@ Zahn ohne zu wissen in welcher Behörde du bist ist eine genaue aussage dazu schwer möglich.
@HWS-Schaden du wirst es vielleicht schon ahnen, aber nochmal: Willkommen in Berlin.
Bei einem Dienstunfall als Berliner Landespolizist ist man verpflichtet zur anerkennung des Dienstunfalles ein Formblatt ,,zur Entbindung der Schweigepflicht,, zu unterschreiben. Auf diesem entbindest du explizit alle deine behandelnde Ärzte usw. von der Schweigepflicht gegenüber dem ärztlichen Dienst der Polizei Berlin und den Mitarbeitern der Dienstunfallfürsorge der Berliner Polizei.
Das bedeutet dass die Verwaltungsmitarbeiter der Dienstunfallfürsorge alle deine ärztlichen Unterlagen auswerten. Auch werden alle Anträge an bspw. Gutachter, welche in besonders gekennzeichneten verschlossenen Umschlägen sind geöffnet, ausgewertet und offen mit allen weiteren medizinischen und sonstigen Unterlagen in deine Akte abgeheftet.
Ich vermute übrigens, dass das auch in anderen Bundesländern so gehandhabt wird, jedoch noch nie jemand Akteneinsicht genommen hat. Kann ich nur empfehlen, dann kann man auch mal lesen was die Sachbearbeiter so für Notizen über einen schreiben. Sehr aufschlussreiche Lektüre.
Übrigens sieht der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kein Problem mit dieser Vorgehensweise, da man ja selbst die Einwilligung erteilt.
FunFact: wenn du Sie nicht unterschreibst, muss die Behörde den Dienstunfall nicht anerkennen und du bekommst keine Leistung.
Und es gibt nicht EINE Personalakte sondern viele verschiedene, also immer mal Einsicht nehmen und gucken was so über einen geschrieben steht. Da rechnnet übrigens auch keiner mit, dass ein Untergebener mal in seine eigene Akte guckt.
VG
Reese