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§ 125 wohl abgelehnt, gehe dagegen vor

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas ashani
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

ashani

Neues Mitglied
Liebes Forum,

ich weiss, das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, habe auch viel dazu gelesen, brauche aber trotzdem Eure Hilfe!
Ich bin 2009 berufsunfähig geworden, mein Arbeitsvertrag nach 22 Jahren wurde aufgehoben, musste EM Rente beantragen, abgelehnt, Widerspruch abgelehnt und Klage jetzt beim SG.
Wurde im Dez 2010 von KK ausgesteuert, bin zum Arbeitsamt, wurde erst mal nach §117 eingegliedert. Die haben dann aber med Dienst beauftragt, da ich nach § 125 eingestuft werden wollte. Jetzt habe ich Einladung zum abschliessenden Gespräch über meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit erhalten. Ich bin aber immernoch durchgängig krankgeschrieben, habe gestern mit meiner SB telefoniert, sie wollte mir aber nicht wirklich sagen, was der Arzt festgestellt hat, sie sagte nur soviel, dass er sich wohl an den Rententräger mit seiner Meinung rangehängt hätte.Also mit anderen Worten arbeitsfähig, trotz AU.
Ausserdem meinte sie noch §125 komme nicht zum tragen, da mein Rentenantrag ja abgelehnt wurde ( bin aber im Klageverfahren).Habe es so verstanden, dass die Nahtlosigkeit zum Zuge kommen sollte, solange das Rentenverfahren noch läuft.
Macht es Sinn ein Klageverfahren gegen das AA zu führen, falls die mich jetzt als vermittlungsfähig eingestuft haben, obwohl immernoch krank?
Ausserdem wäre dieses für meine Rentenklage ja auch kontrproduktiv, wenn ich plötzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Leider bin ich ein paar Monate nach dem 02.01.61 geboren.
Bitte teilt mir Eure Meinungen mit.
Ganz liebe Grüsse Ashani
 
Hallo Machts Sinn,

ich habe wirklich dazu schon viel gelesen, aber trotzdem bleiben für mich noch viele Fragen offen, sonst würde ich mir nicht die Mühe machen sie ins Forum einzustellen!
Vielleicht bin ich auch zu blöd um es zu kapieren?:mad:
Ich wollte wissen, ob ich mit einer Klage gegen das AA durchkomme, und wie die Erfahrungen diesbezügl. sind.
Es wäre toll, wenn sich da Jemand mit mir austauschen würde.
Tut mir leid, wenn Du dich über meinen Beitrag ärgerst, aber Du musst es ja nicht mit mir diskutieren, wenn Du es nicht willst.
Gruß ashani
 
Ich wollte wissen, ob ich mit einer Klage gegen das AA durchkomme, und wie die Erfahrungen diesbezügl. sind.
Also Ashani,

arbeitsunfähig bezieht sich auf die zuletzt ausgeübte, ggf. auf ähnliche Tätigkeiten. Wenn du beispielsweise als Dachdecker arbeitsunfähig bist, kannst du evtl. immer noch eine andere leichtere Arbeit machen, musst also nicht zwangsläufig erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sein.

Das zu beurteilen, hängt vom Gesundheitszustand bzw. den Einschränkungen ab. Und wenn sich die DRV und der AA-Arzt da sogar schon einig sind, hast du für den gegenteiligen Nachweis wohl ziemlich schlechte Karten und brauchst für Gegengutachten ordentliche ärztliche Unterstützung. Dabei hackt doch eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aus.

Du kannst ja darum streiten und deine Position gegen beide Versicherungsträger vertreten, aber wenn du Geld willst, musst du auch den "Spagat" machen. Schau mal, ob du dazu in den Foren was findest.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo ashani,
ungefähr das gleiche Problem hatte ich auch.Mein Anwalt vertrat den Standpunkt,daß es keinen Sinn macht das AA zu verklagen,da man mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten muß.Das heisst,Du mußt für das AA mindestens für die Zeit vermittelbar sein.
Da Du aber krankgeschrieben bist,hast Du kein Recht auf Leistungsbezug (wegen dieser 15 Stunden).

Gruß ulfsche
 
Hallo Ashani,

hattest Du schon eine Reha? (Reha vor Rente)

Auch wenn Du ALG1 nach §125 bekommst, dann auch nur solange Du Ansprüche hast (obwohl bei Dir ja durch die KG-Zahlung wieder neuer Anspruch entstanden ist)

Hast Du einen Schwerbehindertenausweis beim VA beantrag?

Kannst Du etwas über Deine Behinderung/Krankheit...eben AU schreiben? Damit man alles besser versteht.

Gruß
Kai-Uwin

Hallo ulfsche, wo hast Du das denn her?

Hallo Ashani,
ich habe jetzt einmal Deine ersten Beiträge gelesen, warum hast Du Dich nach über 20 Jahren entlassen lassen? Wenn der Rehabericht doch für eine Berufsfähigkeit sprach.
Und natürlich ist der erste Rehabericht wichtig, darum sagen wir ja auch immer "eine Begutachtung ist kein Vorstellungsgespräch" man soll nicht übertreiben in keine Richtung. Dadurch hast Du Dich unglaubwürdig gemacht.
Ob Dir eine Klage gegen das AA hilft....kann glaube ich Dir hier keiner seriös sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kai-Uwe,
Hatte 9 Monate bevor ich BU wurde Reha, hatte damals aber alles getan um als arbeitsfähig entlassen zu werden, da ich da schon um meinen Arbeitsplatz aus gesundh. Gründen Sorge hatte.
Beim Medical unseres Betriebsarztes 9 Monate später ergaben meine körperlichen Probleme dann den Ausschlag BU zu werden.
Beide Knie kaputt, Bandscheibenvorfall, re. Ellenbogen Arbeitsunfall nicht mehr 100% einsatzfähig, sowie div. Hörstürze.
Hinzu kamen durch diese ganze Situation auch noch phsyschiche Probleme, war fix und fertig.
Habe nur 30% beim Versorgungsamt, die wissen aber auch nichts von meinen Besuchen beim Neurologen. hörsturz, tinitus und Ellenbogen wurden nicht berücksichtigt.
Au bin ich, weil trotz Therapien mit Rücken und Knien keine Verbesserung eintritt, eigentlich bräuchte ich künstl Kniegelenk ( bin aber noch zu jung).

Ulffche ich glaube das mit den 15 Stunden stimmt nicht.

Gruss
Ashani
 
Hallo Machts Sinn,
Warum Quatsch?
Ich bin zum AA mit 2 Gehhilfen und wollte Leistung nach §125 beziehen.Durch den Arzt bin ich (auf Druck der KK) gesundgeschrieben worden.Ich war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden,aber ich könnte sitzende Tätigkeiten ausführen.Nur hat es das AA anders gesehen und bin deshalb zum Anwalt.Ich hatte bis zur endgültigen Heilung kein Einkommen (ca.1/2 Jahr).Und ich glaube nicht ,daß ich den falschen Anwalt hatte.

Gruß
ulfsche
 
Hallo Ashani,

dann liegt es an Dir dem VA neue und bessere Nachweise zukommen zu lassen, damit sie Dich hochstufen.

Reiche ALLES ein. Mit 30% hast Du keinen richtigen Trumpf in der Hand.

Aber noch einmal meine Frage, warum hast Du Dich entlassen lassen, so einfach geht das doch nicht.

Gruß
Kai-Uwin
 
Ulfsche, Du warst vom Arzt gesundgeschrieben, ich bin aber durchgängig seit Juli 2009 Au geschrieben.

Kai- Uwe
was meinst Du , mit entlassen lassen vom Job oder von der Reha?

KLar werde ich beim VA einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Aber mein eigentliches Problem momentan ist, dass ich nicht nach §125 eingestuft bin, und wie ich da vorgehen muss? Klage ja oder nein.

Danke für Antworten
Gruss
Ashani
 
Hallo Ashani,

ich meine Deine Arbeitsstelle, die können Dich doch nicht einfach nach 20 Jahren entlassen.

Ich, an Deiner Stelle, würde mir Atteste von meinen Ärzten holen und sie dem AA vorlegen.

Mach das mit dem VA sofort, auch hier kann eine höhere Einstufung helfen.

Gruß
Kai-Uwin
 
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