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Reha vom VGB

Hallo wariatka,

ist Dein Mann in einer Gewerkschaft? Dann hast Du Sozialrechtschutz über die Gewerkschaft.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Guten Morgen Kasandra,

leider nein, mein Mann ist in keine Gewerkschaft. Vielleicht sollte ich erstmal den RA bitten um eine Einschätzung, ob er überhaupt eine Chance vor Gericht hätte?
Die VBG schreibt, dass seine Hauterkrankung eigene Dynamik hätte und würde keinen Zusammenhang mit ausgeübten Beruf haben.
Und, dass er seine Haut nicht richtig gepflegt hätte. So ein Unsinn. Bei uns zu Hause sieht wie in einer Apotheke aus, Salben Medikamente Handschuhe u.s.w
Seit 2022 hat die VBG alles finanziert, bis mein Mann die Reha in Heidelberg machte(vom VBG finanziert).

Schönen Sonntag
wariatka
 
Guten Morgen,

also ,die Klage vom Sozialgericht gegen VBG wurde am 12.06.2025 erhoben.
Könnte uns vielleicht die Schritte schildern, wie es weiter geht?

Danke schön
wariatka
 
Hallo,

jetzt ist Geduld angesagt. Je nach Gericht sind die Zeiten, bis es zu einem 1.Termin kommt, sehr unterschiedlich. Das Gericht fordert jetzt dann ersteinmal die VBG auf, dazu Stellung zu nehmen und sich gegen die Klage zu verteidigen. Bis zu einer Entscheidung kann es schon 1 Jahr dauern.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

alles klar, danke schön für die Info.
Ich möchte noch dazu sagen, dass mein Mann persönlich zum Sozialgericht gefahren ist, um die Klage gegen VBG durch den Rechtspfleger aufnehmen zu lassen, was mich sehr überrascht hat. Dennoch ist kontakt zu einem Anwalt unvermeidbar, danke ich.

LG
wariatka
 
Guten Morgen zusammen.

Ich brauche dringend Hilfe von euch für meinem Mann.
Wie oben beschrieben hat mein Mann am 12.0602025 die Klage gegen VBG eingereicht. Am Samstag kamen Fragebögen, wo er die Ärzte angeben muss und SPE(Schweigepflichtentbindung).

Gestern sagte mein Mann, der wüsste nicht ob das mit der Klage richtig war.
Er meinte, wenn er vor Gericht verlieren würde, oder aber vielleicht MDE von 10% bekäme, würde sich dies auf seine GDB negativ auswirken. Die GDB könnte um 10 % MDE gekürzt werden oder wegfallen.

Mein Mann hat 50 GDB und will in 2027 in der Rente für Schwerbehinderte Menschen gehen.
Er sagte, er möchte sein GDB nicht gefährden und überlegt die Klagen zurückzuziehen.

Die 50 GDB bekam er für Haut, Orthopädie, Psyche, Schlafapnoe ,Asthma ,Allergien. Zur Erinnerung er leidet an sehr schweren Form von Neurodermitis( Anlage bedingt) die seine Arbeit dies noch zusätzlich verschlimmert.

Könnte jemand von euch uns aufklären, ob die MDE Einfluss auf GDB hätte.

Ich weiss ganz einfach nicht weiter.

Lieben Dank im voraus
wariatka
 
Hallo,
zum Glück hat das eine nichts mit dem anderen Fall zu tun. Die GdB wird vom Versorgungsamt (in Berlin heißt dies so) festgestellt und betrifft die Gesamtheit der nicht altersgerechten Einschränkungen. eine MdE bezieht sich nur auf den Teil der Minderung der Erwerbsfähigkeit und hat auf die festgestellte GdB keinen Einfluß. Die Beurteilungsgrundsätze sind unterschiedlich.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @Wariatka

- Das Amt, das den GdB festgestellt hat, erfährt nichts von der Klage gegen VGB.
- Selbst wenn: Der Ausgang des Verfahrens gegen die VGB hat keine Auswirkung auf den GdB.
- Der unbefristete GdB kann auch sonst nicht einfach so verändert werden. (Verbesserungen des Gesundheitszustands sind aber zu melden.)
- Bis die Klage entschieden ist, ist dein Mann evtl. schon in Rente, jedenfalls wenn es eine 2. Instanz geben sollte.

Die Klage nicht zurückziehen!

VG
 
Guten Morgen seenixe und HWS-Schaden,

lieben Dank für eure Infos, damit konnte ich meinem Mann ein wenig beruhigen.
Also ich habe so verstanden, dass ein Mensch ein GDB und MDE gleichzeitig haben kann, ist das Korrekt?

LG
wariatka
 
Liebe @Wariatka ,
Also ich habe so verstanden, dass ein Mensch ein GDB und MDE gleichzeitig haben kann, ist das Korrekt?
Der GDB (Grad der Behinderung) ist für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweis von Bedeutung, die gesetzliche Grundlage bildet das das SGB IX. Der MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)wird von der Berufsgenossenschaft festgestellt , Grundlage ist SGB VII. Man kann beide gleichzeitig haben. Die Festlegung erfolgt auf Grund unterschiedlicher Gesetze.

LG KS1973
 
Hallo Sponsor,

danke schön für deine Antwort. Ich habe im Antrag auf Schwerbehinderung folgende Frage gefunden:



Angaben zu einer anderweitigen Feststellung 3.1 Haben Sie bereits eine Feststellung über die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) erhalten von oder einen Antrag auf Feststellung gestellt bei einer Berufsgenossenschaft (z.B. wegen eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit)?  Ja  Nein einem Versorgungsamt, einem Landschaftsverband oder einer Behörde der Bundeswehrverwaltung (z.B. wegen einer Schädigung als Soldat oder Gewaltopfer)?  Ja  Nein einer anderen Dienststelle (z.B. Landesamt, Wehrbereichsgebührnisamt)?  Ja  Nein Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, legen Sie bitte den Bescheid in Kopie bei oder teilen Sie die zuständige Stelle mit, damit von dort die Unterlagen angefordert werden können. zuständige Stelle Straße, Hausnummer PLZ, Ort dortiges Geschäfts-/Aktenzeichen ggf. Datum des Bescheides ggf. Tag der Schädigung/des Unfalls 3.2 Möchten Sie über die vorgenannte anderweitige Feststellung (Ziffer 3.1) hinaus weitere Gesundheitsstörungen oder eine Verschlimmerung bereits festgestellter Beeinträchtigungen geltend machen?  Ja - Bitte weiter mit Nr. 4 ff -  Nein - Bitte weiter mit Nr. 10 ff

Die Frage war damals für meinem Mann auch nicht relevant.
Das was mich umtreibt ist, warum fragt das Versorgungsamt nach MDE?
könnte sein, wenn man schon eine MDE hätte und man dies auch angegeben hätte, wäre das ohne weitere Prüfungen übernommen?
oder habe ich einen Denkfehler?

Lg
wariatka
 
Hallo @Wariatka

„Sponsor“ ist nicht der Name, der Name steht darüber.
Bei dir steht „Mitglied“ und darüber in blauer Schrift Wariatka.

Die Frage nach der MdE ist zwar im Antrag, aber wenn dein Mann schon einen GdB bekommen hat, spielt die Frage nach der MdE jetzt gar keine Rolle mehr.

Manchmal, wenn man beim GdB-Antrag ankreuzt, dass es einen Antrag auf Feststellung einer MdE gibt, wartet das Versorgungsamt ab … aber das ist bei deinem Mann ja anders gelaufen, er muss dem Versorgungsamt jetzt nicht rückwirkend melden, dass er jetzt einen Antrag bzw. eine Klage wegen MdE laufen hat.

Ich habe dich jedenfalls so verstanden, dass bei deinem Mann ein unbefristeter GdB vorliegt und der Antrag GdB abgeschlossen ist.

VG
 
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