige).

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

ja, die Gliedertaxe hat nichts mit der GdS zu tun. Das eine hat mit der privaten Unfallversicherung zu tun und der Schwerbehindertenausweis ist eine Sache des versorgungsamtes. Die Kriterien sind völlig unterschiedlich. Während Du mit der PUV einen genau definierten Vertrag hast, beurteilt sich die GdS nach den Einschränkungen, die nicht altersgerecht sind.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Mädels, :D

entschuldigt wenn ich hier kurz dazwischen gehe, doch ich will hier nur die geschrieben Zeilen zurechtrücken, damit bei Paulchen kein Mißverständnis entsteht:

Er soll zuerst den Antrag auf Festellung eines GdS beim VA stellen, sobald der Bescheid da ist kann er einen Schwerbehindertenausweis beantragen, ebenfalls beim VA, vorausgesetzt sein GdS beträgt mindestens 50%.

Anders gehts nicht, sonst kriegt er gar nix.

Ansonsten sind natürlich die Aussagen von Kai-Uwin und Seenixe absolut korrekt:)

Aber Paulchen, du brauchst nicht googeln, du findest hier im Forum unter der "Suchen"-Funktion zu deiner Frage viele Antworten, denn diese Fragen tauchen immer wieder auf. Lies dich mal durch das Forum, da entdeckst du vieles was für dich intressant ist.


Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrauu
 
Hallo,

ich würde gerne Wissen, warum man beim meinem Versorgungsamt einen Antrag herrunterladen kann und dann ein Kreuz bei Festestellung der GdB und bei Ausstellung eines Ausweises nach § 69 Abs.5 SGB IX machen kann? ;)

Also zumindest in Berlin kann man beides mit einem Verfahren machen. In Berlin dauert es dafür um ein Jahr herrum, ehe der Fall bearbeitet ist, aber vielleicht liegt es ja daran, das beides gleich zusammen beantragt wird. LOL

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

so modern ist unser ländliches Versorgungsamt noch nicht, da geht nix über PC, sondern schön in alter Papierform.

Dafür sind die Zeiten kürzer:D

Aber bei uns geht die Anmtragsstellung nicht zusammen sondern immer noch getrennt. Man könnte es sicher gleichzeitig mit zwei verschiedenen Formularen beantragen, aber das kann ich nicht sagen, da wir die Anträge nacheinander gestellt haben.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Fragen über Fragen ....

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für Eure Antworten. Aber so richtig verstanden habe ich das noch nicht.

Was sagt denn jetzt die Gliederungstaxe von 70% genau aus .... ? Ist das viel?

Ich habe keine private Unfallversicherung ... das war die Gruppenversicherung meines AG.

Was heißt die Abkürzung GdS? Und was sind die Kriterien für eine Schwerbehinderung? Kann ich das Gutachten von der PuV hierfür verwenden? Habe auf jeden Fall eine Kopie angefordert ....

Und wann macht das überhaupt Sinn einen Antrag beim VA zu stellen? Habe schon gelesen ab 30% ... weiß gar nicht, ob das bei mir zutrifft. Kann ich das von den 70% Gliederungstaxe schon irgendwie ableiten?

Sorry, aber ich kenne mich überhaupt nicht aus ...

LG

Peter
 
Hallo Peter,

die 70% Invalidität sind bemessen nur auf die Schädigung Deiner Hand. Nach der allgemeinen Mathematik, bleibt ein Restleistungsvermögen von 30% Deiner Hand.
Ich kenne die Verletzungen Deiner Hand nicht, vermute jedoch, dass hier (wie üblich) die Invalidität durch die VS. zu niedrig eingeschätzt wurde. Siehe dazu die Urteil des BGH. vom 24.05.2006 AZ: IV ZR 203/03 ,BGH v.09.07.2003 AZ:IV ZR 74/02 usw.
Was die Bemessung des GdB beim VA. kann ich Dir nicht sagen, da hier andere Maßstäbe Anwendung finden. Es ist durchaus möglich, dass hier die Invalidität vom VA. für Deine Behinderung (Hand) nur mit 10-20% bewertet werden.
Die allgemeine Gliedertaxe der privaten Versicherungsunternehmen hat nichts mit der Bemessung des Grad der Behinderung beim Versorgungsamt zu tun!
Hier werden alle körperliche und geistige Defizite die nicht altersbedingt sind bemessen und durch einen Bescheid über die Höhe der Behinderung beschieden. In Abhängigkeit der Höhe des GdB. gewährt der Gesetzgeber Ausgleichsansprüche, wie z.B. Lohnsteuerermäßigungen, Parkerleichterungen, Zahlungsbefreiung von GEZ.-Gebühren,Kündigungsschutz, Sonderurlaub usw.

Das GA. Deiner PUV. kannst Du beim VA. nicht vorlegen und wäre als solches auch nicht zu empfehlen (siehe BGH Urteile)
Ob bei Dir eine Schwerbehinderung vorliegt, wirst Du erst nach Antragstellung und Widerspruchsverfahren erfahren.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

das war der Sinn meines Beitrages. Du musst nun an Hand der BGH-Urteile prüfen, ob Du gegen die Regulierung vorgehst und widersprichst.

MfG.
Pit
 
Hi Pit,

bin eigentlich ganz zu frieden ... aber schau mir die Urteile noch an.

Mir ging es mehr darum, dass ich für einen evtl. Antrag beim Versorgungsamt nichts verpasse ....

Vielen Dank nochmal

P.
 
Hallo Paulchen,

hast Du schon einen Bescheid Deiner PUV vorliegen? Oder nimmst Du nur an das es 70% werden.

In unseren VB steht 55% bei Hand.

Wir haben alle Arztbriefe, alles Atteste und Befunde an das VB, mit dem Antrag geschickt und hatten nach ca. 3 Monaten die 1. Einstufung.

Gruß
Kai-Uwin
 
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