Unverschuldeter Unfall nun kein Krankengeld

Grüß Dich, Terenceab!

Ach, da ist wieder etwas zusammengekommen! Alles auf einmal kann ich nicht beantworten. Also: Stück für Stück:

01
Die Abkürzung "IVP" sagt mir nichts. Was ist das?

02
Vorsicht mit dem Anwaltswechsel. Du tappst gerade in eine Kostenfalle rein. Bitte sage deshalb den Beratungstermin beim zweiten RA ab. Das müssen wir uns genau ansehen.

(a)
Bitte gebe in Suchmaske ein: "RA-Wechsel: Wie entgeht man der Kostenfalle?" Da kommen Infos dazu.
Du bist nämlich gerade dabei, Dir Kosten zu machen, die man vermeiden kann.


(b)
Hat Deine Rechtsanwältin ausgerechnet, was bis jetzt an Verdienst entgangen ist und der Versicherung geschrieben, bis wann bezahlt werden soll? Falls ja, falls die Frist abgelaufen ist: Da würde bei der Anwältin nachfragen, was sie jetzt macht.


03
Psychotherapie: Da weiß ich einen Ausweg:

(a)
Hoffentlich hast Du notiert, wann Du versucht hast, über Tel. 116 117 einen Termin zu bekommen.

(aa)
Falls ja: Mache eine Kopie davon, und dann mach bei (b) weiter.

(ab)
Falls nein:

Du suchst die Psychotherapiepraxen in den nächsten 20 km um Deinen Wohnort herum heraus. Das geht am besten, indem Du im Internet "Arztsuche 116 117" eingibst, und dann in der Suchmaske "Psychiatrie und Psychotherapie".

Dann kommt eine entsprechende Arztliste. Rufe die Praxen der Reihe nach an, Frage nach Terminen und notiere:

  • Wann hast Du in welcher Praxis angerufen?
  • Mit wem hast Du gesprochen?
  • Wann ist eine Behandlung möglich?
(eine Wartezeit von max. 5 Wochen zwischen Anruf und Termin gilt als akzeptabl, darüber nicht."

Von der Liste mache eine Kopie.


(b)
Dann machen wir wieder eines der bewährten Einschreiben an die Krankenkasse!

Du machst einen Briefkopf (wie immer) , nennst Deine Versicherungsnummer, und dann:

"Sehr geehrte Damen und Herren!

I.
ich habe eine Überweisung und inzwischen auch eine Dringlichkeitsüberweisung für einen Psychiater/Psychologen, Kopien lege ich bei.

II.
Seit Wochen versuche ich, einen Psychiater zu bekommen, der die Behandlung durchführt. Über die "116117" bekomme ich keinen, dort verspricht man nur, binnen einer Woche einen Behandler zu finden, außer einer einzigen probatorischen Sitzung ist das nicht eingehalten worden. Die Kopie der Liste meiner Versuche liegt bei.

III.
Nach § 28 SGB V schulden Sie mir Behandlung. Sie haben aber keinen Leistungserbringer in 20 km Umkreis, der mich behandelt. Alle lehnen ab, "wir haben keine Termine" - und das auf Monate hinaus.

IV.
Es liegt daher ein Systemversagen vor.

V.
Ich muss mich daher wegen des Versorgungsmangels als Privatpatient behandeln lassen.

VI.
Bitte bescheinigen Sie mir bis zum (jetzt setze das Datum von heute in 14 Tagen hier ein), dass Sie die Kosten auf der Basis privatärztlicher Behandlung nach GOÄ oder GOP übernehmen oder nennen Sie mir om gleicher Frist einen Vertragsarzt/-Vertragspsychologen, der umgehend die Behandlung aufnimmt, nicht nur eine vereinzelte Probesitzung.

VII.
Wenn auch das nicht geht, dann nennen Sie mir bitte die Behörde, die die Aufsicht über Sie führt.


Mit freundlichen Grüßen......"




Das schicke per Einschreiben. Meißtens macht es "wusch!" - und die Kasse hat einen Psychiater gefunden, der auch behandelt. Das liegt daran: Den Krankenkassen ist es sehr, sehr peinlich, wenn das Wort "Systemversagen" kommt, oh! Und dann noch das Wort "Aufsichtsbehörde", das versucht die Kasse dringlichst zu vermieden.


04
Wenn Du nichts von der Kasse in 14 Tagen gehört haben solltest: Melde Dich. Meine bisherigen Erfahrungen damit sind, dass der Wirkungsgrad solcher Briefe geradezu unübertrefflich ist.


ISLÄNDER
 
Hallöchen,

Man kann den Vorgang mit den Anfragen für einen Psychotherapie -Termin auch abkürzen. Für jede telefonische Anfrage hängst du in der Warteschleife ...

Einfacher: Eine E-Mail schreiben, die Mailadressen der Psychotherapiepraxen reinkopieren, Dringlichkeitsverordnung als Anhang beifügen, das Anliegen schildern und an alle Praxen gleichzeitig mailen. Dann kannst du notieren, was passiert : von 10 angeschriebenen Praxen haben drei nicht geantwortet, fünf haben abgesagt und zwei können mir einen Termin in 2025 anbieten (oder so).

Ansonsten gehe so vor, wie Isländer dich geraten hat.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Dich, Terenceab!

Ach, da ist wieder etwas zusammengekommen! Alles auf einmal kann ich nicht beantworten. Also: Stück für Stück:

01
Die Abkürzung "IVP" sagt mir nichts. Was ist das?

02
Vorsicht mit dem Anwaltswechsel. Du tappst gerade in eine Kostenfalle rein. Bitte sage deshalb den Beratungstermin beim zweiten RA ab. Das müssen wir uns genau ansehen.

(a)
Bitte gebe in Suchmaske ein: "RA-Wechsel: Wie entgeht man der Kostenfalle?" Da kommen Infos dazu.
Du bist nämlich gerade dabei, Dir Kosten zu machen, die man vermeiden kann.


(b)
Hat Deine Rechtsanwältin ausgerechnet, was bis jetzt an Verdienst entgangen ist und der Versicherung geschrieben, bis wann bezahlt werden soll? Falls ja, falls die Frist abgelaufen ist: Da würde bei der Anwältin nachfragen, was sie jetzt macht.


03
Psychotherapie: Da weiß ich einen Ausweg:

(a)
Hoffentlich hast Du notiert, wann Du versucht hast, über Tel. 116 117 einen Termin zu bekommen.

(aa)
Falls ja: Mache eine Kopie davon, und dann mach bei (b) weiter.

(ab)
Falls nein:

Du suchst die Psychotherapiepraxen in den nächsten 20 km um Deinen Wohnort herum heraus. Das geht am besten, indem Du im Internet "Arztsuche 116 117" eingibst, und dann in der Suchmaske "Psychiatrie und Psychotherapie".

Dann kommt eine entsprechende Arztliste. Rufe die Praxen der Reihe nach an, Frage nach Terminen und notiere:

  • Wann hast Du in welcher Praxis angerufen?
  • Mit wem hast Du gesprochen?
  • Wann ist eine Behandlung möglich?
(eine Wartezeit von max. 5 Wochen zwischen Anruf und Termin gilt als akzeptabl, darüber nicht."

Von der Liste mache eine Kopie.


(b)
Dann machen wir wieder eines der bewährten Einschreiben an die Krankenkasse!

Du machst einen Briefkopf (wie immer) , nennst Deine Versicherungsnummer, und dann:

"Sehr geehrte Damen und Herren!

I.
ich habe eine Überweisung und inzwischen auch eine Dringlichkeitsüberweisung für einen Psychiater/Psychologen, Kopien lege ich bei.

II.
Seit Wochen versuche ich, einen Psychiater zu bekommen, der die Behandlung durchführt. Über die "116117" bekomme ich keinen, dort verspricht man nur, binnen einer Woche einen Behandler zu finden, außer einer einzigen probatorischen Sitzung ist das nicht eingehalten worden. Die Kopie der Liste meiner Versuche liegt bei.

III.
Nach § 28 SGB V schulden Sie mir Behandlung. Sie haben aber keinen Leistungserbringer in 20 km Umkreis, der mich behandelt. Alle lehnen ab, "wir haben keine Termine" - und das auf Monate hinaus.

IV.
Es liegt daher ein Systemversagen vor.

V.
Ich muss mich daher wegen des Versorgungsmangels als Privatpatient behandeln lassen.

VI.
Bitte bescheinigen Sie mir bis zum (jetzt setze das Datum von heute in 14 Tagen hier ein), dass Sie die Kosten auf der Basis privatärztlicher Behandlung nach GOÄ oder GOP übernehmen oder nennen Sie mir om gleicher Frist einen Vertragsarzt/-Vertragspsychologen, der umgehend die Behandlung aufnimmt, nicht nur eine vereinzelte Probesitzung.

VII.
Wenn auch das nicht geht, dann nennen Sie mir bitte die Behörde, die die Aufsicht über Sie führt.


Mit freundlichen Grüßen......"




Das schicke per Einschreiben. Meißtens macht es "wusch!" - und die Kasse hat einen Psychiater gefunden, der auch behandelt. Das liegt daran: Den Krankenkassen ist es sehr, sehr peinlich, wenn das Wort "Systemversagen" kommt, oh! Und dann noch das Wort "Aufsichtsbehörde", das versucht die Kasse dringlichst zu vermieden.


04
Wenn Du nichts von der Kasse in 14 Tagen gehört haben solltest: Melde Dich. Meine bisherigen Erfahrungen damit sind, dass der Wirkungsgrad solcher Briefe geradezu unübertrefflich ist.


ISLÄNDER
Hallo ISLÄNDER,
danke für Deine Antworten und Ratschläge die ich immer wieder gerne annehme!!

Wir haben alle Anrufe und Emails dokumentiert, meine Frau saß tagelang am Telefon und in Warteschleifen, sie hat sich alles aufgeschrieben, mit wem sie telefoniert hat und warum man mir keinen Termin geben kann. Gut das wir das schon haben. Thank god!
EINEN Termin hatten wir ja durch 116 117 aber es wurde auch gleich gesagt das es sich nur um ein Beratungsgespräch handelt. Ich habe diesen Termin wahrgenommen und dann 8 Tage später von diesem Dipl. Psychiater eine neue Überweisung mit Dringlichkeitscode zugeschickt bekommen.
Dann wieder 116 117 angerufen, dort wurde dann auf die Krankenkasse verwiesen.
Denen fiel plötzlich ein das es ja dieses Programm " Der kurze Weg" gibt.
IVP-Versorgungsprogramme zur Unterstützung - IVPNetworks GmbH ....Kasandra hat Recht das ist das IVP Programm.

Also habe ich den Vertrag den die Krankenkasse mir über meine App geschickt hat unterschrieben und sofort zurückgeschickt. Angeblich sollte sich jemand innerhalb von 2-3 Tagen melden aber es passierte nichts also hat meine Frau direkt dort angerufen um festzustellen das die IVP noch nichts von der Krankenkasse erhalten hat und aus dem Grund nicht tätig werden kann.
Wir werden nun Deinen Rat befolgen und der Krankenkasse schreiben mit den 3 Dringlichkeitsüberweisungen in Kopie.

Was die Anwältin angeht ist es nicht so das wir komplett wechseln wollen sondern einen anderen Anwalt zur Beratung aufsuchen möchten , dieser Anwalt wurde mir von meinem Orthopäden empfohlen ( es ist sein Schwager ) , bisher haben wir nur unverbindlich mit ihm telefoniert. Am kommenden Dienstag dann ein Beratungsgespräch. AmTelefon sagte der Anwalt das ich den Fall bei meiner Anwältin lassen soll aber man könne einen zweiten Anwalt für die strafrechtliche Sache hinzuziehen ( er erwähnte das er während des Verfahrens eine Nebenklage einreichen kann mit dem Ziel das Schmerzensgeld von dem Richter entscheiden zulassen). Was tun ?
Ich bin einfach der Meinung das meine Anwältin nicht genug " Biss" hat. Ich bin des weiteren der Meinung das sie sich zu oft auf Angebote der gegnerischen Versicherung einlässt. Ich bin oft über ihre Handlungen verwundert / eher schon verärgert.
Meine Anwältin hat ALLE Lohnunterlagen und NEIN sie hat es noch nicht ausgerechnet und Fristen setzt sie nicht sondern schreibt der Versicherung immer nur bitte ZEITNAH zahlen.


DIESE Frage beschäftigt mich SEHR. Woher hat der Unfallverursacher meine Handynummer um mich anzurufen ??


Terenceab
 
Grüß Dich, Terrenceab!


01
Bitte frage den anderen RA vorab, was seine Zweitmeinung kosten soll. Denn das ist gesetzlich nur so festgelegt, dass für eine derartige Ratserteilung der Anwalt eine "angemessene" Gebühr bekommt. Kläre das also vorher.

02
Wenn die Anwältin wieder gesund ist:

(a)
Frage sie, woran konkret scheitert, den Verdienstentgang geltend zu machen. Wenn sie verspricht, es anzugehen, bitte um einen Bestätigung per E-mail, und informiere uns, wenn die Bestätigung dann nicht kommt.

(b)
Kläre auf, dass Dich das stark beschäftigt, weil Du verunsichert bist, was Deine Existenzgrundlage sein soll: Die wird kleiner wie ein Eisberg, der in der Sonne schmilizt. Versuche mit ihr auszumachen, bis wann sie der Versicherung schreibt, und bitte sie, konkrete Fristen zu setzen. Wenn keine konkreten Fristeng ersetzt werden und nicht gemahnt wird, dann fangen ja auch keine Zinsen auf die Schadensersatzelsitung zu laufen an.

(c)
Es ist nicht schlecht, wenn Du Dir zu dieser Besprechung einen Besprechungstermin in der Kanzlei geben läßt. Vergiß aber nicht, dass Du Notizen machst, was jeweils gesagt wird. Und: Du kannst schon mal selbst eine Liste mitbringen, welche Fragen Du besprechen willst. Das gilt nicht nur hier: Sondern grundsätzlich für alle Besprechungen!

(Mir geht es jedenfalls so: Ohne solche Notizen vergesse ich leider immer etwas. Das geht einfach nicht "ohne".


(d)
Nützlich könnte eine Bescheinigung Deines Arztes sein, ob sich eine Aussage mache läßt, wie lange es nach jetztigem Stand wahrscheinlich noch dauert, bis Du wieder als LKW-Fahrer (mit oder ohne Ladearbeiten?!) arbeiten kannst. Denn:

Schadensersatz für regelmäßig entgehenden Verdienst ist ein Fall von "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen". Solche sind nicht etwa erst zu bezahlen, wenn der Verdienst entfallen ist, sondern: In Quartalszahlungen, und das im Voraus!

(da)
Wo das steht?

In §§ 843 BGB und § 760 BGB.

(db)
Man muss nur belegen können, dass das noch eine Weile dauern wird! Dazu das Arztattest.

(dc)
Es muss nicht garantiert feststehen, wie lange das mindestens noch dauert, sondern nur überwigend wahrscheinlich sein. Die Rechtsprechung entnimmt das §§ 252 BGB, 287 ZPO.

(dd)
Ich kenne Versicherer, die dann so tun, als wüßten sie das nicht. Da darf man dann mal antworten, dass man es nicht so toll findet, wenn man mit Ausreden "for a stupid person" bedient wird.

03
Inzwischen werden wir bei der Krankenkasse Holz im Ofen nachlegen. Wir brauchen ja Argumente, wieso das Vorgehen der KK gem. § 51 SGB V nicht angemessen sein soll.

Ich denke da an folgendes:

(a)
Der Anteil Rentner, die trotz Rentenberechtigung arbeitet, nimmt sprunghaft zu. Es sind schon über 1.000.000 in Deutschland. Kein Wunder bei den niedrigen Renten. Und darunter wirst Du ja auch fallen: Denn: LKW-Fahrer, nun, es gibt Jobs mit höheren Gehältern. Entsprechend droht ein schmale Rente.

(b)
Für jeden einzelnen Monat, den Du trotz Rentenberechtigung KEINE Rente in Anspruch nimmst, steigt Deine Rente um 0,6 %, bei einem Jahr späteren Renteneintritts sind das schon 12 x 0,6 % = 7,2 % mehr! Das rentiert sich also.....

(c)
Es ist unangemessen, Dich Richtung Altersarmut zu zwingen, weil Du schließlich auch entsprechende Beiträge -auch für die Krankenkasse und auch für das Krankengeld- bezahlst.

(d)
Der Zwang ist auch deshalb unangemessen, weil die Krankenkasse sich das Verletztengeld wieder von der gegnerischen KFZ-Versciherung holen kann. Eine Belastung der Kasse ist also danit nur in Höhe des Büro-Arbeitsaufwandes für den Regress verbunden. Um so unangemessener ist es, das Krankengeld vorzuenthalten.

Kannst Du aus dieser Idee selbst eines der berühmten Schreiben formulieren? Oder brauchst Du Hilfe?



ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDE
Grüß Dich, Terrenceab!


01
Bitte frage den anderen RA vorab, was seine Zweitmeinung kosten soll. Denn das ist gesetzlich nur so festgelegt, dass für eine derartige Ratserteilung der Anwalt eine "angemessene" Gebühr bekommt. Kläre das also vorher.

02
Wenn die Anwältin wieder gesund ist:

(a)
Frage sie, woran konkret scheitert, den Verdienstentgang geltend zu machen. Wenn sie verspricht, es anzugehen, bitte um einen Bestätigung per E-mail, und informiere uns, wenn die Bestätigung dann nicht kommt.

(b)
Kläre auf, dass Dich das stark beschäftigt, weil Du verunsichert bist, was Deine Existenzgrundlage sein soll: Die wird kleiner wie ein Eisberg, der in der Sonne schmilizt. Versuche mit ihr auszumachen, bis wann sie der Versicherung schreibt, und bitte sie, konkrete Fristen zu setzen. Wenn keine konkreten Fristeng ersetzt werden und nicht gemahnt wird, dann fangen ja auch keine Zinsen auf die Schadensersatzelsitung zu laufen an.

(c)
Es ist nicht schlecht, wenn Du Dir zu dieser Besprechung einen Besprechungstermin in der Kanzlei geben läßt. Vergiß aber nicht, dass Du Notizen machst, was jeweils gesagt wird. Und: Du kannst schon mal selbst eine Liste mitbringen, welche Fragen Du besprechen willst. Das gilt nicht nur hier: Sondern grundsätzlich für alle Besprechungen!

(Mir geht es jedenfalls so: Ohne solche Notizen vergesse ich leider immer etwas. Das geht einfach nicht "ohne".


(d)
Nützlich könnte eine Bescheinigung Deines Arztes sein, ob sich eine Aussage mache läßt, wie lange es nach jetztigem Stand wahrscheinlich noch dauert, bis Du wieder als LKW-Fahrer (mit oder ohne Ladearbeiten?!) arbeiten kannst. Denn:

Schadensersatz für regelmäßig entgehenden Verdienst ist ein Fall von "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen". Solche sind nicht etwa erst zu bezahlen, wenn der Verdienst entfallen ist, sondern: In Quartalszahlungen, und das im Voraus!

(da)
Wo das steht?

In §§ 843 BGB und § 760 BGB.

(db)
Man muss nur belegen können, dass das noch eine Weile dauern wird! Dazu das Arztattest.

(dc)
Es muss nicht garantiert feststehen, wie lange das mindestens noch dauert, sondern nur überwigend wahrscheinlich sein. Die Rechtsprechung entnimmt das §§ 252 BGB, 287 ZPO.

(dd)
Ich kenne Versicherer, die dann so tun, als wüßten sie das nicht. Da darf man dann mal antworten, dass man es nicht so toll findet, wenn man mit Ausreden "for a stupid person" bedient wird.

03
Inzwischen werden wir bei der Krankenkasse Holz im Ofen nachlegen. Wir brauchen ja Argumente, wieso das Vorgehen der KK gem. § 51 SGB V nicht angemessen sein soll.

Ich denke da an folgendes:

(a)
Der Anteil Rentner, die trotz Rentenberechtigung arbeitet, nimmt sprunghaft zu. Es sind schon über 1.000.000 in Deutschland. Kein Wunder bei den niedrigen Renten. Und darunter wirst Du ja auch fallen: Denn: LKW-Fahrer, nun, es gibt Jobs mit höheren Gehältern. Entsprechend droht ein schmale Rente.

(b)
Für jeden einzelnen Monat, den Du trotz Rentenberechtigung KEINE Rente in Anspruch nimmst, steigt Deine Rente um 0,6 %, bei einem Jahr späteren Renteneintritts sind das schon 12 x 0,6 % = 7,2 % mehr! Das rentiert sich also.....

(c)
Es ist unangemessen, Dich Richtung Altersarmut zu zwingen, weil Du schließlich auch entsprechende Beiträge -auch für die Krankenkasse und auch für das Krankengeld- bezahlst.

(d)
Der Zwang ist auch deshalb unangemessen, weil die Krankenkasse sich das Verletztengeld wieder von der gegnerischen KFZ-Versciherung holen kann. Eine Belastung der Kasse ist also danit nur in Höhe des Büro-Arbeitsaufwandes für den Regress verbunden. Um so unangemessener ist es, das Krankengeld vorzuenthalten.

Kannst Du aus dieser Idee selbst eines der berühmten Schreiben formulieren? Oder brauchst Du Hilfe?



ISLÄNDER
Hallo ISLÄNDER,
vielen Dank für all die Informationen, ich würde mir gerne bei dem Schreiben an die Krankenkasse helfen lassen, das zu ( d )

Ein Attest vom Hausarzt liegt bereits hier bei mir, er sagte ich zitiere das ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten kann,

Terenceab
 
Hallo ISLÄNDE
Grüß Dich, Terrenceab!


01
Bitte frage den anderen RA vorab, was seine Zweitmeinung kosten soll. Denn das ist gesetzlich nur so festgelegt, dass für eine derartige Ratserteilung der Anwalt eine "angemessene" Gebühr bekommt. Kläre das also vorher.

02
Wenn die Anwältin wieder gesund ist:

(a)
Frage sie, woran konkret scheitert, den Verdienstentgang geltend zu machen. Wenn sie verspricht, es anzugehen, bitte um einen Bestätigung per E-mail, und informiere uns, wenn die Bestätigung dann nicht kommt.

(b)
Kläre auf, dass Dich das stark beschäftigt, weil Du verunsichert bist, was Deine Existenzgrundlage sein soll: Die wird kleiner wie ein Eisberg, der in der Sonne schmilizt. Versuche mit ihr auszumachen, bis wann sie der Versicherung schreibt, und bitte sie, konkrete Fristen zu setzen. Wenn keine konkreten Fristeng ersetzt werden und nicht gemahnt wird, dann fangen ja auch keine Zinsen auf die Schadensersatzelsitung zu laufen an.

(c)
Es ist nicht schlecht, wenn Du Dir zu dieser Besprechung einen Besprechungstermin in der Kanzlei geben läßt. Vergiß aber nicht, dass Du Notizen machst, was jeweils gesagt wird. Und: Du kannst schon mal selbst eine Liste mitbringen, welche Fragen Du besprechen willst. Das gilt nicht nur hier: Sondern grundsätzlich für alle Besprechungen!

(Mir geht es jedenfalls so: Ohne solche Notizen vergesse ich leider immer etwas. Das geht einfach nicht "ohne".


(d)
Nützlich könnte eine Bescheinigung Deines Arztes sein, ob sich eine Aussage mache läßt, wie lange es nach jetztigem Stand wahrscheinlich noch dauert, bis Du wieder als LKW-Fahrer (mit oder ohne Ladearbeiten?!) arbeiten kannst. Denn:

Schadensersatz für regelmäßig entgehenden Verdienst ist ein Fall von "regelmäßig wiederkehrenden Leistungen". Solche sind nicht etwa erst zu bezahlen, wenn der Verdienst entfallen ist, sondern: In Quartalszahlungen, und das im Voraus!

(da)
Wo das steht?

In §§ 843 BGB und § 760 BGB.

(db)
Man muss nur belegen können, dass das noch eine Weile dauern wird! Dazu das Arztattest.

(dc)
Es muss nicht garantiert feststehen, wie lange das mindestens noch dauert, sondern nur überwigend wahrscheinlich sein. Die Rechtsprechung entnimmt das §§ 252 BGB, 287 ZPO.

(dd)
Ich kenne Versicherer, die dann so tun, als wüßten sie das nicht. Da darf man dann mal antworten, dass man es nicht so toll findet, wenn man mit Ausreden "for a stupid person" bedient wird.

03
Inzwischen werden wir bei der Krankenkasse Holz im Ofen nachlegen. Wir brauchen ja Argumente, wieso das Vorgehen der KK gem. § 51 SGB V nicht angemessen sein soll.

Ich denke da an folgendes:

(a)
Der Anteil Rentner, die trotz Rentenberechtigung arbeitet, nimmt sprunghaft zu. Es sind schon über 1.000.000 in Deutschland. Kein Wunder bei den niedrigen Renten. Und darunter wirst Du ja auch fallen: Denn: LKW-Fahrer, nun, es gibt Jobs mit höheren Gehältern. Entsprechend droht ein schmale Rente.

(b)
Für jeden einzelnen Monat, den Du trotz Rentenberechtigung KEINE Rente in Anspruch nimmst, steigt Deine Rente um 0,6 %, bei einem Jahr späteren Renteneintritts sind das schon 12 x 0,6 % = 7,2 % mehr! Das rentiert sich also.....

(c)
Es ist unangemessen, Dich Richtung Altersarmut zu zwingen, weil Du schließlich auch entsprechende Beiträge -auch für die Krankenkasse und auch für das Krankengeld- bezahlst.

(d)
Der Zwang ist auch deshalb unangemessen, weil die Krankenkasse sich das Verletztengeld wieder von der gegnerischen KFZ-Versciherung holen kann. Eine Belastung der Kasse ist also danit nur in Höhe des Büro-Arbeitsaufwandes für den Regress verbunden. Um so unangemessener ist es, das Krankengeld vorzuenthalten.

Kannst Du aus dieser Idee selbst eines der berühmten Schreiben formulieren? Oder brauchst Du Hilfe?



ISLÄNDER
Hallo ISLÄNDER,
vielen Dank für all die Informationen, ich würde mir gerne bei dem Schreiben an die Krankenkasse helfen lassen, das zu ( d )

Ein Attest vom Hausarzt liegt bereits hier bei mir, er sagte ich zitiere das ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten kann,

Terenceab
 
Grüß Dich, Terrenceab,

da das Attest schon vorliegt, ist damit das Thema "Verdienstentgang" reif, der Regulierung zugeführt zu werden.

01
Denn der voraussichtliche wahrscheinliche (§ 252 BGB, § 287 ZPO) Verdienstentgang für die Zeit bis 31.12.2024 wird am 30.09.2024 zur Zahlung fällig.


02
Inzwischen hast Du 18 Beiträge geschreiben. Du näherst Dich Deinem 25. Beitrag. Dieser 25. Beitrag wird etwas bewirken. Auf Deinem Bildschrim wird oben, links neben dem Symbol "Glocke" ein kleiner Briefumschlag auftauchen. Er schließt Dir eine Tür auf: Sie führt zur PN, zur "Privatnachricht". Damit kann man dann auch Daten verschicken, die nicht im Forum öffentlich zu lesen sind, wie Telefonnummern, Anschriften und die wirklichen Namen. Lesen kann sie nur der, an den die Privatnachricht geschickt wird.

Wenn das soweit ist, bitte ich Dich aber an zwei Dinge zu denken:

(a)
Was als Privatnachricht bekannt geworden ist, darf nicht im Forum veröffentlich werden. Das Forum ist und bleibt anonym.

(b)
Wenn Du etwas zu besprechen hast, was nicht individuelle Daten enthält, also auch problemlos im Forum debattiert werden kann: Dann ist das Forum der richtige Platz. Denn es gibt viele "Mitleser", die unsere Unterhaltungen sehr interessieren. Sie schreiben oft nicht, aber lesen mit. Und dabei lernen sie auch Tipps, die im Forum stehen. Die auch diese stummen Leser brauchen können. Im Bereich "PN" kann aber niemand mitlesen. Deswegen: Wenn nichts dagegen spricht, gehen wir ins Forum.

(c)
An unsere stillen Mitleser: Die Betreiber des Forums (ich bin es nicht!) haben vermutlich nichts, aber auch überhaupt nichts dagegen, wenn ihr Euch aktiv beteiligt. Im Gegenteil.

Bitte bedenkt: "Wer nicht mitredet, hat bald nichts zu sagen" (isländisches Sprichwort). Und ihr lest ja mit, damit ihr eben nicht untergebuttert werdet.


ISLÄNDER
 
Hallo mal wieder ISLÄNDER,

sicher denkt man im Forum schon das ich abhanden gekommen bin.

Dem ist aber nicht so...........!! Puh, es ist so viel passiert, jetzt sind es schon fast 3 Monate her seid dem mein Unfall war. :-(
Wir fahren entweder zum Arzt , zur Physiotherapie , telefonieren und schreiben mit der Krankenkasse./ Anwältin . Seid circa 3 Wochen suchen wir ( ohne Erfolg ) einen Psychiater . Alles was wir bisher erreicht haben ist ein Erstgespräch vermittelt durch 116 117. Das Erstgespräch hat stattgefunden und ich bekam eine weitere Überweisung mit Dringlichkeitscode. 116 117 hat aber keine Termine, -zigmal dort angerufen bis der Code abgelaufen war. Dann wieder mit der Krankenkasse gesprochen, es gäbe ein Programm " DER KURZE WEG " IVP .Also habe die uns einen Vertrag zugeschickt, angeblich sollten wir innerhalb 2-3 Tage spätestens von denen kontaktiert werden. Heute ist Tag 8 und ich habe selber mal dort angerufen um festzustellen das die noch GAR NICHTS von der Krankenkasse bekommen haben :-(
Also wieder warten.
Zu allem Unglück ist jetzt auch noch die Anwältin krank ( schon 2 Wochen ). Ich höre NICHTS von der gegnerischen Versicherung. Gelder stehen aus ( 2x die 30 % die mir bei meinem Lohn fehlen, meine monatliche Prämie von Euro 300 , mein monatlicher Nebenverdienst, der Restbetrag von den zu ersetzenden Gegenstände die im Auto waren und diverses.

Wir haben jetzt bei einem anderen Anwalt einen Termin gemacht für nächste Woche, dieser ist auf Verkehrs / und Strafrecht spezialisiert. Die Frage ist sollte oder kann man 2 Anwälte haben oder es bei einem belassen?
Der Anwalt den wir kontaktiert haben erwähnte im Telefonat das es eventuell gut sei einen zweiten Anwalt zuhaben der sich mit dem Verkehrsstrafrecht auskennt und eine Nebenklage einreicht etc.

Heute ist aber etwas geschehen was mich total aus der Bahn geworfen hat, während der Physiotherapie klingelte mein Handy und ich dachte schnell rangehen könnte die IVP sein aber nein es war der Unfallverursacher um sich bei mir zu entschuldigen?!?! Das Gespräch dauerte knapp 2 Minuten. Es geht mir nicht aus dem Kopf !! WOHER hat er meine Nummer ? Hat er vielleicht auch meine Anschrift ? Wie kann das sein ?
Ist das erlaubt? Hat er eventuell schon den Polizeibericht und meine Daten stehen da drinnen ? ( Ich habe nämlich noch keinen Bericht gesehen, laut Anwältin ist der noch nicht da.
FRAGEN ÜBER FRAGEN..... Diese Geschichte macht nicht nur mich sondern auch meine Frau fertig.

Terenceab
Hallo wiedermal ISLÄNDER,
es will einfach nicht weitergehen.
Gestern waren wir zu dem Beratungsgespräch bei dem anderen Anwalt ( Schwager vom Orthopäden ) das war sehr informativ und mehr so wie Du die Dinge erklärst.!!
Heute wollten wir nun einen Termin bei unserer Anwältin machen und einmal mit ihr Tacheles reden aber sie ist weiterhin krank ( kann ja jeden treffen ). Ich habe kurz mit ihrem Partner in der Kanzlei gesprochen um herauszufinden ob sie nun die Arztberichte etc an die Versicherung weitergeleitet hat, das konnte er nicht beantworten ausser das unsere Anwältin sich kümmert wenn sie wieder da ist ( aber wann ist das ) ??
Ich fragte dann ob ich der Versicherung selber schreiben soll beziehungsweise die Unterlagen dorthin schicke. Dem hat er zugestimmt.
So, nun habe ich der Versicherung ALLE Arztberichte noch einmal gemailt ( obwohl diese laut den Ärzten schon längst rausgeschickt wurden.)
Ich habe die Versicherung auch ( wie Du empfohlen hast ) darum gebeten ( Attest mitgeschickt ) meinen Lohnausgleich bis 31.12.24 am 30.09.24 auszugleichen.
Ich hätte die Versicherung auch gerne darauf hingewiesen das die nun endlich mal ein Schuldbekenntnis abgeben denn alles was wir in der wenigen Korrespondenz lesen ist bei Zahlungen immer " wir zahlen mit Vorbehalt "!!

Gestern wurde uns auch ( genau wie von Dir ) geraten nun mal einem Schmerzensgeldvorschuss einzufordern? Ansonsten mal eine kleine Klage andeuten. SO was machen wir jetzt am besten und bist Du uns mit dem Schreiben an die Versicherung behilflich ? das wäre großartig.

Terenceab
 
Grüß Dich, Terenceab,

01
tja..... dazu bräuchte ich jetzt einen Haufen Infos, die ich aber schlecht im allgemeinen Forum abfragen kann, weil Du damit Dein "incognito" aufgibst und einen Haufen Daten preisgibst, auch die Telefonnummer(E-Mailanschrift wäre nötig. Das machen wir lieber nicht.

Meine Telefonnummer kann auch auch nicht ins Forum stellen, sonst steht bei mir das Telefon nicht still.


So geht es also nicht, dann müssen wir das anders machen.

02
Wenn Du Sponsor des Forums wirst, kannst Du mir sofort eine Privatnachricht )= PN) schicken.

03
Ansonsten müßtest Du erst mal 25 Beiträge zusammen haben, bis die Funktion "PN" freigeschaltet werden kann. Da fehlen noch einige.

04
Oder hast Du eine bessere Idee, die die Kontakt ermöglicht, insbesondere den telefonischen, ohne, das das Forumsgeheimnis aufgedeckt wird?


ISLÄNDER
 
Hallo ,
meine Anwältin ist nun schon vier Wochen krank und wie ich gerade erfahren habe wird sie morgen eventuell auch übermorgen kurz in der Kanzlei sein dann ist sie erst einmal im Urlaub und unsere Akte liegt auf Eis. Was soll ich bloß tun ?
Es geht schließlich um meinen Lohnausfall der von der gegnerischen Versicherung endlich gezahlt werden muss.

Terenceab
 
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