Hallo zusammen,
in der Haftpflichtsache wurde bei mir auch einer von S+B benannt zur Erstellung des unfallanalytischen Gutachtens.
Jetzt bin ich stutzig geworden weil, im Dezember 2024 gab es eine Fristverlängerung bis 31. Januar für S+B.
Dann kam ein Schrieb vom Gericht, über: " .... Es wird nunmehr gebeten, dem technischen Gutachten Fortgang zu geben". (Kurzfassung)
Es fehlt aber, worauf das Gericht da geantwortet hat. Das ist nicht ersichtlich. Ich dachte im Klageverfahren wäre alles
schriftlich? Damit auch alles nachvollzogen werden kann?
Wie gehe ich jetzt damit um?
Viele Grüße
Helios
in der Haftpflichtsache wurde bei mir auch einer von S+B benannt zur Erstellung des unfallanalytischen Gutachtens.
Jetzt bin ich stutzig geworden weil, im Dezember 2024 gab es eine Fristverlängerung bis 31. Januar für S+B.
Dann kam ein Schrieb vom Gericht, über: " .... Es wird nunmehr gebeten, dem technischen Gutachten Fortgang zu geben". (Kurzfassung)
Es fehlt aber, worauf das Gericht da geantwortet hat. Das ist nicht ersichtlich. Ich dachte im Klageverfahren wäre alles
schriftlich? Damit auch alles nachvollzogen werden kann?
Wie gehe ich jetzt damit um?
Viele Grüße
Helios
