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Ärzte kontra BG

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

nachdem ich jetzt schon längere Zeit wegen geschädigen Körperteilen (OSG, rechte Hand, Ellenbogen und Schulter) im Krankenstand bin,
habe ich mehrere Orthopäden zur Behandlung aufgesucht.

Die Erkrankungen sind meines Erachtens Folgeerscheinungen aus Unfällen und Bk Krankheiten, welche aber privatärztlich behandelt werden.

Der 1`te Orthopäde ist gar nicht BG-Lich zugelassen,
der 2`te Orthopäde ist H-Arzt, will aber keine BG-Lichen Behandlungen durchführen.
der 3`te Orthopäde hat seine Zulassung zurückgegeben, weil die BG`en nur eine Meinung zulassen.

Die örtlichen D-Ärzte wollen die Krankheitsfolgen nicht behandeln.

Stellt sich die Frage, weshalb geben viele Ärzte Ihre BG-Zulassung zurück?

Was ist an dem System BG -D + H Ärzte im Argen, was muss in der Öffentlichkeit Publikgemacht werden?
 
Hallo,
mein Hausarzt hat vor kurzem wegen Altersgründen seine Praxis geschlossen. Nachfolgerin rechnet nicht mehr mit BG ab, so daß ich erstmal wieder suchen muste.
Ich weiß das mein Hausarzt i.R. aber sehr oft schwer angenervt war, weil die BG in regelmäßigen Abständen Schreiben zur Bearbeitung zustellten, die er dann immer persönlich nebenbei noch miterledigen muste.
Medikamentenumstellung-wieso, weshalb, warum, Gesundheitszustand etc.

LG Lara
 
Hallo Orni,

schau doch mal im Internet s.nächste Zeile und klicke dort Überleitungsverfahren an dort findest du vielleicht schoneine Erklätung.

http://www.bv-d-arzt.de/news/20/81/ueberleitungsverfahren.html

sowie hier www.dguv.de/landesverbaende/de/medien/faq/d_arzt/index.jsp

Desweiteren habe ich neulich ein Gespräch bei meinem Orthpäden mit bekommen das sie unter anderem viele auflagen bekommen haben Z.B. das eine bestimmte Anzahl an Unfällen haben müßen um D Arzt zu sein. Den Aufwand den sie für die BG en machen müßen ist wohl zu groß.

Es tut mir leid aber ich kann leider den Link hier nicht einstellen zum anklicken das man direkt dort hin geführt wird. SORRY!

Gruß Lilo
 
Mit einer Unfallverletzung geht man zum Unfallchirurgen, nicht aber zum Orthopäden!
Orthopädie ist die Lehre von Erkrankungen des Bewegungsapparats, während der Unfallchirurg Verletzungen behandelt.
Nur ein in der Unfallbehandlung erfahrener Arzt wird zukünftig noch als D-Arzt zugelassen, die Anforderungen wurden deutlich erhöht (was dringend erforderlich war!) und dienen ja schließlich dazu, den Patienten eine fachlich bessere Behandlung zukommen zu lassen.
 
Hallo flyingdoc und alle ,

wie soll mir ein Unfallchirurg bei der Leber weiterhelfen ,glaube da is fachlich der Internist die bessere Wahl .
Meine Behandlung macht seid 2007 rein mein Internist ( sogar ohne BG-Zulassung )
und kein Unfallchirutg oder Orthopäde , und sollte die BG auf den Trichter kommen und dieses nicht mehr machen , würden sich nur die Kosten erhöhen , aber bei meinen Arzt wäre ich weiterhin .
Man muß sich auch zu helfen wissen .

mfg
eltoro
 
Hallo flyingdoc,

das macht zwar Sinn (für mich als Laien) weil es logisch klingt, aber in der Praxis erlebe ich wiederholt, dass diese zwei Fachrichtungen als gleich qualifiziert angenommen werden - zumindest im Bereich von GA...

Deshalb meine Frage: hast du eine fachliche Basis / Quelle für diese Aussage?

VG
greek
 
hallo greek

stellt sich mir die frage "WER" das gleichsam qualifiziert?
ärzte?,gerichte?,versicherungen? oder anwälte?.....

wer qualifiziert wen..:p


lg riesling
 
tja, das ist dumm:eek:
somit gibt es keinen ansatzpunkt und auch keine literatur:rolleyes:
das war eine frage die du dir selbst beantworten konntest...:)

liebe grüsse vom naivling:D
 
Ich fürchte du hast es immer noch nicht verstanden :rolleyes:

Wenn tatsächlich die Definitionen der medizinischen Fachrichtungen die von flyingdoc beschriebenen sind, so muss es ja jemanden oder etwas geben, der / das diese Definitionen aufstellt.
Diese "Quelle" wüsste ich gern, da es in der gerichtlichen Beweisführung nun einmal leider NICHT ausreicht wenn ich mir Fragen selbst beantworte, sondern substantiierte Vorträge und somit Beweise vonnöten sind.
Es reicht auch nicht aus, wenn ich es google und dem Gericht einen Ausdruck aus "Wikipedia" oder aus diesem Forum vorzeige.
Für den gerichtlichen Beweis benötige ich beweiskräftige und valide Quellen...

Also noch einmal:
wo steht das, dass es so ist?
 
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