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§ 44 sgb ii

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas tamtam
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

tamtam

Mitgliedschaft beendet
Hallo @all,

hat jemand Erfahrung dazu, ob die Bundesagentur für Arbeit vor 2004 dazu verpflichtet war über die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen zu entscheiden, wenn sie Hinweise - hier den amtseigenen Unfall-Fragebogen- hatte, dass der Arbeitslose möglicherweise arbeits- oder gar erwerbsunfähig war?

O.g. Paragraph gilt erst ab 2004 und für vorherige Zeiträume habe ich nur Vages wie

http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Sonstiges/931026-Zweifel-Erwerbsfaehigkeit.html

hier gefunden.

Vielen Dank
tamtam
 
Hallo tamtam,

vielleicht findest Du hier noch etwas Brauchbares mit Verweis auf frühere Zeiten:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713857.pdf
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf


Außerdem habe ich in Erinnerung, dass es auf den Seiten des BMAS einen Ratgeber für behinderte Menschen gab, mit entsprechenden Angaben und Informationen zum Thema. Ggf., wenn man sonst nichts findet, könnte man sich mal mit einer Anfrage dorthin wenden.


Viel Erfolg bei der Suche wünscht
sachsblau
 
Danke sachsblau,

ich brauche nur leider verwertbares Material für Zeiten vor 2004, da ich hier noch ´ne Amtshaftungsklage auf dem Tisch habe.

Gruß
tamtam
 
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