Liebes Forum,
ich weiss, das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, habe auch viel dazu gelesen, brauche aber trotzdem Eure Hilfe!
Ich bin 2009 berufsunfähig geworden, mein Arbeitsvertrag nach 22 Jahren wurde aufgehoben, musste EM Rente beantragen, abgelehnt, Widerspruch abgelehnt und Klage jetzt beim SG.
Wurde im Dez 2010 von KK ausgesteuert, bin zum Arbeitsamt, wurde erst mal nach §117 eingegliedert. Die haben dann aber med Dienst beauftragt, da ich nach § 125 eingestuft werden wollte. Jetzt habe ich Einladung zum abschliessenden Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit erhalten. Ich bin aber immernoch durchgängig krankgeschrieben, habe gestern mit meiner SB telefoniert, sie wollte mir aber nicht wirklich sagen, was der Arzt festgestellt hat, sie sagte nur soviel, dass er sich wohl an den Rententräger mit seiner Meinung rangehängt hätte.Also mit anderen Worten arbeitsfähig, trotz AU.
Ausserdem meinte sie noch §125 komme nicht zum tragen, da mein Rentenantrag ja abgelehnt wurde ( bin aber im Klageverfahren).Habe es so verstanden, dass die Nahtlosigkeit zum Zuge kommen sollte, solange das Rentenverfahren noch läuft.
Macht es Sinn ein Klageverfahren gegen das AA zu führen, falls die mich jetzt als vermittlungsfähig eingestuft haben, obwohl immernoch krank?
Ausserdem wäre dieses für meine Rentenklage ja auch kontrproduktiv, wenn ich plötzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Leider bin ich ein paar Monate nach dem 02.01.61 geboren.
Bitte teilt mir Eure Meinungen mit.
Ganz liebe Grüsse Ashani
ich weiss, das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, habe auch viel dazu gelesen, brauche aber trotzdem Eure Hilfe!
Ich bin 2009 berufsunfähig geworden, mein Arbeitsvertrag nach 22 Jahren wurde aufgehoben, musste EM Rente beantragen, abgelehnt, Widerspruch abgelehnt und Klage jetzt beim SG.
Wurde im Dez 2010 von KK ausgesteuert, bin zum Arbeitsamt, wurde erst mal nach §117 eingegliedert. Die haben dann aber med Dienst beauftragt, da ich nach § 125 eingestuft werden wollte. Jetzt habe ich Einladung zum abschliessenden Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit erhalten. Ich bin aber immernoch durchgängig krankgeschrieben, habe gestern mit meiner SB telefoniert, sie wollte mir aber nicht wirklich sagen, was der Arzt festgestellt hat, sie sagte nur soviel, dass er sich wohl an den Rententräger mit seiner Meinung rangehängt hätte.Also mit anderen Worten arbeitsfähig, trotz AU.
Ausserdem meinte sie noch §125 komme nicht zum tragen, da mein Rentenantrag ja abgelehnt wurde ( bin aber im Klageverfahren).Habe es so verstanden, dass die Nahtlosigkeit zum Zuge kommen sollte, solange das Rentenverfahren noch läuft.
Macht es Sinn ein Klageverfahren gegen das AA zu führen, falls die mich jetzt als vermittlungsfähig eingestuft haben, obwohl immernoch krank?
Ausserdem wäre dieses für meine Rentenklage ja auch kontrproduktiv, wenn ich plötzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Leider bin ich ein paar Monate nach dem 02.01.61 geboren.
Bitte teilt mir Eure Meinungen mit.
Ganz liebe Grüsse Ashani