Hallo @All,
in meinem Klageverfahren, das seit 30.12.2014 immer noch in der ersten Instanz läuft (Verdienstausfall Beamtengehalt/unfallbedingte Versetzung in den Ruhestand, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weitere Schäden), wurde für die Ermittlung des Verdienstschadens ab 10.2013 bis 12.2017 durch das Gericht ein Gutachter (rund 450 km entfernt) beauftragt, der für das Gutachten voraussichtliche Kosten von 7.500 € genannt hatte (noch vor Inkrafttreten des neuen JVEG, also alte Kostensätze).
Das Gericht setzte 8.000 € Vorschuss fest und: Der Gutachter möge sofort mitteilen und weitere Entscheidung abwarten, wenn abzusehen sei, dass sein Aufwand genau 20 % des Vorschusses übersteigt.
Der Gutachter forderte weitere 9.600 €, nachdem er den ersten Vorschuss aufgebraucht hatte. Aufforderung des Gerichts an mich: zahlen bis zum .... - ich habe bisher nicht gezahlt.
Vllt kann jemand von euch etwas zu meinen Fragen sagen:
Darf das Berechnen eines Verdienstaufallschadens für lediglich rund 3 Jahre tatsächlich 17.600 € kosten (wobei ja keineswegs sicher ist, dass er es dafür abliefert; er hat u. a. 27 Seiten Nachfragen ans Gericht gestellt, die ihm durch das Gericht wegen "ohne Akten nicht möglich" nicht beantwortet wurden)?
Gibt es eine Möglichkeit, seine Abrechnung prüfen zu lassen?
Und könnte ich - ggf. nach Ende des Verfahrens - ggf dagegen vorgehen?
Wie weit ist das Gericht verpflichtet, das gutachterliche Verfahren zu "leiten"?
Vielen Dank.
in meinem Klageverfahren, das seit 30.12.2014 immer noch in der ersten Instanz läuft (Verdienstausfall Beamtengehalt/unfallbedingte Versetzung in den Ruhestand, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weitere Schäden), wurde für die Ermittlung des Verdienstschadens ab 10.2013 bis 12.2017 durch das Gericht ein Gutachter (rund 450 km entfernt) beauftragt, der für das Gutachten voraussichtliche Kosten von 7.500 € genannt hatte (noch vor Inkrafttreten des neuen JVEG, also alte Kostensätze).
Das Gericht setzte 8.000 € Vorschuss fest und: Der Gutachter möge sofort mitteilen und weitere Entscheidung abwarten, wenn abzusehen sei, dass sein Aufwand genau 20 % des Vorschusses übersteigt.
Der Gutachter forderte weitere 9.600 €, nachdem er den ersten Vorschuss aufgebraucht hatte. Aufforderung des Gerichts an mich: zahlen bis zum .... - ich habe bisher nicht gezahlt.
Vllt kann jemand von euch etwas zu meinen Fragen sagen:
Darf das Berechnen eines Verdienstaufallschadens für lediglich rund 3 Jahre tatsächlich 17.600 € kosten (wobei ja keineswegs sicher ist, dass er es dafür abliefert; er hat u. a. 27 Seiten Nachfragen ans Gericht gestellt, die ihm durch das Gericht wegen "ohne Akten nicht möglich" nicht beantwortet wurden)?
Gibt es eine Möglichkeit, seine Abrechnung prüfen zu lassen?
Und könnte ich - ggf. nach Ende des Verfahrens - ggf dagegen vorgehen?
Wie weit ist das Gericht verpflichtet, das gutachterliche Verfahren zu "leiten"?
Vielen Dank.