Ingeborg!
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@Freunde der Sozialgerichtsbarkeit hier im Forum,
habe mich bis jetzt quer durch's www gewurstelt, aber nichts wirklich Konkretes gefunden.
Ich will und muß rechtlich sicher begründen, warum ich meine, daß die durch Antrag belästigte/n Verwaltung/en zur erkennbaren Prüfung aller durch mich vorgebrachten Gründe zur Rücknahme eines/aller rechtwidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakte verpflichtet ist.
Es finden sich reichlich Abhandlungen zum Thema, aber die, die ich gefunden habe, lassen sich nicht dazu aus, welche Möglichkeiten ich noch habe, wenn die Verwaltung pauschal behauptet, sie habe nach § 44 SGB X geprüft - oder müsse das in einem Fall eben nicht (= falsch) - geht jedoch in Gänze nicht auf die einzeln vorgetragenen Tatsachen ein, die meinen Antrag rechtfertigen.
Ich muß jedes Mal umfangreich das beweisen, was ich beantragen oder einklagen will.
Die jeweils beklagte Seite mauert, verschleppt und zeigt sich mit dem Sozialrecht unvertraut ...
Gibt es Urteile, die mein Anliegen unterstützen?
Danke im Voraus ...
Grüße von
Ingeborg!
habe mich bis jetzt quer durch's www gewurstelt, aber nichts wirklich Konkretes gefunden.
Ich will und muß rechtlich sicher begründen, warum ich meine, daß die durch Antrag belästigte/n Verwaltung/en zur erkennbaren Prüfung aller durch mich vorgebrachten Gründe zur Rücknahme eines/aller rechtwidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakte verpflichtet ist.
Es finden sich reichlich Abhandlungen zum Thema, aber die, die ich gefunden habe, lassen sich nicht dazu aus, welche Möglichkeiten ich noch habe, wenn die Verwaltung pauschal behauptet, sie habe nach § 44 SGB X geprüft - oder müsse das in einem Fall eben nicht (= falsch) - geht jedoch in Gänze nicht auf die einzeln vorgetragenen Tatsachen ein, die meinen Antrag rechtfertigen.
Ich muß jedes Mal umfangreich das beweisen, was ich beantragen oder einklagen will.
Die jeweils beklagte Seite mauert, verschleppt und zeigt sich mit dem Sozialrecht unvertraut ...
Gibt es Urteile, die mein Anliegen unterstützen?
Danke im Voraus ...
Grüße von
Ingeborg!