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30 Jahre Kampf in unverschuldetem Unfall und immer noch kein Ende in Sicht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Marlehn
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Marlehn

Neues Mitglied
Hallo,
bin neu und möchte euch mein Unfall-Trauma schreiben. Von einem Trauma spreche ich, weil es schon so lange her ist und ich immer noch bei der gegnerischen Versicherung als "Bittstellerin" laufe. Bereits 1983 bin ich als Fußgängerin (zusammen mit 3 weiteren Personen), beim Überqueren der Fahrbahn, von einem Motorradfahrer überfahren worden. Ein jahrelanger Heilungsprozess folgte mit Krankenhäuser, Umschulung. 1988 war ich soweit wieder fit, dass ich sogar an einem ganz normalen Arbeitsleben teilnehmen konnte. Die Unfallregulierung war beim Anwalt und lief neben her. 1995 wurde ich dann noch von einem Auto angefahren. Die Verletzungen waren nicht schlimm, die Folgen waren aber schlimm. Ich war psychisch ganz am Boden und es brauchte ein Jahr, bis ich einigermaßen wieder fit war. Ich sollte eine Wiedereingliederung am Arbeitsplatz machen. Dies verwehrte mir mein Chef aber. Es kam zur Kündigung. Und trotz meiner 100% Behinderung, meiner immer gewissenhaften Arbeit (oft mehr als Gesund), habe ich meinen Kampf um meinen Arbeitsplatz verloren. Auf ganz gemeine Art und Weise. Die Abfindung ist spurlos verschwunden. Alles kam durcheinander bei mir. 1997 habe ich dann BU-Rente erhalten. Habe aber nie wieder eine andere Arbeitsstelle bekommen und es ist in die EU-Rente über gegangen. Und seit da, bin ich in ein tiefes Loch gefallen. Ich habe wohl von der gegnerischen Versicherung immer wieder mal was an VDA erhalten. Aber nie eine Sicherheit zum Leben oder gerechte Klärung. Der schwere Unfall war von Anfang an außergerichtlich in Regulierung. Hatte mehrere Anwaltwechsel. Bin sehr oft nur benutzt worden. Letztendlich bin ich auf eine Betreuerin reingefallen. Sie hat sich als erfahrene Rechtsanwältin ausgegeben. Vier Jahre hatte ich Kampf, um diese wieder los zu bekommen. Sie hat meine Unterlagen im Vertrauen (großes Vertrauen) von mir im Original erschlichen. Sie hat vieles raus genommen. Unglaubliches an mir betrieben.Die gegnerische Versicherung hat mit ihr verhandelt und Zahlungen an diese gereicht. Obwohl ich gleich zu Anfang der Versicherung mitgeteilt habe, dass hier etwas nicht richtig läuft. Nachdem ich diese Betreuerin endlich wieder los hatte, habe ich noch einmal Mut gefasst und eine Rechtsanwältin aufgesucht. Jetzt habe ich vor kurzem ein Schreiben bekommen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen mir nicht mehr weiter helfen kann. Für mich ist eine Welt zusammen gebrochen. Jetzt bin ich mit dem ganzen wieder alleine. Mit der gegnerischen Versicherung war es so, dass die Stelle erst in BaWü war, dann in Frankfurt und jetzt Berlin. Ich bin von BaWü. Im Moment bin ich total aufgeschmissen. Seit vier Jahren habe ich zu den Unfallfolgen noch eine Tumorerkrankung. Bei mir geht gerade alles drunter und drüber. Auch finanziell stehts nicht gut. Habe der gegnerischen Versicherung vor einer Woche eine E-Mail gesendet und um einen Vorschuss gebeten.Bisher kam da aber nichts. Mein Unfallschaden wurde nie richtig geklärt. Und der erste Anwalt hat damals einfach eine 25% ige Mitschuld vereinbart. Ich hätte diese unberechtigte Mitschuld so gerne weg und ein abgesichertes Leben. Gibt es Jemanden hier, der ähnliches durch macht. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Liebe Grüsse von Marlehn
 
Verkehrsunfall mit Personenschaden

Hallöchen liebe User:)


Marlehn das ist ja auch schon der Gipfel, was da bei dir abläuft. Du hast ja echt viel Pech gehabt mit Rechtsanwälten, man glaubt es ja nicht so viel misst auf einmal. Also bei deiner Sache würde ich nochmal einen Guten Rechtsanwalt nehmen, ich weiß ja nicht wo her du kommst. Sonst könnte ich dir von mir einen sagen.


Weil, du alleine die Angelegenheit nicht selber bewältigen kannst. Bewahre jetzt die Ruhe, ich weiß das ist schwer, aber wenn Du jetzt falsch reagierst hast du noch mehr Nachteile wahrscheinlich. Der eine oder andere User wird dir vielleicht auch noch einige Informationen geben.


Es sind schon einige hier im Forum die sehr viel Erfahrungen haben, und Du wirst einen weg für dich finden. Ich wünsche Dir sehr viel Glück und besonders Kraft.


Viele Grüße
Anne601
 
Hallo Marlehn,

es wird Zeit, dass du hergefunden hast ;) Herzlich willkommen!

Soviel zum Thema "soziales Netz" und "Gerechtigkeit":eek:

Bekommst du noch Leistungen vom 1sten Unfall , also von der BG?

Sind wenigstens die Fristen von den Unfällen gehemmt ( was ist evtl. verjährt) ?

Welche Einschränkungen hast du noch?

Halte mich bitte nicht für neugierig- wir brauchen Ansatzpunkte um zu helfen.

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Mahrlehn,

Du liebe Zeit, das wird schwierig.

Du packst jetzt bei der Anwältin an, die Dir zuletzt geschrieben hat, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter macht.

(Grundsätzlich: Anwalt und Mandanten dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen)

01
Einschreiben (Rückschein) an die Anwältin schicken:

"Bitte schicken Sie mir meine Akte bis 31.12.2013 hier eingehend.

Bitte teilen Sie rechtsverbindlich mit, welche meiner Ansprüche wann verjähren."

02
Sollte sie antworten: "Das ist meine Akte" oder "Sie haben immer Abschriften erhalten", ist dazu zu sagen:

(a)
Nach § 50 der BRAO (= Bundesrechtsanwaltsordnung) regelt das so:

"Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.

Handakten im Sinne der Absätze 2 und 3 dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat."

(b)
Wenn ein Anwalt behauptet: "Sie haben immer Abschriften erhalten", dann muss er das beweisen, was ihm oft nicht gelingt.

(c)
Versäumt die Anwältin die Frist, Zeige sie bei der Anwaltskammer an. Rufe dann dort einmal im Monat an, wie weit die Sache ist.

03
Wenn Du die Akte hast:


(a)
NIE, und zwar NIE verlässt Dein Haus ein Schriftstück, ohne, dass es eine Kopie davon gibt. NIE!
(Liebe anderen Forumsleser: Merke: "Zettel weg, Recht weg!".


(b)
Was Du dann hast, ist vermutlich ein kleiner Umzugskarton voller Papier.

Boshafte Leute wie ich nennen so etwas einen "Zahlensalat mit Buchstabenverhau, sogenannter "echter Datenfriedhof". Wer mit so was zum Anwalt geht, muss damit rechnen: Auch das wird so nichts. Also machen wir es anders.

Die Akte muss erst mal so weit aufgearbeitet werden, dass sie wieder benutzbar wird. Ohne das ist es aussichtlos, das muss man wissen.

Seltsamerweise ist das möglich, braucht aber Geduld, System, Anleitung und einen Fotokopierer im Haus. Sonst wird das nichts.

Jetzt wirst Du sagen:

"Einen Kopierer, gut, sowas gibt's heutzutage für 200,00 Euro neu, gebraucht weniger, das geht.

Geduld, nun - Zeit habe ich ja.

Aber System? Woher soll ich wissen, wie das System läuft? Ich sitze hier vor einem Riesenhaufen! Der grinst nur und lacht recht dreckig! Dass ich da nichts finde, das habe ich schon verstanden! Aber ich weiß gar nicht, wie ich das vernünftig ordnen soll! Es ist alles.....zum....Heulen! Wenn ich den Haufen nur sehe, wird mir schlecht!"

(ba)
Stimmt! Papierhäufen können dreckig lachen, das stimmt, aber sie können nicht beißen.
Je mutiger man dran geht, desto kleinlauter werden sie.

(bb)
Bevor man sortiert, muss man wissen: Nach was? Nach Datum? Nach Alphabet? Nach Absender?

Dazu gibt es beim Unfallopfer-Bayern e.V. (www.unfallopfer-Bayern.de) Hilfestellung:

Da gibt es ein System, wie man so einen Haufen aufteilt, sortiert, wie man die Daten verfügbar macht. Mit Anleitung. Die Tippzettel stammen von mir, ich sortiere meine Papiere nach dem gleichen System. Er erlaubt auch dicke Akten wieder nutzbar zu machen. Ich kennen einen Unfall-Vorgang mit 13 (!) dicken Leitzordnern. Der ist nach diesem System geordnet. Die Ansprüche der geschädigten Person konnten si bewirtschaftet werden.

Damit Du heute was zu Lachen hast: Da gibt es den Tippzettel "10 Gebote, einen Aktenberg zu erklimmen!" Da ist er (die Zeilen verschiebt es beim Umkopieren, das bitte entschuldige bitte):

--------------------------------------------------------------------------------------------------
Tipp AktO 10 Gebote 2003-03-01

Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691


10 Gebote, um den Aktenberg zu erklimmen:


(1) Du sollst für Deine Unfallsache Aktenordner organisieren.
Alles andere quillt sofort über. Papier ist gesellig und gern schlüpft ein Blatt
unter das andere!

(2) Du sollst nicht mehrere Dokumente in Klarsichthüllen stopfen.
Was hinter der 1. Seite ist, kann man nur sehen, wenn man es rauszieht. Viel zu zeitraubend, wenn man sucht.

(3) …und erst Recht nicht in Briefumschlägen aufbewahren.
Noch schlimmer als Klarsichthülle!

(3) Du sollst nichts aus Der Hand geben, was Du nicht vorher fotokopiert hast.
Papier geht gern auf Abenteuerreise! Neugierig bin ich, ob es wiederkehrt.

(4) Du sollst nicht in Dokumenten Randbemerkungen machen.
Weil man sie vielleicht vorlegen muss. Mach lieber eine Kopie, und schreib dort r rein, was Du anmerken willst. Oder nimm besser gleich ein Beiblatt.

(5) Du sollst keine Büroklammern benutzen, sondern Hefter.
Büroklammern halten nicht sicher zusammen! Heftklammern schon. Tipp: Beim Kauf eines Hefters gleich Entklammerer mitkaufen!

(6) Du sollst volle Ordner gnadenlos teilen.
…weil man mit einem Ordner ohne umblättern nicht arbeiten kann.

(8) Du sollst kleine Zettel auf DIN-A-4 Papier pappen
Weil Futzlkram verloren geht.

(7) Du sollst komplizierte Vorgänge sachgerecht aufteilen.
Sonst Strafe: 3 Tage suchen. Beachte unseren Tipp "Akteninhaltsverzeichnis"!

(8) Du sollst dabei emsig Inhaltsverzeichnisse und Register führen.
Sonst – siehe oben!

(9) Du sollst geradezu verschwenderisch mit Büroorganisationsmitteln sein
Marker, Registertastensätze, Klebezettel: Das schafft Freude an der Aktenarbeit.

(10) Du sollst Neulingen der Bürokunst helfen.
Dazu ist man ein Selbsthilfeverein! Und macht wirkliche Lebensfreude – die Dankbarkeit eines anderen armen Hundes, da geht’s einem gleich selbst viel besser.

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Frohes Bergsteigen auf den Aktenberg!

ISLÄNDER
 
Hallo Marlehn,

ja, wenn es mal im Leben schief läuft, dann kann es oft noch
viel harter kommen:(.

Trotzdem wünsche ich dir alles gute und viel Kraft;)

ggf. wäre bei dir erforderlich....oder müsste mit der geg. Versicherung verhandelt werden!
Feststellungsinteresse, Feststellungsklage,:confused:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/FestStellung.php

Danach brauchst dringend einen Beistand hinsichtlich der geg. Vers.;)


dein
E-Mail gesendet und um einen Vorschuss gebeten.Bisher kam da aber nichts


Grundlegendes:

§ 842
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person


Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/842.html


§ 843
Geldrente oder Kapitalabfindung


(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.

(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.


http://dejure.org/gesetze/BGB/843.html



Vorauszahlung vierteljährlich


Für die Zukunft ist die Einkommensdifferenz durch eine Geldrente gemäß § 13 StVG monatlich im voraus zu zahlen
(entsprechende Anwendung von § 760 Abs. 1 BGB).

http://dejure.org/gesetze/StVG/13.html


BGB § 760 Vorauszahlung

(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.

http://dejure.org/gesetze/BGB/760.html


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

vielen Dank,für deine wirklich gute Antwort.:) Habe heute übrigens eine Vorschusszahlung,wie erwünscht erhalten. Werde mir die Gesetzestexte jedenfalls gut ansehen und dann weiter kämpfen.Grüssle Marlehn
 
Hallo Anne,

Besten Dank für deine Antwort. Ja,ohne Anwalt gehts nicht weiter.Und ich gebe den Kampf auch nicht auf! Glaube fest daran,dass der ein oder andere Ratschlag hier im Forum,mir auch weiter hilft.Dran bleiben,gell.Lieben Gruss von Marlehn
 
Hallo ISLÄNDER,

vielen Dank,für deine Antwort.Ich muss es erst noch genauer durchgehen.Vorab sage ich gleich,dass bei mir alle Akten usw. fein säuberlich geordnet sind.Denn ein Chaos zu all dem Leid,wäre katastrophal. Grüsse von Marlehn
 
Hallo Aramis,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Zu den Leistungen aus dem 1.Unfall: Bisher war es immer so,dass wenn etwas unfallbedingtes angefallen ist,habe ich es erhalten.Es gab lediglich mit meinem Hausarzt Stress,weil der z.B. eine Reha nicht für notwendig hielt.Meinen Verdienstausfall bekomme ich nicht monatlich.Hier erhalte ich nur meine Rente was wenig ist.Konnte ja 30 Jahre von meinen Ersparnissen leben.Das ist aber auch mal aus,wenn die ganzen Jahre sonst nichts dazu kommt.Die Folgen was ich jetzt noch habe,sind Folgen aus meinem 1.Unfall sprich Dauerschäden.Ich hatte damals Niere und Milz verletzt bzw. mussten entfernt werden.Hinzu kam ein Leberriß,Unterschenkelfraktur,nicht zuletzt mein schweres Schädelhirntrauma.Unter dem Trauma leide ich immer noch (Gleichgewichtsstörungen,eingeschr.Belastbarkeit).Und die vielen Narben schmerzen trotz regelmässiger eigener Behandlung.Habe 100% Schwbh.,brauche für alles etwas länger als "Gesunde".Meine Psyche ist soweit stabil.Trotz allem,breche ich öfters in Tränen aus,wenn ich an den Unfall erinnert werde.Ich war damals 18 Jahre alt und mein junges Leben verlief ganz anders,wie ohne Unfall.Meine Beine machen mir auch zu schaffen.Habe einen krummen Unterschenkel,kann nicht mehr Rennen,stolpere oft.Bei der Entfernung meiner Organe,passierte noch ein Fehler.Es wurde ein OP-Ring im Bauchraum vergessen.Ist zwar draußen.Aber diese Narbe ist nicht schön.Ebenso unschön sind meine Narben im Gesicht.Ich kann das gut mit Schminke abdecken,stört mich aber bei jedem Blick in den Spiegel.Schwindel und Kopfweh sind meine Begleiter.Und durch mein anfälliges Immunsystem und der vielen Aufregungen ohne Ende,ist bei mir die Krebserkrankung hinzu gekommen.Letzteres ist aber meine Ansicht. Ich grüsse ganz freundlich Marlehn
 
Grüß Dich, Marlehn,

das ist ja super, dass Du Deine Sachen bei Dir hast!

Aber schreib der Anwältin dennoch. Sie muss Dir schreiben, was mit der Verjährung los ist.

ISLÄNDER
 
Hallo Marlehn,

wahrscheinlich hast du mehr Tipps für uns- wie übersteht man 30 Jahre Kampf gegen übermächtige Gegner? Gottvertrauen?
Von Welchen Ersparnissen lebst du- bestimmmt nicht von dem Unfallverursacher des ersten Unfalls?

Wie kommst du mit dem Ärger über Hausarzt und Chef klar- für mich undenkbar:o

Mach uns Mut!
LG
Aramis
 
Grüß Euch, Marlehn und Aramis!

Aramis - ich bewundere Dich! Wie schaffst Du es nur immer, die Fragen zu stellen, die mir nicht einfallen? Von denen ich hinterher nur sagen kann:

"oh...stimmt, also, das würde ich auch mal gern wissen!".

Wirklich super, wie Du das triffst! Ich glaube, viele Menschen hoffen, dass Du uns lange erhalten bleibst im Forum. Ich auch. Weil Du mich auf so tolle Ideen bringst!


ISLÄNDER
 
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