Wiederaufnahme eines SG-Verfahrens

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas kbi1989
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hallo kenzo,

schließe draus, dass du dann keine mündliche Besprechungen mehr hast.

Aber einen Rechtsanwalt zu finden der gegen den anderen vorgeht, ist doch wohl ganz selten und wenn mit welchen Erfolg?


Gruss Lisaa
 
Guten Abend,

Ihr habt mich schon richtig verstanden. Es geht um die fachlichen Voraussetzungen im Prozessrecht und im Lesen von Entscheidungen, Einordnen ins System (was man so Jonglieren mit den Paragraphen nennt ;)). Die bringt eigentlich (hoffentlich) auch der schlechteste Anwalt mit.

Das Problem das Ihr mit Euren Anwälten hattet, ist deren Motivation bzw. - im Sozialrecht - die Zeit, sich in die meist unbekannte Materie derart intensiv einzuarbeiten wie es nötig ist, um auf diesem Spezialgebiet zu bestehen.

Ich war selbst auch schon Anwalt, auch im Sozialrecht. Und ich weiß, was Kostendruck ist. Die allermeisten Anwälte kommen gerade so über die Runden. Da ist sehr viel mehr Schein als Sein bei ganz vielen Anwälten. Ich werbe hier bestimmt nicht um Mitleid für Anwälte, aber das ist nun mal Realität. Ich weiß, warum ich keiner mehr bin. Die gut verdienenden Anwälte gibt´s natürlich auch. Aber die haben ihre Wirtschaftsmandate und Beraterjobs. Die gehen nicht für 600 Euro Mittelgebühr (stimmt das eigentlich noch?) aus dem Haus.

Der normale Anwalt muss versuchen, möglichst viele und teure Mandate in möglichst kurzer Zeit mit wenig Aufwand abzuwickeln. Das geht meistens schief und erst recht, wenn dann ein Mandant mit seitenlangen eigenen Schriftsätzen, Unterlagen und im schlimmsten Fall schwer verständlichen in Fachsprache gehaltenen medizinischen Abhandlungen daherkommt und erwartet, dass man die noch liest und in einem Schriftsatz dem Gericht nahe bringt. Also wird der Mandant lieber irgendwie abgewimmelt. Der Prozess geht verloren und der Richter war schuld.

So läuft´s doch, oder?

Sozialrecht kannst Du nur gut machen, wenn Du nichts anderes machst, also absolut spezialisiert bist und alles automatisierst. Sprich massenweise Textbausteine (nehmt mir´s nicht krumm, die hatte ich auch, die Krankheiten sind immer dieselben). Klar strukturierte Prozesstaktik und vorallem Ahnung von Medizin muss er haben. (Deshalb sage ich immer: geht zum Fachanwalt für Sozialrecht und fragt bevor Ihr ihn beauftragt, was er sonst noch so macht.)

Ja, und in meinen Verfahren am SG war ich manchmal ganz froh, dass kein Anwalt herumfuhrwerkelte. Manche machen das Treiben nur verrückt. (Es gibt aber auch sehr gute und mit denen ist es für alle Seiten ein Vergnügen - wenn man es mal so bezeichnen darf - zu verhandeln.) Ich habe mir die Zeit genommen (die ich nicht hatte) und den Leuten erklärt, um was es geht, was sie tun müssen und was besser nicht. Dann hat es meistens ganz gut funktioniert. Es haben bestimmt nicht alle gewonnen, aber keiner, da bin ich mir sicher (doch einer, aber der wollte mich wirklich linken) ist mit dem Gefühl nach Hause gegangen, verloren zu haben. Jedenfalls war das mein Anspruch an mich selbst (und ist es heute noch).

kbi1989, Du hast recht. Der Richter muss den anwaltlich nicht vertretenen Kläger über seine prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufklären. Viele tun das nicht, weil ihnen diese selbstverständlich erscheinen, was sie aber für den Laien nicht sind. Manche wissen noch nicht mal, dass sie vor Gericht was sagen dürfen oder mit dem Gegner reden dürfen. Das weiß aber ein Richter erst, wenn er mit den Klägern spricht. Das ist ein bisschen das Dilemma. Die meisten Kollegen verstehen unter der Fürsorgepflicht zwar mit Recht, die Aufklärungspflicht ernst zu nehmen, vergessen aber, den Kläger dabei mitzunehmen.

Soweit für heute.

Gute Nacht
 
Hallo Kenzo,
Aufgrund dieser Erfahrungen bin ich dazu übergegangen, wenn ich mich überhaupt von einem Anwalt vertreten lasse, das ich mit ihm ausschließlich noch in beweissicherer Form kommuniziere.
http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=145348#ixzz1A9BwXjy5



genauso mach ich es auch, nachdem ich von einem RA wegen angeblicher Beratungsgebühr verklagt wurde.
(ich hatte mich gegen ihn selber vertreten und gewonnen:D..bin auch sehr stolz darauf:o)

Bei allen anderen Klagen überlasse ich es aber lieber meinem RA, verlange aber über jeden kleinen Schritt (Schriftstück/Telefon) aufgeklärt zu sein.

Leider sind wir auch über 4 Rechtsanwälte erst an unseren jetzigen RA gekommen.

Lisaa,
schließe draus, dass du dann keine mündliche Besprechungen mehr hast.

http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=145348#ixzz1A9D4npBGDu kannst nach einem Gespräch mit Deinem Rechtanwalt ihn ein Gesprächsprotokoll zukommen lassen, so machen wir es auch.

Aber einen Rechtsanwalt zu finden der gegen den anderen vorgeht, ist doch wohl ganz selten und wenn mit welchen Erfolg?

warum sollte das nicht so sein? Bei einer Klage stehen sich doch auch 2 Rechtsanwälte gegenüber.

Gruß
Kai-Uwin
 
Lieber Kenzo und alle anderen,

ich habe kbi1989 per PN geantwortet. Ich halte das für geboten, weil ich ihm in seiner Angelegenheit einen sehr persönlichen Ratschlag gegeben habe.

............

Vielleicht ist es geschickter nicht ganz so persönlich zu antworten, so dass:
- alle hier im Forum eventuell etwas davon haben
- deine Tips evaluiert werden können

......... Nehmt Euch einen Anwalt, der mit dem Gericht kommuniziert, sprich die Schriftsätze verfasst und mit dem Richter / Gegner spricht. Eure Aufgabe ist es, dem Anwalt Informationen zu liefern. Welche er braucht, solltet Ihr in solchen Foren wie hier lernen können.
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Das ist grundsätzlich ein guter Ratschlag nur stellt sich mir die Frage wie finde ich so einen Anwalt? Ich habe mir in den letzten fast 20 Jahren diverse Verfahren angesehen und habe keinen Anwalt/in gesehen in dessen Hände ich mein Schicksal bedenkenlos legen würde.
Nenne doch mal ein paar Namen!
Ist es nicht letztlich gerade bei Verfahren der ersten Instanz so das die Richter/innen gerade bei Unfällen schnell und unkompliziert die Verfahren ablehnen und vom Tisch haben wollen, da sie eh auf einer anderen Instanz entschieden werden? Was braucht es da einen ahnungslosen Anwalt?
Es ist traurige Notwendigkeit, aber warum soll ich dem so schlecht bezahlten und um das überleben kämpfenden Anwalt zuarbeiten?
Wenn ich in die KFZ Werkstatt fahre bringe ich auch keine Werkzeug mit!
Es ist die Unfähigkeit der Anwälte, die dafür sorgt, dass sie nicht klar kommen und nicht die schlechte Bezahlung.
Da mogeln sich mit Hilfe von jeder Menge Geld und Repetitorien zu viele Juristen durch ihr Studium um dann später, wenn die eigene Kanzlei steht, zu merken, dass sie den falschen Job haben.
Das Betriebswirtschaftliche wird doch bei der Ausbildung völlig außer acht gelassen, da gar nicht zum Anwalt, sondern im Hinblick auf das Richteramt ausgebildet wird.
Stichwort harter Richterjob. Wie viele Verhandlungstage haben denn z.B. Richter/innen pro Jahr in Sozialgerichten? Wie kann es denn da, wenn die Textbausteine stehen, zu Überlastungen kommen frage ich mich da. Das ist doch nicht wirklich ein harter Job, sondern doch letztlich öffentlicher Dienst oder?
Warum bekommen viele Länder mit weniger Richtern und Rechtsanwälten ihre Verfahren schneller und mit anderen Ergebnissen hin?
Weil sie es nicht schön reden, sondern die strukturellen Probleme gelöst haben.
Nimm mir meine Zeilen nicht krumm. Ich finde es schon gut das du dich hier beteiligst. Wir brauchen hier aber Fakten, Strategien und vor allem Namen von denen die es drauf haben und von denen die es nicht drauf haben.
In diesem Sinne einen schönen Tag!


Micha
 
Hallo @ all,
meiner Meinung nach betreibt Ihr hier zuviel Richter- und Anwaltsschelte!
Jeder unserer Fälle ist speziell, da Unfallsituation, Verletzungen bei jedem doch etwas Anderes bzw. anders sind. Bei BK'en kommt die Arbeitssituation, die Summe der Gefahrstoffe und die Expositionszeiten dazu. Ausserdem kommen noch persönliche Eigenschaften wie gutes oder schlechtes "Heilfleisch" etc. dazu
So ein Richter oder Anwalt haben nun mal "nur" Jura und nicht Medizin oder Chemie studiert, deshalb müssen sie ja auf Gutachter "hören".
So, nun unsereiner, der sich "nur" mit der eigenen Problematik/Situation beschäftigt, wie viele hier im Forum, sind in Ihrer Sache jedem Richter/Anwalt und auch vielen Gutachtern überlegen.
Was ich vermisse, bemängele ist die Bereitschaft von Richtern/Anwälten, sich auf das "Fachwissen" der Kläger bzw. Mandanten einzulassen. Es mag in diesem "Fachwissen" juristisch manches unausgegoren sein, jetzt müssten die juristischen Profis eingreifen.
Nun habe ich noch eine Frage an die juristische "Fachfrau", warum gibt es nur sehr wenige Juristen mit einem Doppelstudium z.B. Jura/Medizin oder Jura/Chemie. Bei Meizinern, z.B. in der Arbeitsmedizin findet man das häufiger.
Ich will keinen schlechten Richter oder Anwalt in Schutz nehmen, aber wenn man verstanden werden will, muss man miteinander korrespondieren um entstehende oder entstandene Missverständnisse auszuräumen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Ich sehe Anwälte als Krücke, die einem juristisch Behindertem hilft, nicht als Lösung oder Wunderheilung!
Bedenkt, nur Ihr selbst, gebt dem Anwalt das Werkzeug zum Erfolg in die Hand und er hat Euch vor dem Desintresse des/der Richter zu bewahren.
Ein wieder kämpfender
Paro
 
Lieber Micha,

;) Du hast in vielen Dingen wirklich absolut recht. Insbesondere was Deine Meinung über Anwälte angeht. Eigentlich kann ich dem nichts hinzufügen. 4-Punkte-Hassadeure hat die mal ein Kollege genannt. Treffend.

Widersprechen muss ich Dir, was die Belastung des Sozial-Richters angeht. Typisch, werdet Ihr jetzt sagen. Aber im Ernst. Öffentlicher Dienst ist schon seit einiger Zeit von Stellenabbau geplagt. Was früher auf viele verteilt war, lastet heute auf den Schultern weniger. Zumindest ist das in unserem Bundesland so. Von anderen habe ich keine Ahnung.

Die Anzahl der Verhandlungstage am SG ist beileibe kein Maßstab für die Belastung. Ich hatte 2 Verhandlungstage im Monat. Nicht weil ich es mir an den übrigen habe gutgehen lassen, sondern weil ich 1. keinen Saal zur Verfügung hatte (unser Gericht platzte aus allen Nähten) und 2. weil ich nicht mehr geschafft hätte. Die Hauptarbeit am SG ist nämlich die Ermittlungsarbeit am Schreibtisch. Akten lesen, Schriftsätze lesen, Verfahrensleitung, Beweisanordnungen, Gutachten einholen, Hinweise verfassen, mit Gutachtern u. Anwälten telefonieren, Verhandlungen vorbereiten, Urteile schreiben und lesen, lesen, lesen und über die aktuelle Rechtsprechung sollte man sich auch noch informieren. Aktenstudium verschlingt eigentlich die meiste Zeit. Allein die reine Sitzungsvorbereitung nahm bei mir 2 volle Tage (á10 Stunden, ohne Pause!) in Anspruch. Freitags habe ich verhandelt. 8 Verfahren. Danach war ich klinisch tot. Meine Familie hat die Wochenenden danach gehasst.

Jetzt am AG habe ich wesentlich mehr Verhandlungstage, 2-3 in der Woche, aber so k.o. wie am SG bin ich beileibe nicht. Genug zu tun habe ich trotzdem.

Das musste jetzt noch mal zur Ehrenrettung sein. Ehrlich. Ihr habt manchmal Vorstellungen. ;)

Deine letzten Worte sprechen mir aus dem Herzen. Dennoch ist es anfangs ganz gut, ein bisschen von der richterlichen Arbeitsweise zu berichten, um verstehen zu können, warum manches so läuft und nicht anders. So können durchaus Enttäuschungen vermieden werden.

Ich möchte hier nicht per PN Rechtsberatung machen (was ich gar nicht darf), sondern allgemein interessierende konkrete Fragen beantworten. Was ich wahrscheinlich nicht mache, ist Namen zu nennen. Ich könnte sowieso nur hier in meinem Sprengel konkrete Empfehlungen aussprechen und das hilft nur wenigen, wenn überhaupt.

Deshalb bitte ich Euch, nicht per PN anzufragen, sondern einen Thread zu eröffnen und mich ggf. per PN (durch den Moderator?) zu informieren, dass da sachkundiger Rat von allgemeinem Interesse gefragt ist. Mehr schaffe ich zeitlich sowieso nicht. Ab dem 10.01. muss ich wieder arbeiten.

Freundliche Grüße
 
Hallo,

Paro muss ich noch antworten. Dein Beitrag ist richtig gut.

Klar ist der Kläger konkret-fachlich überlegen, auch Gutachtern. Richtern und Anwälten allemal.

Zum Doppelstudium: Durch´s Jurastudium kommen schon wenige (die Durchfallquote ist horrend). Ein 2. Studium ist unrealistisch unter den "normalen" Bedingungen (Nebenjobs zur Finanzierung, keine vermögenden Eltern etc.)

Ein Jurist hat darüber hinaus mit vielen verschiedenen Fachgebieten zu tun (im Zivilrecht Baugewerbe, Kfz-Sachen, ohnehin viel techische sachen, Kunst (Urheberstreit), Medizin eben und noch vieles vieles mehr) Da bräuchte man 3-,4-, 5-fach Studien, um dem gerecht zu werden.

Ein guter Jurist braucht das aber nicht. Denn das wichtigste ist - wie in der Informatik - abstrahieren zu können. Das bedeutet sich in viele fremde Sachverhalte einarbeiten und die Essenz für die juristische Arbeit zu heraus zu filtern. Dann kann ich auch aus einem Gutachten oder eben einem Klägervortrag erkennen, was wichtig ist.

Stichwort Klägervortrag: Wenn das Fachwissen des Klägers wie häufig vom Beklagten bestritten wird, kann es nicht Grundlage der Entscheidung sein. Dazu müsste es unstreitig oder bewiesen sein.

Trotzdem ist es wichtig, dass Ihr Euren Anwälten die nötige Zuarbeit bringt. Denn erstmal muss es vorgetragen sein. Anders geht es nicht.

Manchmal liest man einen Bescheid und denkt, das Problem sei wie üblich da und da und in Wahrheit ist es ganz woanders angesiedelt, was man aber als Außenstehender - und zunächst sind Anwalt und Richter außenstehen - nicht erkennt. Dann ist man auf einen guten, möglichst kurzen aber prägnanten Klägervortrag angewiesen. Man muss sowohl bei den Anwälten als auch den Richtern erst mal ein Problembewusstsein schaffen. Versteht Ihr?

Es bringt reletativ wenig, Gerichte und Anwälte mit Entscheidungen und juristischen Abhandlungen zu bombadieren. Das kratzt auch viel zu sehr am Ego, man muss realistisch sein. Viel wichtiger ist guter Sachvortrag. Also ganz konkret mit Beispiel und Zeugenangebot reinschreiben, wie genau der Unfall vonstatten ging, wie die konkrete Arbeitsbelastung, die zur BK führte, war usw. (z.B. nicht: üblicherweise hat der Kläger schwere Lasten gehoben, sondern: seit seiner Versetzung in Abt. XY war der Kläger montags, mittwochs, freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr damit befasst aus der Warenannahme mittels xx, jeweils 100 Stück 30 kg schwere Pakete aus xx m Höhe in die xx weit entfernte Abt. ZZ per Hand zu transportieren, dabei musste er 4 Treppen überwinden. Zeuge: Arbeitskollege AA)

Freundliche Grüße
 
Hallo Paro,

es gibt schon Rechtsanwälte, die Fachmediziener sind
- Dr.-Titel haben und Proffesuren -
(z.B. in München gibt es so eine große Anwaltskanzlei)

Ihre eigene Internetwerbung ist schon ein
(darf ich nicht schreiben) :mad: :o :mad:

nur die arbeiten ausschließlich für die Gegenseite, hier gibt es richtig
viel Geld zu verdienen.
Versicherungen (z.B. viele KH-Versicherungen und BG) sind dort ,,Stammgäste".
Früher war das Scheinselbstständigkeit. :(

Diese sogenannten Medi-Anwaltsberater arbeiten den Normalos-RA zu,
ohne Skupel, ohne Rücksicht auf Verluste und kennen Niemanden mehr.

Ich selber habe als Gegner so eine Anwaltskanzlei,
es ist schier unglaublich, was da so geschrieben wird.

Zu ,,meinem" Richter ((LG)
Er hat von Anfang an Waffengleichheit geschaffen.
- und wurde durch die Gegenseite mehrmals ,,gerügt" -
auch durfte ich zum Sachverständigengutachten Fragen stellen
oder den vorgeschlagenen SV auch ablehnen

Der Richter hat gefordert:
- jeder Schriftsatz muß für einen Laien zu verstehen sein
- Sachverständigengutachten sind so zu erstellen ---> verständlich
- Fachgutachten sind so zu erstellen ---> verständlich
- Schriftsätze der Gegenseite, die diese Forderungen nicht erfüllen, werden nicht anerkannt und eine Fristverlängerung wird nicht bewilligt.


Und aus meiner Erfahrung:
Ein guter Sachvortrag muß mit dem entsprechenden Bumms (Geld)
hinterlegt werden.
Wer kann sich schon einen Prozess erlauben, wo es um Summen (5-stellige) an Anwalts und Gerichtkosten geht.
Und hier gibt es zu 90% keine PKH (:eek:)

Viele Grüße Mareike
 
Hallo Paro,

wenn ich einen Auftrag annehme, muss ich diesen auch ausführen können. Dafür werde ich schließlich bezahlt. Wenn mir das Fachwissen fehlt, muss ich zusehen, ob ich mir dieses - z. B. im Internet aneignen kann - oder weise den Auftrag ab. Wenn ich irgendwo einen Arbeitsplatz annehme, muss ich mich bei meinem Arbeitgeber auch rechtfertigen, wenn ich für meine Einstellung den Mund zu voll genommen habe und eigentlich garnicht im Stande bin, den Job wahrzunehmen.

Es kann nicht angehen, dass Anwälte Mandate übernehmen und letztendlich garnicht wissen, was sie da tun. Der Mandant wird dann trotzdem zur Kasse gebeten, weil er schließlich für die Fehler seines Anwalts auch noch selber haften muss. Das kann es nicht sein.

Viele Grüße

Derosa
 
das Problem in diesem RECHTSSTAAT ist meiner Meinung nach das zu komplizierte Gesetz, das kein Mensch verstehen kann. Dafuer braucht man aber einen gut qualifizierten Anwalt und Richter ebenfalls. Kritik an Anwaelte hilft auch nicht weiter, den diese muessen genau so wie wir ihre Existenz sichern.

Eine Frage an unsere Richterin von mir. Wie sieht es aus in deinen bearbeiteten Faellen mit der Verteilung der Gewinnchancen fuer UO?

danke und ein gutes neues Jahr.

Gruss aus Shanghai

thintel
 
Hallo derosa,
das ist meiner Meinung nach ein Denkfehler, wie die Richterin schrieb, der Sachvortrag, ist wichtig.
Auch ich habe das in meiner anfänglichen Wut übersehen und bin von den Mietmäulern durch negative GA abgestraft worden.
Erst als 2 Verfahrensmethoden mit K1-Stoffen tabellarisch, wertfrei gegenüber stellte, hatten GA's und Anwälte die Handhabe die BK anzuerkennen.
Wenn es nicht konkret ist, hilft das ganze Jammern nichts; denn weder GA, noch Anwalt oder Richter kennen Deinen speziellen Fall.
MfG
Paro
 
Hallo Thintel,

welchen Staat meinst Du mit "diesem" :confused: China oder Deutschland?;)
1. Eine Frage an unsere Richterin von mir. Wie sieht es aus in deinen bearbeiteten Faellen mit der Verteilung der Gewinnchancen fuer UO?

Ich hoffe und denke das vor Gericht nicht nach "Verteilung" entschieden wird, sondern das Rech gesucht und gesprochen wird:rolleyes:.


2.Kritik an Anwaelte hilft auch nicht weiter, den diese muessen genau so wie wir ihre Existenz sichern.


Das ist keine Rechtfertigung dafür, dass die RA bei Mandatsannahme lügen und behaupten in der gewünschten Fachrichtung firm zu sein.

Wir haben es leider 4x erlebt und es hat dann unser Geld gekostet. Zusätzlich hat sich bei uns ein großes Misstrauen gegenüber Rechtsanwälten gefestigt.


Ein frohes und gesundes Jahr für Dich in China
Kai-Uwin

 
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