Grüß Dich, Terenceab!
Ach, da ist wieder etwas zusammengekommen! Alles auf einmal kann ich nicht beantworten. Also: Stück für Stück:
01
Die Abkürzung "IVP" sagt mir nichts. Was ist das?
02
Vorsicht mit dem Anwaltswechsel. Du tappst gerade in eine Kostenfalle rein. Bitte sage deshalb den Beratungstermin beim zweiten RA ab. Das müssen wir uns genau ansehen.
(a)
Bitte gebe in Suchmaske ein: "RA-Wechsel: Wie entgeht man der Kostenfalle?" Da kommen Infos dazu.
Du bist nämlich gerade dabei, Dir Kosten zu machen, die man vermeiden kann.
(b)
Hat Deine Rechtsanwältin ausgerechnet, was bis jetzt an Verdienst entgangen ist und der Versicherung geschrieben, bis wann bezahlt werden soll? Falls ja, falls die Frist abgelaufen ist: Da würde bei der Anwältin nachfragen, was sie jetzt macht.
03
Psychotherapie: Da weiß ich einen Ausweg:
(a)
Hoffentlich hast Du notiert, wann Du versucht hast, über Tel. 116 117 einen Termin zu bekommen.
(aa)
Falls ja: Mache eine Kopie davon, und dann mach bei (b) weiter.
(ab)
Falls nein:
Du suchst die Psychotherapiepraxen in den nächsten 20 km um Deinen Wohnort herum heraus. Das geht am besten, indem Du im Internet "Arztsuche 116 117" eingibst, und dann in der Suchmaske "Psychiatrie und Psychotherapie".
Dann kommt eine entsprechende Arztliste. Rufe die Praxen der Reihe nach an, Frage nach Terminen und notiere:
Von der Liste mache eine Kopie.
(b)
Dann machen wir wieder eines der bewährten Einschreiben an die Krankenkasse!
Du machst einen Briefkopf (wie immer) , nennst Deine Versicherungsnummer, und dann:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
I.
ich habe eine Überweisung und inzwischen auch eine Dringlichkeitsüberweisung für einen Psychiater/Psychologen, Kopien lege ich bei.
II.
Seit Wochen versuche ich, einen Psychiater zu bekommen, der die Behandlung durchführt. Über die "116117" bekomme ich keinen, dort verspricht man nur, binnen einer Woche einen Behandler zu finden, außer einer einzigen probatorischen Sitzung ist das nicht eingehalten worden. Die Kopie der Liste meiner Versuche liegt bei.
III.
Nach § 28 SGB V schulden Sie mir Behandlung. Sie haben aber keinen Leistungserbringer in 20 km Umkreis, der mich behandelt. Alle lehnen ab, "wir haben keine Termine" - und das auf Monate hinaus.
IV.
Es liegt daher ein Systemversagen vor.
V.
Ich muss mich daher wegen des Versorgungsmangels als Privatpatient behandeln lassen.
VI.
Bitte bescheinigen Sie mir bis zum (jetzt setze das Datum von heute in 14 Tagen hier ein), dass Sie die Kosten auf der Basis privatärztlicher Behandlung nach GOÄ oder GOP übernehmen oder nennen Sie mir om gleicher Frist einen Vertragsarzt/-Vertragspsychologen, der umgehend die Behandlung aufnimmt, nicht nur eine vereinzelte Probesitzung.
VII.
Wenn auch das nicht geht, dann nennen Sie mir bitte die Behörde, die die Aufsicht über Sie führt.
Mit freundlichen Grüßen......"
Das schicke per Einschreiben. Meißtens macht es "wusch!" - und die Kasse hat einen Psychiater gefunden, der auch behandelt. Das liegt daran: Den Krankenkassen ist es sehr, sehr peinlich, wenn das Wort "Systemversagen" kommt, oh! Und dann noch das Wort "Aufsichtsbehörde", das versucht die Kasse dringlichst zu vermieden.
04
Wenn Du nichts von der Kasse in 14 Tagen gehört haben solltest: Melde Dich. Meine bisherigen Erfahrungen damit sind, dass der Wirkungsgrad solcher Briefe geradezu unübertrefflich ist.
ISLÄNDER
Ach, da ist wieder etwas zusammengekommen! Alles auf einmal kann ich nicht beantworten. Also: Stück für Stück:
01
Die Abkürzung "IVP" sagt mir nichts. Was ist das?
02
Vorsicht mit dem Anwaltswechsel. Du tappst gerade in eine Kostenfalle rein. Bitte sage deshalb den Beratungstermin beim zweiten RA ab. Das müssen wir uns genau ansehen.
(a)
Bitte gebe in Suchmaske ein: "RA-Wechsel: Wie entgeht man der Kostenfalle?" Da kommen Infos dazu.
Du bist nämlich gerade dabei, Dir Kosten zu machen, die man vermeiden kann.
(b)
Hat Deine Rechtsanwältin ausgerechnet, was bis jetzt an Verdienst entgangen ist und der Versicherung geschrieben, bis wann bezahlt werden soll? Falls ja, falls die Frist abgelaufen ist: Da würde bei der Anwältin nachfragen, was sie jetzt macht.
03
Psychotherapie: Da weiß ich einen Ausweg:
(a)
Hoffentlich hast Du notiert, wann Du versucht hast, über Tel. 116 117 einen Termin zu bekommen.
(aa)
Falls ja: Mache eine Kopie davon, und dann mach bei (b) weiter.
(ab)
Falls nein:
Du suchst die Psychotherapiepraxen in den nächsten 20 km um Deinen Wohnort herum heraus. Das geht am besten, indem Du im Internet "Arztsuche 116 117" eingibst, und dann in der Suchmaske "Psychiatrie und Psychotherapie".
Dann kommt eine entsprechende Arztliste. Rufe die Praxen der Reihe nach an, Frage nach Terminen und notiere:
- Wann hast Du in welcher Praxis angerufen?
- Mit wem hast Du gesprochen?
- Wann ist eine Behandlung möglich?
Von der Liste mache eine Kopie.
(b)
Dann machen wir wieder eines der bewährten Einschreiben an die Krankenkasse!
Du machst einen Briefkopf (wie immer) , nennst Deine Versicherungsnummer, und dann:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
I.
ich habe eine Überweisung und inzwischen auch eine Dringlichkeitsüberweisung für einen Psychiater/Psychologen, Kopien lege ich bei.
II.
Seit Wochen versuche ich, einen Psychiater zu bekommen, der die Behandlung durchführt. Über die "116117" bekomme ich keinen, dort verspricht man nur, binnen einer Woche einen Behandler zu finden, außer einer einzigen probatorischen Sitzung ist das nicht eingehalten worden. Die Kopie der Liste meiner Versuche liegt bei.
III.
Nach § 28 SGB V schulden Sie mir Behandlung. Sie haben aber keinen Leistungserbringer in 20 km Umkreis, der mich behandelt. Alle lehnen ab, "wir haben keine Termine" - und das auf Monate hinaus.
IV.
Es liegt daher ein Systemversagen vor.
V.
Ich muss mich daher wegen des Versorgungsmangels als Privatpatient behandeln lassen.
VI.
Bitte bescheinigen Sie mir bis zum (jetzt setze das Datum von heute in 14 Tagen hier ein), dass Sie die Kosten auf der Basis privatärztlicher Behandlung nach GOÄ oder GOP übernehmen oder nennen Sie mir om gleicher Frist einen Vertragsarzt/-Vertragspsychologen, der umgehend die Behandlung aufnimmt, nicht nur eine vereinzelte Probesitzung.
VII.
Wenn auch das nicht geht, dann nennen Sie mir bitte die Behörde, die die Aufsicht über Sie führt.
Mit freundlichen Grüßen......"
Das schicke per Einschreiben. Meißtens macht es "wusch!" - und die Kasse hat einen Psychiater gefunden, der auch behandelt. Das liegt daran: Den Krankenkassen ist es sehr, sehr peinlich, wenn das Wort "Systemversagen" kommt, oh! Und dann noch das Wort "Aufsichtsbehörde", das versucht die Kasse dringlichst zu vermieden.
04
Wenn Du nichts von der Kasse in 14 Tagen gehört haben solltest: Melde Dich. Meine bisherigen Erfahrungen damit sind, dass der Wirkungsgrad solcher Briefe geradezu unübertrefflich ist.
ISLÄNDER
