Pensionierung wg. Dienstunfähigkeit - Unterschiede in Pensionshöhe?

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Hallo an alle,

Es geht um die beiden möglichen Konstellationen, die zur Zurruhesetzung eines Beamten führen können.

Fall A: ein Beamter stellt wegen Erkrankung selbst einen Antrag auf Prüfung der Dienstfähigkeit

Fall B: die Zuruhesetzung des Beamten wird wegen langer Krankheit von der Personalstelle eingeleitet

Angenommen, in jedem der beiden Fälle käme es schließlich zur Zuruhesetzung des Beamten. Wäre die Höhe des Ruhegehaltes des Beamten in beiden Fällen gleich hoch?

Gruß
Für mich steht da Antrag auf Prüfung der Dienstfähigkeit. Aber man kann natürlich auch einen Antrag auf Ruhestand rauslesen. Der Dienstherr entscheidet ja nach dem ärztlichen Gutachten, da braucht man ja keinen Antrag auf zurruhesetzung stellen wenn man für dauerhaft Dienstunfähig erklärt wird in Fall A oder B.

Mea Culpa

VG
 
Hallo

Oh, mea culpa meinerseits, habe etwas „rausgelesen“, was vielleicht nicht so gemeint war.

Ich verstehe dann nicht den anderen Thread mit unterhälftiger Dienstfähigkeit.
Finde, dass Zahn das mal aufklären sollte. Werde das abwarten.

LG
 
Hallo,

es geht um die Überprüfung der Dienstfähigkeit wegen längerer Krankheit.
Ich weiß bis jetzt leider nur wenig darüber, wie das Verfahren abläuft und worauf zu achten ist.

Zahn
 
hallo,

es geht um die Überprüfung der Dienstfähigkeit wegen längerer Krankheit.

die hier aktuelle frage ist, ob die überprüfung mit diesem beitrag


in verbindung steht, oder ob es unabhängig davon eine andere baustelle ist. das sollte aufgeklärt werden, da wie zu sehen ist antworten ggf. an der eigentlichen thematik vorbei gehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Zahn,

mir ist auch zu viel unklar:

- Fragst du für mehrere Personen, mehrere verschiedene Fälle nach?
- Ging der Krankschreibung ein Dienstunfall voraus?
- Gab es bereits eine amtsärztliche Überprüfung?

LG
 
Hallo,

Ich hatte alles bereits geschrieben, die Fragen der Übersichtlichkeit wegen aber getrennt:
Es liegt ein Dienstunfall vor, Unfallfolgen werden geprüft. Wegen längerer Krankheit wird jetzt die Dienstfähigkeit geprüft. Ein Amtsarztgutachten liegt vor.

Zahn
 
Hallo Zahn,

bei mir gab es erst eine amtsärztliche Stellungnahme wegen länger andauernder Krankheit (die wegen des Dienstunfalls vorlag, was aber bei der Untersuchung nicht Gegenstand war) und Feststellung der Dienstfähigkeit. Erst danach fand eine erneute Untersuchung und amtsärztliche Stellungnahme wegen der Folgen des Dienstunfalls statt, erst da wurde bestätigt, dass die Dienstunfähigkeit Folge des Dienstunfalls war.

Wenn bei deiner amtsärztlichen Untersuchung die Dienstunfallfolgen noch kein Gegenstand der amtsärztlichen Untersuchung waren (was an der Fragestellung an den amtsärztlichen Dienst zu sehen ist), dann würde ich den Dienstherrn anschreiben und einen Antrag auf Untersuchung der Dienstunfallfolgen und verbliebenen Gesundheitsschäden stellen.

Ich würde vorsorglich auch einen Antrag auf Feststellung eines GdS stellen. (Je nach Länder/Bundesrecht könnte bei dir auch MdE statt GdS im BeamtVG unter den §§ „Unfallfürsorge“/„Unfallausgleich“ stehen; müsstest du nachgucken oder das geltende Versorgungsgesetz nennen.)

Falls du eingangs wissen wolltest, ob ein Antrag auf Zurruhesetzung sinnvoll ist, kann ich das verneinen. Das Verfahren sollte nicht von dir aus beendet werden.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, das ist sehr hilfreich als Information; offensichtlich handeln die Unfallfürsorge und die Personalstelle unabhängig voneinander.
Hat die Personalstelle eigentlich Zugriff auf die medizinischen Unterlagen in der Dienstunfallakte?
VG
 
Hallo @Zahn

In der Personalakte dürfen medizinische Unterlagen nur im verschlossenen Umschlag Eingang finden, auch die Dienstunfallakte enthält keine detaillierten medizinischen Unterlagen (oder nur im verschlossenen Umschlag bzw. die Unterlagen, die du offen hinschickst), jedoch darf / muss die Stellungnahme des amtsärztlichen Dienstes jeweils Eingang finden. Die amtsärztliche Stellungnahme beinhaltet deswegen auch nicht alle medizinischen Details.

LG
 
@ Zahn ohne zu wissen in welcher Behörde du bist ist eine genaue aussage dazu schwer möglich.

@HWS-Schaden du wirst es vielleicht schon ahnen, aber nochmal: Willkommen in Berlin.

Bei einem Dienstunfall als Berliner Landespolizist ist man verpflichtet zur anerkennung des Dienstunfalles ein Formblatt ,,zur Entbindung der Schweigepflicht,, zu unterschreiben. Auf diesem entbindest du explizit alle deine behandelnde Ärzte usw. von der Schweigepflicht gegenüber dem ärztlichen Dienst der Polizei Berlin und den Mitarbeitern der Dienstunfallfürsorge der Berliner Polizei.

Das bedeutet dass die Verwaltungsmitarbeiter der Dienstunfallfürsorge alle deine ärztlichen Unterlagen auswerten. Auch werden alle Anträge an bspw. Gutachter, welche in besonders gekennzeichneten verschlossenen Umschlägen sind geöffnet, ausgewertet und offen mit allen weiteren medizinischen und sonstigen Unterlagen in deine Akte abgeheftet.

Ich vermute übrigens, dass das auch in anderen Bundesländern so gehandhabt wird, jedoch noch nie jemand Akteneinsicht genommen hat. Kann ich nur empfehlen, dann kann man auch mal lesen was die Sachbearbeiter so für Notizen über einen schreiben. Sehr aufschlussreiche Lektüre.

Übrigens sieht der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kein Problem mit dieser Vorgehensweise, da man ja selbst die Einwilligung erteilt.

FunFact: wenn du Sie nicht unterschreibst, muss die Behörde den Dienstunfall nicht anerkennen und du bekommst keine Leistung.

Und es gibt nicht EINE Personalakte sondern viele verschiedene, also immer mal Einsicht nehmen und gucken was so über einen geschrieben steht. Da rechnnet übrigens auch keiner mit, dass ein Untergebener mal in seine eigene Akte guckt.

VG
Reese
 
Hallo Reese

Ja, so eine Erklärung ist m.W. nicht nur in Berlin üblich. Bei mir galt die Entbindung meiner Erinnerung nach aber nur ggü. dem amtsärztlichen Dienst, müsste ich nachschauen.

VG
 
Danke für die ausschlussreichen Ausführungen.

Dass ohne unterschriebene Schweigepflichtsentbindung keine Bearbeitung eines Dienstunfalls vorgenommen wird, kann ich bestätigen.
Die Frage ist, ob die Personalstelle, sofern sie von dem Dienstunfall Kenntnis hat, wovon ich ausgehe, da dieser ja gemeldet wurde, von sich aus Einsicht in die Dienstunfallakte mit den ärztlichen Unteragen nimmt; z. B. um dadurch Hinweise auf die mögliche weitere Dienstunfähigkeitsdauer des Beamten zu erlangen.

VG
 
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