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40% und nun?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas M Biker
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

M Biker

Nicht aktive Mitglieder
Hallo!

Ich habe folgende Fragen?
Ich hatte einen Arbeitunfall in Dänemark.Nach 2 Jähriger Krankheit habe ich sowohl bei der Rentenstelle als auch beim Arbeitsamt und dem Versorgungsamt die jeweiligen Anträge gestellt.Rente oder Entschädigung über die BG bekomme ich ausschließlich aus Dänemark da ich zu dem Zeitpunkt des Unfalls dort versichert war.Das Versorgungs amt hat mir 40%GdB gegeben.Meine Frage:Was hat es mit den 40% auf sich?Bekommt man auch unter 50% z.b. Steuervergünstigungen?Da ich derzeit nicht in meinem Beruf arbeiten kann,stellt sich die Frage was es mit der Gleichstellung von 30-40% zu 50% auf sich hat.Hat man bei Arbeitslosigkeit auch Anrecht auf den Pauschbetrag?
Danke im vorraus!

Thomas
 
Hallo Thomas,
mit den 40% kannst du im Jahr steuerliche Vergünstigungen geltend machen in Höhe von 310,- €. Entweder du lässt das auf deine Lohnsteuerkarte eintragen, so ist die monatliche Belastung niedriger, oder auf einmal in der Steuererklärung. Du musst eine Bescheinigung vom Versorgungsamt bekommen haben für das Finanzamt. Du kannst auch bei deinem Jobcenter einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Du wirst dann einem 50 %igen gleichgestellt. Was meinst du mit Pauschbetrag?

Grüße
Haps
 
Hallo Hela,
du hast vollkpommen recht. Der Tippfehler hat sich wieder eingeschlichen.

VG Haps
 
Danke,das meinte ich mit pauschbetrag...Was hat es denn mit der Gleichstellung auf sich,und wovon hängt es ab.Welche Vorteile habe ich denn?Warte noch auf meinen Bescheid der berufliche Reha.Bin noch beim Arbeitsamt!

Gruß Thomas
 
Hallo M Biker,
mit der Gleichstellung wirst du einem 50%igen gleichgestellt.
Das bringt dir besseren Kündigungsschutz.

VG Haps
 
Hallo M_Biker,

die Gleichstellung wurde bei mir damals nur ausgestellt als ich im Anstellungsverhältnis war und auch nur dort gilt sie vorm AA leider nicht. Du bist aber auch wenn du diese hast nicht verpflichtet sie anzugeben wenn du einen neuen Job antrittst. Wenn du jedoch noch in einem Arbeitsverhältnis bist beteutet das einen besseren Sozialstatus und einen besseren Kündigungsschutz, leider nicht überall. In anderen Punkten wie Urlaub etc. wirst du nicht wie mit 50% behandelt.
Das sind meine Erfahrungen mit der Gleichstellung vorm Unfall.

Viele Grüße
 
Danke Euch!Da ich ja erst jetzt noch eine Ausbildung mache werde ich das mal lassen.Der einzige Vorteil mit 40% sind dann wohl die wenigen SteuervergünstigungenDie werde ich mal beantragen.Danke noch mal und Gruß Thomas
 
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