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Reha vom VGB

„Sponsor“ ist nicht der Name, der Name steht darüber
Entschuldigung, du hasst natürlich Recht.
Manchmal, wenn man beim GdB-Antrag ankreuzt, dass es einen Antrag auf Feststellung einer MdE gibt, wartet das Versorgungsamt ab … aber das ist bei deinem Mann ja anders gelaufen, er muss dem Versorgungsamt jetzt nicht rückwirkend melden, dass er jetzt einen Antrag bzw. eine Klage wegen MdE laufen hat
super habe verstanden, danke Dir.
Ich habe dich jedenfalls so verstanden, dass bei deinem Mann ein unbefristeter GdB vorliegt und der Antrag GdB abgeschlossen ist
nee unbefristet noch nicht. Sein GDB läuft bis Juni 2027 und dann wird er überprüft, denke ich. Anspruch auf Schwerbehindertenrente hätte er ab Dezember 2027.

LG
wariatka
 
Hallo @Wariatka,
Ihr könnt die Schwerbehindertenrente auch schon 6-9 Monate vorher beantragen, dann ist es vollkommen egal, ob die GdB bestätigt wird oder nicht, bei Antragstellung war sie es dann in jedem Fall.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,
Ihr könnt die Schwerbehindertenrente auch schon 6-9 Monate vorher beantragen, dann ist es vollkommen egal, ob die GdB bestätigt wird oder nicht, bei Antragstellung war sie es dann in jedem Fall
ich dachte aber die ganze Zeit, dass beim Anspruch/Antritt dieser Rentenart die GDB noch gültig sein muss. Das wäre bei meinem Mann der 1.11.2027 halt.

LG
wariatka
 
Hallo liebe Gemeinde,

ich glaube es tut sich was mit dem SG. Heute hat mein Mann ein Schreiben vom SG bekommen, dass er zum Gutachter muss .Der genaue Termin wird noch vom Gutachter benannt.
Hätte jemand schon eine Erfahrung von euch gemacht mit einem Gutachter für Hauterkrankung? wegen Anerkennung einer Berufserkrankung?
Wie sollte sich mein Mann darauf vorbereiten und welche ärztliche Unterlagen soll er mitnehmen?

LG
wariatka
 
Hallo zusammen,

mein Mann war im September bei dem Gutachter einem Facharzt für Hauterkrankungen, es wurden verschiedene Test durchgeführt und Gespräch natürlich.
Alles hat 4 Stunden gedauert. Vor paar Tagen kam dieses Gutachten per Post zu uns. Der Gutachter hat sich gegen der Anerkennung der 5101 ausgesprochen und generalisierte atopische Dermatitis diagnostiziert. Das Gericht schreibt, dass die Klage gegen VBG keinen Aussicht auf Erfolg hätte. Ich denke, dass es suggeriert wird, dass wir die Klage zurücknehmen sollen.

Ich weiß es nicht, wie es weiter gehen soll?
Hätte die abgelehnte Anerkennung der Berufserkrankung Einfluss auf eine GDB bei einer Nachprüfung?
Mein Mann hat GDB von 50 bekommen(die Haut steht an der ersten Stelle im Bescheid) und wird nächstes Jahr überprüft .In 2 Jahren will er in Rente für Schwerbehinderte gehen.

Weiß jemand von euch vielleicht ob abgelehnte Anerkennung einer Berufserkrankung Einfluss auf GDB hat?
oder aber eine mit dem anderen nichts zutun hätte?
Mein Mann möchte nur zur Ruhe kommen ich aber auch.

LG
Wariatka
 
hallo @Wariatka

ich habe mal quergelesen und greife ein paar punkte auf. ich denke, dass im ergebnis ein ursachenzusammenhang (zumindest hier noch) nicht ausreichend geklärt sein dürfte.

Die Professorin ist sich nicht sicher, ob es eine Berufserkrankung vorliegt, denn, die Epikutantest an den Rücken konnten nicht durchgeführt werden, weil der Rücken in den 3 Wochen nicht abgeheilt wurde. Insgesamt nur mäßige Besserung.

Mein Mann leidet an sehr schwere Form Neurodermitis, die durch seine Arbeit verschlimmert wird, seit Jahren.

Sie schreibt, dass die Hauterkrankung meines Mannes Wahrscheinlich nicht durch seine Arbeit verursacht wurde, sie schiebt es auf Helicobacter pylori (Bakterie im Magen) auf Paradontitis und Depression.

dieses "wahrscheinlich" im letzten zitat macht nachdenklich, wenn man die vorherigen liest.
es ein verlauf oder eine vorgeschichte nicht bekannt, wäre aber (s.u.) wohl wichtig für eine einordnung o.a. aussagen.

Der Gutachter hat sich gegen der Anerkennung der 5101 ausgesprochen und generalisierte atopische Dermatitis diagnostiziert.

deswegen sollten die kriterien und einschlägigen vorgaben und bestimmungen (wie gesagt: vorgeschichte, wann erstmals aufgetreten ect) vor einer bewertung und entscheidung geklärt werden.

dazu sind zu finden



ist viel stoff und vll nicht der einzige, aber es lassen sich daraus die kriterien, anforderungen, ausschlüsse und ggf infos dazu finden, wenn eine vorhandene disposition erst durch die tätigkeit akut wurde.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

vielen Dank für deine Antwort und Mühe.

Der Hautarzt meines Mannes hat im 2020 eine anlagebedingte Dermatitis an den Händen diagnostiziert und an VBG gemeldet. Es folgte das übliche Prozedere mit Arbeitsplatz Besichtigung u.s.w. Also die Erkrankung an den Händen war von große Bedeutung für die VBG.

Zur erwähnen wäre an dieser Stelle, dass er seit vielen Jahren an schwere Form der Neurodermitis und Allergien leidet. So eine Körper Befall wie seit 2020 habe ich noch nie bei meinem Mann vorher gesehen (wir sind seit 40 Jahren verheiretet und seit 42 Jahren zusammen).

Er hat über 20 Jahre im Büro gearbeitet und seine Haut war frei. Seit 2020 arbeitet er halt mit Chemikalien und ab diesem Zeitpunkt wurde es alles nur schlimmer .Nicht nur die Hände sondern das ganze Körper ist befallen mit Wunden, pappeln pusten, er kratzt sich permanent und blutet.
Sein Bruder leidet an schweren Asthma jetzt COPD.

Die Haut an den Händen hat sich sei 2020 definitiv verschlechtert, andere Körperteile auch.
Der Gutachter schreibt, dass auch ohne die jetzige Tätigkeit hätte die Erkrankung bestanden und es gäbe keinen Zusammenhang mit der Arbeit.

LG
Wariatka
 
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