Nur leider ist es so, dass die Versicherungen darauf spekulieren, dass die liebe Familie hilft die ja unbezahlbar ist.
Das unbezahlbar in diesem Fall nehmen die Versicherungen gerne wort-wörtlich.
Hallo Kasandra,
die Leistungen von Familienangehörigen entlasten den Schädiger bzw den Versicherer nicht!
Der Anspruch auf Ersatz für die Beeinträchtigung in der Haushaltsführung ist vollkommen unabhängig davon, wie sich der Geschädigte über diese Beeinträchtigung hinweghilft! Selbst wenn ihm nahestehende Personen, das können auch Freunde sein, unentgeltlich zur Seite stehen, hat er gleichwohl diesen Anspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.
Es ist aber der tatsächliche Schaden zu ersetzen. Es muss also ermittelt werden, welche Tätigkeiten vor dem Unfall konkret ausgeführt wurden und nun infolge des Unfalls nicht mehr ausgeführt werden können. Man müsste also streng genommen eine Liste mit einem Zeitplan machen. Dinge, die vor dem Unfall schon von dem Partner oder möglicherweise den Kindern übernommen worden sind fallen damit jetzt natürlich nicht unter den Schaden.
Wenn es einem zu anstrengend ist, eine solche Liste zu machen, kann man den Haushaltsführungsschaden schätzen. Dazu gibt es Tabellen, die die Rechtsprechung als geeignete Schätzungsgrundlage abgesegnet hat. Allerdings finden sich hier wieder etliche Tabellen, je nach Verhaltensalternativen in der Haushaltsführung (wird dreimal am Tage Essen zubereitet? Oder nur zweimal? Werden überwiegend einfache Gericht zubereitet oder aufwändige? Wird der Tisch mit Tischdecke und Servietten eingedeckt oder ohne? Wird von Hand gespült oder mit der Maschine? Wird die Wäsche aufgehängt oder im Trockner getrocknet? Sind die Kinder in Sportvereinen und verursachen daher ein erhöhtes Wäscheaufkommen? Liegt im Haus Teppich oder Laminat oder Parkett? Und so weiter.....)
Um die Unterschiede deutlich zu machen:
In einem 5-Personen-Haushalt, Mann ist berufstätig, Frau nicht, drei Kinder, entfällt statistisch nach Schulz-Borck/PArdey - Der Haushaltsführungsschaden - an Stunden für die Haushaltsführung pro Woche auf die Frau:
in einem von der Anforderung her einfachen Haushalt 50,7 Stunden
in einem mittleren Haushalt 56,7 Stunden
in einem gehobenen Haushalt 78,4 Stunden
und in einem von den Anforderungen her hoch anspruchsvollen Haushalt 108,5 Std....
In welchem Haushaltstyp Du lebst, bzw vor dem Unfall gelebt hast, ist im Detail zu ermitteln und erfordert eine Menge Arbeit.....
Viel Erfolg,
Double999