Hallo @all,
hat jemand Erfahrung dazu, ob die Bundesagentur für Arbeit vor 2004 dazu verpflichtet war über die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen zu entscheiden, wenn sie Hinweise - hier den amtseigenen Unfall-Fragebogen- hatte, dass der Arbeitslose möglicherweise arbeits- oder gar erwerbsunfähig war?
O.g. Paragraph gilt erst ab 2004 und für vorherige Zeiträume habe ich nur Vages wie
http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Sonstiges/931026-Zweifel-Erwerbsfaehigkeit.html
hier gefunden.
Vielen Dank
tamtam
hat jemand Erfahrung dazu, ob die Bundesagentur für Arbeit vor 2004 dazu verpflichtet war über die Leistungsfähigkeit eines Arbeitslosen zu entscheiden, wenn sie Hinweise - hier den amtseigenen Unfall-Fragebogen- hatte, dass der Arbeitslose möglicherweise arbeits- oder gar erwerbsunfähig war?
O.g. Paragraph gilt erst ab 2004 und für vorherige Zeiträume habe ich nur Vages wie
http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/WDB-SGB2/Sonstiges/931026-Zweifel-Erwerbsfaehigkeit.html
hier gefunden.
Vielen Dank
tamtam