Unverschuldeter Unfall nun kein Krankengeld

Terenceab

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
vor 6 Wochen ist mir jemand ins Auto gefahren und ich landete in der Notaufnahme, danach Neurochirugie SHT 2. Grades, Prellungen, Schürfwunden und Taubheitsgefühl im linken Bein. Ich war 3 Wochen zur Reha und habe jetzt Nachbehandlungen für einige Monate. Auto fahren darf ich auch nicht wegen dem SHT für 3 Monate, dann muss ich zu einem Verkehrsmediziner.
Hier nun zu meinem jetzigen Problem. Ich bin 66 Jahre und LKW Fahrer von Beruf. Heute teilte mir die Krankenkasse mit das ich kein Krankengeld bekommen werde da ich im Rentenalter bin. Ich habe aber noch keine Rente beantragt und das auch noch nicht vor. Jetzt stehe ich vor einem Riesen Problem :-(
Ich habe Existenzängste. Meine Frau und ich sind fit und wollen noch arbeiten.
Dieser Unfall verändert plötzlich alles !!!! Was tun ?
Die gegnerische Versicherung hat bis heute gerade mal die Summe für die Wiederbeschaffung eines Autos gezahlt. Alles was im Auto war sollen wir in Form von Quittungen belegen, die Fahrtkosten für die ambulante Reha von Euro 1800 stehen auch noch aus.
Die Zuzahlung für die Krankenhaustage wollen sie auch nicht zahlen etc etc. Die Unfallschuld ist eindeutig belegt.
Meine Frage ist nun, WER zahlt mir meinen Verdienstausfall ? Selbst wenn ich jetzt Vollrente beantrage komme ich NIE auf meinen eigentlichen Verdienst.
Weiss jemand einen Rat?
Muss die gegnerische Versicherung das zahlen oder der Unfallfahrer ( unter Einfluss von Kokain ) der übrigens bevor er in mein Auto raste schon einen Unfall hatte und dann flüchten wollte aber die Polizei hat ihn gestellt !
Ich freue mich über jeden Rat. DANKE

Terence
 
Hallo Terenceab,

willkommen hier im Forum.

Das hört sich so an, als soll Dein Rehaantrag als Rentenantrag umgedeutet werden. Das ist leider nicht selten.

Was Deinen Verdienstausfall angeht, den müsste eigentlich die gegnerische Versicherung bezahlen. Ich weiß aber nicht, ob das nur bin zum offiziellen Renteneintrittsalter so gilt. Ich denke, Du wirst aus dem Forum noch Antwort erhalten von jemandem, der sich da auskennt.

Alles Gute für Dich.

Viele Grüße

Lilie13
 
Grüß Dich, Terenceab!

Auch von mir: Willkommen im Forum. Jetzt bist Du auf der richtigen Spur.

01
Die Aussage der Krankenkasse ist seltsam. Na warte, da werden wir gleich Ordnung reinbringen!

02
Bitte schreibe der Krankenkasse einen Brief. Du schreibst Deine Adresse als Absender drauf, das Briefdatum, die Anschrift der Krankenkasse, dann schaust Du nach Deiner Versicherungskarte, dort ist die Versicherungsnummer. Die schreibst Du auch gleich als erstes nach der Anschrift der Krankenkasse hin, und dann schreibst Du:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin immer noch arbeitsunfähig aufgrund des Unfalles, den ich am (Datum angeben!) gehabt habe. Ich habe die mündliche Auskunft von Ihnen bekommen, dass mir kein Krankengeld zusteht, weil ich 66 Jahre alt bin. Ich sei im Rentenalter.

Ich bin aber kein Rentner. Ich bin nach wie vor als LKW-Fahrer angestellt. Dafür zahle ich auch für die Krankenkasse, das steht auf jeder meiner Lohnabrechnungen. Ich beantrage, dass mir Krankengeld bewilligt wird (§ 44 SGB V). Ich verstehe nicht, wieso ich die Auskunft bekommen habe, mir stünde kein Krankengeld zu. Nach § 50 SGB V bekommen Altersrentner kein Krankengeld, ich bin aber nicht Altersrentner. Es steht nicht im Gesetz, dass auch die kein Krankengeld bekommen, die Altersrente bekommen könnten, wenn sie nur Altersrente beantragt hätten. Die Auskunft, die ich bekommen habe, halte ich für falsch. Da mich das sehr beunruhigt (von was soll ich jetzt leben?), bitte rufen Sie mich vorab an, und antworten Sie schnellstens schriftlich.

Es eilt. Von irgendetwas muss ich leben. Die Entgeltfortzahlung ist zu Ende.

mit freundlichen Grüßen"


....und das unterschreibst Du.

03
Dann machst Du eine Kopie davon. Und dann schaust Du, dass das auf schnellsten Weg zur nächsten Geschäftsstelle Deiner Krankenkasse kommt. Faxen geht schneller, wenn Du kein Fax hast, das macht fast jeder Schreibwarenladen.

04
Wenn in einer Woche keine Antwort vorliegt und auch kein Anruf gekommen ist, dann meldest Du Dich wieder hier im Forum. Dann machen wir dort mal Schub.


05
Was steckt denn da eigentlich dahinter?

Ganz einfach. Nach der Lohnfortzahlung kann man Krankengeld bekommen. Längstenfalls 78 Wochen. Das sind eineinhalb Jahre, bis dahin haben wir haben wir schon andere Lösungen gefunden. Das Krankengeld ist eine ganz normale gesetzliche Leistung der Krankenkasse (§ 44 SGB V). Allerdings gibt es einige wenige Personen, die bekommen kein Krankengeld. Die Rentner bekommen kein Krankengeld, weil das in § 50 Abs. 1 Nummer 1 SGB V so steht. Du bist aber nicht Rentner. Mag sein, dass Du vielleicht Rentner sein könntest. Aber im Gesetz steht nicht, dass die Leute kein Krankengeld bekommen, die Rentner sein könnten. Da steht, dass Rentner kein Krankengeld bekommen. Bist Du nicht. Das ist der Punkt.


06
Du hast viele Fragen gestellt. Wenn ich alles auf einmal beantworte, dann wird's zu viel auf einmal.

Nur drei Sachen kann ich Dir jetzt schon noch sagen:

(a)
Die Unfallflucht des Unfallgegners führt nicht dazu, dass Du weniger bekommst. Die gegnerische Versicherung muss trotzdem zahlen, und zwar für alle Deine Schäden. egal, ob für das Auto (als für alle Sachschäden) für den Verdienstentgang, für den Haushaltsführungsschaden, du kriegst sogar noch mehr als bei einem Unfall ohne Unfallflucht. Mehr Schmerzensgeld nämlich:

Wer einen anderen zusammenfährt, weil er nicht aufgepasst hat, nun gut. Wenn einer dabei betrunken oder berauscht war, da gibt's schon mehr Schmerzensgeld. Wenn aber dann hinterher versucht, sich aus dem Staub zu machen, dann kommt ein deutlicher Zuschlag dazu. Der Bundesgerichtshof sagt, dass das zur Genugtuung notwendig ist. Ein Schmerzensgeld wird also höher ausfallen.

Das kann sich die Versicherung teilweise wieder von dem Unfallfahrer holen. Das ist uns aber egal, ob sie das tut oder nicht. Das ist nicht Dein Problem. Und auch dann, wenn bei dem Unfallfahrer für die Versicherung nichts zu holen ist, das ändert an Deinen Ansprüchen überhaupt nichts. Die bleiben, wie sie sind. Die Versicherung muss zahlen.


(b)
Wichtig ist, dass Du im Forum ständig nachfragst, was los ist. Nur dann, wenn Du Dich meldest, können wir Dir helfen. also: Immer am Ball bleiben.


(c)
Da bringen wir schon Ordnung rein. Im Forum gibt es viele, die Rat suchen. Aber auch viele, die Rat wissen!


ISLÄNDER
 
Hallo ISLÄNDER,
WOW !!! Da bin ich aber froh das ich dieses Forum gefunden habe .
Ich hab kaum geschlafen, vielen Dank das Du Dein Wissen mit mir teilst.
Ich habe den Brief sofort geschrieben und auch schon über meine App abgeschickt.
Habe auch einen 3 Zeiler meiner Firma hinzugefügt in der bestätigt wird das ich dort unkündbar angestellt bin.

Am Donnerstag habe ( vor Schreck ) einen Termin bei der Rentenkasse gemacht da ich davon ausgegangen bin das die Krankenkasse mich
Zwingen kann meine Rente zu beantragen !?
Soll ich das trotzdem machen ?

Ich bedanke mich für die tolle professionelle Unterstützung.

Terenceab
 
Lieber @Terenceab ,
bei der Rentenkasse kannst Du Dich kostenfrei beraten lassen.

Es ist wichtig, zu klären, wie Du in der jetzigen Situation weiterhin in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung versichert wirst.

Eventuell ist eine Familienversicherung über Deine Ehefrau möglich.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Grüß Dich, Terenceab,

Danke für Deine freundliche Meinung. KS1973 stimme ich zu, notfalls geht "Familienversicherung" über Deine Frau. Das ist ein Notnagel. Wenn sonst nichts hilft. Wir schauen jetzt erst mal, dass Du (a) das Krankengeld bekommst, und (b) wieder hergestellt wirst. Ansonsten:


01
Die Krankenkasse kann Dich nicht zwingen, Rente zu beantragen. Vermutlich willst Du weiterarbeiten. Ich weiß ja nicht, wie hoch Deine Rente sein wird. Aber mit jedem Jahr, das Du zusätzlich arbeitest, ohne Rentner zu sein, steigt Deine spätere Rente um immerhin 6 %. Nach 2 Jahren sind das schon 12 %. Nach 3 Jahren 18 %. Das ist nicht wenig.
Vor allem: Wer jahrzehnte LKW gefahren ist, hat viele Kilometer und wenig Rente. Da braucht man den Zuschlag schon, stimmts?

02
Ich nehme an, Du bist kein "Schreibtischmensch". Trotzdem, Du mußt leider Tagebuch führen. Wie schön, dass es dafür eine Anleitung gibt, was da alles rein muß.

03
Jetzt mache ich es uns mal einfacher. Ich erfinde ein Gespräch zwischen uns (und für jeden von uns eine kühles Bier), da kann ich es nämlich besser erklären:

Terenceab: "Wozu denn das? Muss das sein?"

Isländer: "Weil Du damit dafür sorgst, dass Du auch bestimmte Schadensposten auch ersetzt bekommst. Da geht's ums Geld. Und zwar: Aber nicht nur um ein paar Euro. Das läppert sich schnell auf mehr als 100,00 Euro."

Terenceab: "Langsam mal. Schmerzensgeld bekomme ich doch auch ohne Tagebuch. Entgangenen Verdienst auch. Arztkosten zahlt die Krankenkasse. Wozu als das Tagebuch? Du, Isländer, ich bin Fahrer und kein Schreiber!"

Isländer: "Schon recht. Nur hast Du Schadenersatzposten vergessen!

Überleg mal. Wie kommst Du denn zum Arzt?

Vielfach wird Dir Deine Frau helfen. Oder ein Nachbar. Deine Kinder. Die alle helfen Dir gerne kostenlos.
Die haben Dich auch wieder zurückgefahren.

Jetzt kommts. Jetzt wird's spannend:

Dir helfen sie kostenlos.

Die wollen aber nicht der Versicherung des Gegners helfen.

Wie kommen die Frau, die Nachbarn, die Kinder auch dazu, kostenlos der Versicherung zu helfen? Hat die jetzt vielleicht ein paar Dumme gefunden?"

Terenceab: "-??? Ha bitte wie? Ich steh total auf dem Schlauch! Was soll da rauskommen?"

Isländer: "Gleich wird's heller. Deiner Frau und Deinen sonstigen Helfern zahlst Du nichts (oder mal ein Trinkgeld), weil die alle so nett sind. Gut. Nur: Das nutzt der Versicherung gar nichts. Die muss trotzdem den Zeitaufwand Deiner Helfer bezahlen!

Terenceab: "Ist das nicht - Betrug? Ich meine so: Ich zahle ja meine Frau auch nicht. Mache ich da einen Schaden geltend, den ich so eigentlich gar nicht habe?!"

Isländer: "Deine Ehrlichkeit ist erfrischend. Aber hör mal! Wir verbreiten im Forum keinen Betrug und fördern ihn auch nicht. Das fangen wir erst gar nicht an. Wir sind anständige Leute.

ABER: Das ist gar kein Betrug, und zwar deshalb nicht, weil der BGH (Bundesgerichtshof) sagt: Das ist ganz in Ordnung so, alles total legal. (Urteil BGH VersR 78/149)!

Das ist die völlig übliche Rechtsprechung auch der anderen Gerichte, z.B.:

  • Oberlandesgericht (= OLG) Stuttgart (in: VersR 98/366). Oder das
  • OLG Celle, das sagt das auch (OLG Celle NJW-RR 04/1673). Oder das
  • OLG Karlsruhe, das hat das auch so entschieden (OLG Kralsruhe VersR 06/515).
Von wegen Betrug!"

Terenceab: "Mir wird ganz anders. Was es nicht alles gibt!? Und das ganz legal. Mir schlackern die Ohren!"

Isländer: "Das habe ich mir schon gedacht. Deshalb sage ich es ja!

Problem dabei ist nur: Du wirst bald vergessen, wer Dich wann wie oft zum Arzt gefahren hat, zur Klinik, zur Physiotherapie und so weiter. Und wer für Dich Medikamente in der Apotheke geholt hat. So! Und deshalb mußt Du das alles aufschreiben: Genaue Fahrzeiten, wer gefahren ist, wohin, wozu, wie lange das gedauert hat.... so'n richtiges Fahrtenbuch. Sonst kannst Du Dine Ansprüche in die Tonne treten."

Terenceab: "Ah - so. Langsam komme ich mit. Was muss denn da alles noch rein?"

Isländer: "Spannung bis zum nächsten Augenblick! Da wirst Du eine Gebrauchsanleitung bekommen. Den Tippzettel "Tagebuch führen", der ist vom Selbsthilfeverein "Unfallopfer Bayern e.V.". Da steht, was alles rein muss. Und da hältst Du Dich dran, da hat der Verein nämlich hart hingearbeitet. Das kommt nächstesmal!"

Merke: "Nicht nur aufladen - auch ordentlich festzurren, damit nichts ins Rutschen kommt. Sind schon mehr Lastwagen im Graben gelandet, weil die Ladung gerutscht ist!"

Terenceab: "Kenn ich. Ladungssicherung. Is'n Thema. Müssen wir machen!".

Isländer: "Siehste. So is es! Du wirst noch ganz andere Sachen hören. Aber nicht zu viel auf einmal. Und bleib im Forum!"

ISLÄNDER

P.S.:
Der "Unfallopfer Bayern e.V." darf Tippzettel veröffentlichen, weil ihm das Forum das erlaubt hat. Der Unfallopfer Bayern e.V. bedankt sich ganz höflich auch auf diesem Wege bei der Leitung des Forums für die freundliche Kooperation über all die Jahre!!.

IS
 
Liebe Freunde,

da ist er. Der angekündigte Tippzettel des Unfall-Opfer-Bayern e.V.!

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Langtipp Patiententagebuch 2024-07-01



Unfall-Opfer-Bayern e.V., Steigerwaldstr. 3, 97513 Michelau
Tel.: 08382/310 13 36 - Telefax: 08382/310 13 37 hilfe@unfall-opfer-bayern.de
Ansprechpartnerin: Frau Birgit Franz, 1. Vorsitzende


Patiententagebuch führen!



Es müssen rein:

1.) Wann sie welche Leiden hatten.

Schmerzangaben nicht vergessen, und wo genau. Und wann genauer im Tagesverlauf. Geben Sie auch an, was genau dagegen eingenommen wurde.

Schmerzstärke beschreibt man mit einer Angabe, welcher Grad auf einer Skala erreicht wird. Grad 0 heißt "schmerzfrei", Grad 4 bedeutet "Einschlaf gestört", Grad 7: Schmerz kann nicht mehr aus dem Bewusstsein verdrängt werden. Grad 10: Todeswunsch wegen der Schmerzen.

Geben Sie auch an: Schlafstörungen. Wie Ihre Stimmung war. Ob und bei welchen Tätigkeiten Sie behindert sind.



2.) Wer wann was behandelt hat und wie.

Fragen Sie den Arzt: Wie heißt die Therapie, die jetzt versucht wird? Wie heißt das Medikament, das Sie mir heute geben wollen? Bitte auch die Folgen notieren: "Ich habe das nicht vertragen, bekam Herzrasen".


3.) Wer hat miterlebt, wie es Ihnen ging? Wichtig! Das sind Besucher, aber auch Zimmernachbarn – alles aufnotieren mit Anschrift. Und Telefon. Und e-mail….!

Einem Krankenhaus konnte nachgewiesen werden, dass eine Patientin in schwersten Schmerzen alleingelassen zu haben. Weil die Bettnachbarin, die selbst am Tropf hing, ihr einen Zettel mit ihrem Namen und Anschrift zugesteckt hat und als Zeugin später klar ausgesagt hat, dass sie selbst 5 x vergebens geläutet hat. Ohne diese Bettnachbarin wäre kein Beweis denkbar gewesen, niemand hätte beweisen können, dass die Klägerin damals Schmerzen hatte, dass sie nur noch heulte vor Schmerzen. So wichtig ist das.


4.) Welche Fahrtkosten oder Fahrstrecken Sie damit hatten, von wann bis wie viel Uhr das war.

…es läppert sich, diese kleinen Kosten!


5.) Wen Sie um welche Hilfe bitten mußten.

….und natürlich: Für welche Arbeit. Von wann bis wann der Helfer was genau gemacht hat. Zeitmengen notieren!


6.) Welche Termine oder Vereinbarungen Sie wieso absagen mußten.


7.) Wie sich das alles auf Ihre Behinderung ausgewirkt hat.

Notieren Sie es, wenn Sie erstmals nur mehr eine Krücke gebraucht haben, das erste Mal 100, 250, 500 m weit gehen konnten, das erst mal wieder mit 10 Fingern tippen konnten. Das erste Mal wieder ein Fenster geputzt haben: Aber auch, ob die Hand dann weh getan hat, und wie lange das gebraucht hat, bis sie sich wieder beruhigt hat!


8.) Klare Angaben machen:

Bitte konkrete Angaben: Nicht: "Ich kann nicht mehr lange stehen", sondern: Nach 5 min. stehen muss ich mich setzen. Es dauert dann 10 min, bis der Schmerz abgeklungen ist." (Nicht klar, was das heißt? Dann Tippzettel "So redet man mit dem Gutachter" anfordern!)


9.)

Am schönsten führt man so etwas im Computer. Dann ist es auch für Fremde gut zu lesen. Und was der Arzt leicht lesen kann, das versteht er leichter.

Wenn Sie es noch als Papier-Dokument führen: Das Tagebuch sollten Sie mitnehmen, wenn eine Begutachtung ansteht, aber nicht dortlassen. Denn dann besteht die Gefahr, dass es hinterher unauffindbar ist.


Das Tagebuch erleichtert die Diagnostik, die Begutachtung und den Beweis vor Gericht. Alte Füchse des Personenschadens sagen:



"Gold ist es wert, so ein Tagebuch".
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Dieser Ansicht kann ich mich nur anschließen.

ISLÄNDER



 
Guten Moorgen ISLÄNDER,

Dich hat der Himmel geschickt.
Danke das Du mich hier so gut unterstützt. Danke, Danke!

Meine Frau hat tatsächlich vieles schon aufgeschrieben, nun müssen wir es in ein Tagebuch umwandeln. Damit werden wir heute beginnen.
Sie hat auch einen Ordner angelegt mit allen Unterlagen beginnend mit dem 29.06.24.
Übrigens musste sie sich auch krankschreiben lassen ( sie ist Diabetikerin Typ 1 plus zwei andere Autoimmun Erkrankungen ) durch die Stresssituation und die Angst um mich sind ihre Glucosewerte komplett aus dem Ruder gelaufen. Der Diabetologe war der Meinung das auch sie erst einmal eine Ruhephase braucht.
Sie hat auch Schlafstörungen etc.

Lieber Ratgebender ISLÄNDER, eine wichtige Sache habe ich vergessen. Ist total untergegangen :-( Ich beziehe seid 10/2023 eine kleine Rente aus England. Die Frage ist nun ob das hier in Deutschland ( Krankenkasse/ Rentenversicherung/ gegnerische Versicherung/ Finanzamt und hat es Ausswirkung auf mein Krankengeld? ) überhaupt relevant ist? Ich will ja nichts falsch machen. Ich bin britischer Staatsbürger und war auch vor ewigen Zeiten in der englischen Armee. Von der Armee bekomme ich aber nichts dafür habe ich nicht lange genug gedient.

Vielen Dank
Terenceab
 
Grüß Dich, Terenceab!

01
Dein Einkommen aus Großbritannien:

(a)
Auf die Ansprüche aus der gegnerischen Versicherung hat es auch keinen Einfluss.

(b)
Deine Staatsbürgerschaft hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Leistungen der Sozialversicherungsträger (= Krankenkasse, DRV, Pflegekasse). Beim Finanzamt kann dein britisches Einkommen eine (kleine) Folge haben.

(b)
Und das mit dem Finanzamt, das bekommt man schon hin.
Nach dem 31.12.2024 wirst Du mal eine EInkommensteuererklärung machen, um wieder Geld vom Finanzamt zurückzukriegen. Das ist (a) nicht gefährlich und (b) eine machbare Aufgabe. Brennt noch nicht an, "These task has zu queue" = "hinten anstellen!".

Erst Feuer löschen. Dann Schutt abfahren.

02
Mein Deutsch ist manchmal a little bit ridicolous (zum Lachen). Wenn Du es nicht gut zu verstehen ist, sage es bitte.


03
Es ist im Prinzip schon mal richtig gewesen, alles Papier, das daherkommt, der Reihe nach in einen Ordner zu stopfen. Dann geht nichts auf Abenteuerreise. Das ist wichtig.

(a)
Auf Dauer geht das aber nicht gut.

(b)
Wir haben auch dafür etwas.

Das ist ein System, wie man in Unfallsachen Überblick behält. Das Unfallopfer-Bayern-Akten-Sortiersystem. Es funktioniert elektronisch als Word-Programm, funktioniert aber auch, wenn Du eine Papier-Akte hast.

Aber um da den richtigen Tipp zu geben, please, tell me:

(I) Hast Du einen Fotokopierer?
(II) Kannst Du einscannen?
(III) Kannst Du ausdrucken?
(IV) Kannst Du E-mails empfangen und absenden?
(V) Lieber eine elektronische Akte oder eine Papierakte?

(c)
Eine schlaue Aktenordnung: Ohne die kann niemand einen großen Unfall bearbeiten. Impossible!

Ein Dokument, das man nicht findet, nutzt einem gar nichts. Aber man ärgert sich zu Tode damit. Also muss man ein Ordnungssystem haben, das einem die Daten zur Verfügung stellt.

Das Ordnungssystem des Unfallopfer-Bayern e.V. hat einen großen Vorteil. Es läuft gut und zuverlässig, wenn man das System einmal verstanden hat. Und das ist recht einfach. Selbst Vorgänge, die im Regal 15 dicke Ordner ausmachen laufen damit sicher, Das hat sich gut bewährt. Du mußt keine Experimente machen.


04
Eine Frage: Hat Dir jemand schon gesagt, was ein "Haushaltsführungsschaden" ist?

Das ist Zwilling (a twin) des Schadens, von dem ich Dir in meinem letzten Beitrag genannt habe. Dazu müßte ich aber auch etwas wissen: Bist Du Fahrer im Fernverkehr oder im Nahverkehr?

Let's see....!

ISLÄNDER
 
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